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Vorbericht / Anlagen - Kreis Recklinghausen

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Der Haushaltsausgleich<br />

§ 75 Abs. 2 GO<br />

Der Haushalt muss in jedem Jahr in Planung und Rechnung<br />

ausgeglichen sein.<br />

§ 56 Abs. 1 KrO<br />

Soweit die sonstigen Erträge eines <strong>Kreis</strong>es die entstehenden<br />

Aufwendungen nicht decken, ist eine Umlage nach den hierfür<br />

geltenden Vorschriften von den kreisangehörigen gemeinden Zu<br />

erheben (<strong>Kreis</strong>umlage).<br />

Einsatz des Eigenkapitals bei<br />

Haushaltsfehlbeträgen nach NKF<br />

Eröffnungsbilanz<br />

Fehlbetrag<br />

Eigenkapitalsplittung<br />

1/3 Ausgleichsrücklage<br />

2/3 allgem. Rücklage<br />

Kappungsgrenze für<br />

Ausgleichsrücklage:<br />

1/3 der<br />

<strong>Kreis</strong>umlage und allg.<br />

Zuweisungen<br />

Inanspruchnahme der<br />

Ausgleichsrücklage<br />

Keine<br />

Genehmigung<br />

Inanspruchnahme der<br />

allgem. Rücklage<br />

• Verringerung von mehr als 1/4 des<br />

Bestandes aus Eröffnungsbilanz<br />

• Verringerung um mehr als 1/20 in<br />

zwei folgenden Jahren<br />

• vollständiger Verbrauch innerhalb<br />

der Finanzplanung<br />

nein<br />

Genehmigung<br />

ja<br />

Haushaltssicherungskonzept<br />

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