Vorbericht / Anlagen - Kreis Recklinghausen
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Produktplan 2013<br />
Fachdienst 59 – Schwerbehindertenangelegenheiten nach dem SGB<br />
IX<br />
Produktbereich 05 Soziale Leistungen<br />
Produktgruppe 05.02 Hilfen und Förderung bei Krankheit, Behinderung,<br />
Pflegebedürftigkeit<br />
Produkt 05.02.05 Schwerbehindertenangelegenheiten nach dem SGB IX<br />
Ansprechpartner<br />
Herr Gottschalk 02361/53-6550 wolfgang.gottschalk@kreis-re.de<br />
Produktbeschreibung<br />
Der Fachdienst 59 ist zum 01.01.2008 gebildet worden und zuständig für die Entscheidung über das<br />
Vorliegen einer Behinderung. Hierzu zählen das Feststellungsverfahren zum Grad der Behinderung<br />
und zum Vorliegen der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen, die<br />
Ausstellung der Schwerbehindertenausweise und die Ausstellung sonstiger Nachweise.<br />
Die Feststellung des Gesamtgrades der Beeinträchtigungen (GdB) bzw. der Voraussetzungen für die<br />
Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen ist für die Antragsteller von materieller Bedeutung. Hierzu<br />
zählen je nach GdB und Nachteilsausgleich z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher<br />
Urlaubsanspruch sowie Vermeidung von Rentenabschlägen bei vorzeitigem Rentenantritt bei<br />
Schwerbehinderung (GdB ab 50), Steuerfreibeträge, kostengünstige bzw. kostenfreie Nutzung des<br />
ÖPNV oder (teilweise) Befreiung von der Kfz-Steuer (bei Nachteilsausgleich „G“ bzw. „aG“) oder<br />
Befreiung bzw. (ab 2013) Reduzierung der Rundfunkgebühren (bei Nachteilsausgleich „RF“).<br />
Ziele<br />
Die individuelle Beratung und Feststellung des Grades der Behinderung bei Nachweis der<br />
Anspruchsberechtigung wird für sämtliche Berechtigten sichergestellt.<br />
Die Entscheidung über 100 % der Erst- und Änderungsanträge erfolgt zeitnah, d.h. innerhalb einer<br />
durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von unter 3,5 Monaten.<br />
Zielgruppe<br />
- Einwohnerschaft des <strong>Kreis</strong>es<br />
Erläuterungen<br />
Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt nach Weisung des Landes (Kommunalisierung der bis 31.12.2007<br />
als Landeseinrichtungen organisierten Versorgungsämter). Die Finanzierung ist durch das Land<br />
(MAIS) im Rahmen des Konnexitätsprinzips über pauschalisierte Personal- und Sachkostenerstattung<br />
nach durch das Land vorgegebener Stellenzahl sowie je nach Fallzahlen erstatteter<br />
Beweiserhebungskosten gewährleistet.<br />
Eckdaten<br />
Einheit Plan 2013 Einheit Plan 2013<br />
Aufwendungen in € 2.446.605 Erträge in € 2.472.197<br />
- für Personal in € 761.670 Stellenanteile Stellen 1,40<br />
- für Sachleistungen in € 8.480<br />
geplante<br />
Investitionen<br />
in € 2.000<br />
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