Vorbericht / Anlagen - Kreis Recklinghausen
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Jahresfehlbetrag im Rahmen der VRR-Finanzierungssystematik EU-konform<br />
finanziert werden kann.<br />
Die Zahlungsabwicklung für die Anruf-Sammeltaxis erfolgt über die Vestische<br />
Straßenbahnen GmbH. Der Ansatz für 2013 von 0,068 Mio. € versteht sich<br />
einschließlich eines Gemeinkostenzuschlags von 20 % ausgehend von den<br />
Fremdunternehmerkosten.<br />
Im Entwurf der Haushaltsplanung 2013 wird lediglich ein pauschaler Zuschlag von<br />
0,030 Mio. € berücksichtigt, weil sich die Beträge für die einzelnen Sachverhalte<br />
voraussichtlich in der endgültigen Haushaltsplanung 2013 nur noch in Einzelfällen<br />
ändern werden.<br />
Bei dem vorstehend für 2013 genannten Betrag von 21,115 Mio. € sind folgende<br />
Anrechnungsbeträge noch nicht in Abzug gebracht worden:<br />
(1) im Zusammenhang mit der RWW Rheinisch-<br />
Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH erwarteter<br />
anrechenbarer Betrag 35.900,00 €,<br />
(2) geschätzter Anrechnungsbetrag für<br />
Zinsabschlagsteuer und Solidaritätszuschlag<br />
bezüglich der Recklinghäuser Lokalfunk<br />
Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG 500,00 €,<br />
(3) im Zusammenhang mit der Recklinghäuser Lokalfunk<br />
Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG für die Vestische<br />
Straßenbahnen GmbH erwartete Gewinnauszahlung 50.000,00 €,<br />
(4) geplanter Entlastungsbetrag durch den Verkaufserlös<br />
der VEW-Aktien der Vestische Straßenbahnen GmbH<br />
(ausgehend vom Anteil der Gesellschafter der<br />
Vestische Straßenbahnen GmbH an den verkauften<br />
Aktien); auf volle Euro ab- gerundeter Betrag 14.143,00 €.<br />
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 24.07.2003 hat deutlich gemacht,<br />
dass für eine beihilfenrechtskonforme Finanzierung des öffentlichen<br />
Personennahverkehrs bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen.<br />
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr<br />
stimmte am 28.06.2005 dem neuen ÖSPV-Finanzierungssystem im VRR unter der<br />
Bedingung zu, dass die Abstimmung mit dem Finanzministerium NRW zu keinen<br />
Änderungen der steuerlichen Beurteilung in Bezug auf die bisherigen Abstimmungen<br />
(zuletzt 1999) führt. Das Ergebnis der steuerlichen Abstimmung hat den Belangen<br />
des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong> und der Vestische Straßenbahnen GmbH Rechnung<br />
getragen. Der <strong>Kreis</strong>tag des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong> hat dem neuen ÖSPV-<br />
Finanzierungssystem im VRR in seiner Sitzung am 19.12.2005 zugestimmt.<br />
Mit Beschluss vom 17.12.2007 hat der <strong>Kreis</strong>tag des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong> den in<br />
der Sitzung am 19.12.2005 zum Finanzierungssystem des Verkehrsverbundes<br />
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