Vorbericht / Anlagen - Kreis Recklinghausen
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12. Haushaltsvermerke<br />
12.1 Bildung von Budgets<br />
Gemäß § 21 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung werden die Erträge und<br />
Aufwendungen zur flexibleren Haushaltsbewirtschaftung zu Budgets mit<br />
Unterbudgets und zu Sonderbudgets verbunden. Innerhalb dieser Budgets,<br />
Unterbudgets und Sonderbudgets sind die Summe der Erträge und die Summe der<br />
Aufwendungen verbindlich.<br />
Diese und die nachstehenden Regelungen gelten auch für die Einzahlungen und<br />
Auszahlungen für Investitionen.<br />
12.2 Ausnahmen von der Budgetierung<br />
Grundsätzlich fällt gemäß § 15 Gemeindehaushaltsverordnung die nachstehende<br />
Planungsstelle aus der Budgetierung und somit aus der gegenseitigen<br />
Deckungsfähigkeit heraus, sofern Ansätze gebildet werden:<br />
Planungsstelle 01.02.01.549101, Budget 1.01 “Verfügungsmittel Landrat”<br />
1. Gemäß den Leitlinien zur Budgetierung fallen des Weiteren aus der<br />
Budgetierung heraus:<br />
1.1. Folgende Aufwendungen:<br />
• Personalaufwendungen<br />
• Andere sonstige ordentliche Aufwendungen<br />
• Abschreibungen<br />
• Auflösung von Sonderposten, Rückstellungen und Rücklagen<br />
• Wertberichtungen<br />
1.2. Die aufgrund gesetzlicher bzw. vertraglicher Verpflichtung, sonstiger<br />
Rechtsverpflichtung oder aufgrund eines sachlichen Zusammenhangs durch<br />
Zweckbindungsvermerk gebundenen Erträge für die dahinter stehenden<br />
Aufwendungen.<br />
1.3. Fortbildungsmittel<br />
Die Aufwendungen für Fortbildung sind lediglich deckungsberechtigt und<br />
können aus anderen Stellen des Unter- und des Budgets verstärkt werden.<br />
Weitere Besonderheiten zur Deckungsfähigkeit sind durch Haushaltsvermerke<br />
geregelt bzw. im Einzelfall zu regeln. Die Fortbildungsmittel der Vestischen<br />
Arbeit Jobcenter <strong>Recklinghausen</strong> sind hiervon nicht betroffen.<br />
1.4. Aufwendungen und Auszahlungen von Ersatzgeldern<br />
Die Aufwendungen und Auszahlungen finanziert aus Ersatzgeldern sind<br />
ausnahmslos zweckgebunden. Sie werden im Haushaltsplan ergebnisneutral<br />
dargestellt und fallen somit aus der Budgetierung heraus.<br />
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