26.03.2014 Aufrufe

Vorbericht / Anlagen - Kreis Recklinghausen

Vorbericht / Anlagen - Kreis Recklinghausen

Vorbericht / Anlagen - Kreis Recklinghausen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Jahresfehlbetrag im Rahmen der VRR-Finanzierungssystematik EU-konform<br />

finanziert werden kann.<br />

Die Zahlungsabwicklung für die Anruf-Sammeltaxis erfolgt über die Vestische<br />

Straßenbahnen GmbH. Der Ansatz für 2013 von 0,068 Mio. € versteht sich<br />

einschließlich eines Gemeinkostenzuschlags von 20 % ausgehend von den<br />

Fremdunternehmerkosten.<br />

Im Entwurf der Haushaltsplanung 2013 wird lediglich ein pauschaler Zuschlag von<br />

0,030 Mio. € berücksichtigt, weil sich die Beträge für die einzelnen Sachverhalte<br />

voraussichtlich in der endgültigen Haushaltsplanung 2013 nur noch in Einzelfällen<br />

ändern werden.<br />

Bei dem vorstehend für 2013 genannten Betrag von 21,115 Mio. € sind folgende<br />

Anrechnungsbeträge noch nicht in Abzug gebracht worden:<br />

(1) im Zusammenhang mit der RWW Rheinisch-<br />

Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH erwarteter<br />

anrechenbarer Betrag 35.900,00 €,<br />

(2) geschätzter Anrechnungsbetrag für<br />

Zinsabschlagsteuer und Solidaritätszuschlag<br />

bezüglich der Recklinghäuser Lokalfunk<br />

Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG 500,00 €,<br />

(3) im Zusammenhang mit der Recklinghäuser Lokalfunk<br />

Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG für die Vestische<br />

Straßenbahnen GmbH erwartete Gewinnauszahlung 50.000,00 €,<br />

(4) geplanter Entlastungsbetrag durch den Verkaufserlös<br />

der VEW-Aktien der Vestische Straßenbahnen GmbH<br />

(ausgehend vom Anteil der Gesellschafter der<br />

Vestische Straßenbahnen GmbH an den verkauften<br />

Aktien); auf volle Euro ab- gerundeter Betrag 14.143,00 €.<br />

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 24.07.2003 hat deutlich gemacht,<br />

dass für eine beihilfenrechtskonforme Finanzierung des öffentlichen<br />

Personennahverkehrs bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen.<br />

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr<br />

stimmte am 28.06.2005 dem neuen ÖSPV-Finanzierungssystem im VRR unter der<br />

Bedingung zu, dass die Abstimmung mit dem Finanzministerium NRW zu keinen<br />

Änderungen der steuerlichen Beurteilung in Bezug auf die bisherigen Abstimmungen<br />

(zuletzt 1999) führt. Das Ergebnis der steuerlichen Abstimmung hat den Belangen<br />

des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong> und der Vestische Straßenbahnen GmbH Rechnung<br />

getragen. Der <strong>Kreis</strong>tag des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong> hat dem neuen ÖSPV-<br />

Finanzierungssystem im VRR in seiner Sitzung am 19.12.2005 zugestimmt.<br />

Mit Beschluss vom 17.12.2007 hat der <strong>Kreis</strong>tag des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong> den in<br />

der Sitzung am 19.12.2005 zum Finanzierungssystem des Verkehrsverbundes<br />

51

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!