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Vorbericht / Anlagen - Kreis Recklinghausen

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12. Haushaltsvermerke<br />

12.1 Bildung von Budgets<br />

Gemäß § 21 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung werden die Erträge und<br />

Aufwendungen zur flexibleren Haushaltsbewirtschaftung zu Budgets mit<br />

Unterbudgets und zu Sonderbudgets verbunden. Innerhalb dieser Budgets,<br />

Unterbudgets und Sonderbudgets sind die Summe der Erträge und die Summe der<br />

Aufwendungen verbindlich.<br />

Diese und die nachstehenden Regelungen gelten auch für die Einzahlungen und<br />

Auszahlungen für Investitionen.<br />

12.2 Ausnahmen von der Budgetierung<br />

Grundsätzlich fällt gemäß § 15 Gemeindehaushaltsverordnung die nachstehende<br />

Planungsstelle aus der Budgetierung und somit aus der gegenseitigen<br />

Deckungsfähigkeit heraus, sofern Ansätze gebildet werden:<br />

Planungsstelle 01.02.01.549101, Budget 1.01 “Verfügungsmittel Landrat”<br />

1. Gemäß den Leitlinien zur Budgetierung fallen des Weiteren aus der<br />

Budgetierung heraus:<br />

1.1. Folgende Aufwendungen:<br />

• Personalaufwendungen<br />

• Andere sonstige ordentliche Aufwendungen<br />

• Abschreibungen<br />

• Auflösung von Sonderposten, Rückstellungen und Rücklagen<br />

• Wertberichtungen<br />

1.2. Die aufgrund gesetzlicher bzw. vertraglicher Verpflichtung, sonstiger<br />

Rechtsverpflichtung oder aufgrund eines sachlichen Zusammenhangs durch<br />

Zweckbindungsvermerk gebundenen Erträge für die dahinter stehenden<br />

Aufwendungen.<br />

1.3. Fortbildungsmittel<br />

Die Aufwendungen für Fortbildung sind lediglich deckungsberechtigt und<br />

können aus anderen Stellen des Unter- und des Budgets verstärkt werden.<br />

Weitere Besonderheiten zur Deckungsfähigkeit sind durch Haushaltsvermerke<br />

geregelt bzw. im Einzelfall zu regeln. Die Fortbildungsmittel der Vestischen<br />

Arbeit Jobcenter <strong>Recklinghausen</strong> sind hiervon nicht betroffen.<br />

1.4. Aufwendungen und Auszahlungen von Ersatzgeldern<br />

Die Aufwendungen und Auszahlungen finanziert aus Ersatzgeldern sind<br />

ausnahmslos zweckgebunden. Sie werden im Haushaltsplan ergebnisneutral<br />

dargestellt und fallen somit aus der Budgetierung heraus.<br />

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