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Vorbericht / Anlagen - Kreis Recklinghausen

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Produktplan 2013<br />

Fachdienst 70 – Umwelt<br />

Produktbereich 13 Natur- und Landschaftspflege<br />

Produktgruppe 13.01 Landschaftsrecht<br />

Produkt 13.01.02 Landschaftserheblichkeitsbeurteilung und Artenschutz<br />

Ansprechpartner<br />

Frau Lange 02361/53-6008 heimke.lange@kreis-re.de<br />

Produktbeschreibung<br />

Die Landschaftserheblichkeitsbeurteilung dient der Feststellung der Verträglichkeit von Vorhaben mit<br />

den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. §§ 1 u. 2<br />

Landschaftsgesetz NRW (LG NRW), den Vorgaben der Eingriffsregelung (§§ 4-6 LG NRW) sowie den<br />

Festsetzungen und Verordnungen, die auf Grundlage des LG NRW erlassen wurden einschließlich<br />

der Erstellung der erforderlichen Genehmigungen, Stellungnahmen etc. Eingeschlossen ist die<br />

Umsetzung der Reitregelung gem. §§ 50 bis 55 LG NRW.<br />

Der Vollzug des gesetzlichen Artenschutzes hat im Interesse der Allgemeinheit die Erhaltung aller frei<br />

lebenden Tiere und wild wachsenden Pflanzen und ihrer Lebensstätten zum Ziel. Dies geschieht<br />

durch die ordnungsbehördliche Verfolgung von Eingriffen in deren natürliche Bestände und durch die<br />

Überwachung des Handels und der Haltung von Exemplaren von geschützten Arten, ferner auch<br />

durch Information der Allgemeinheit über die Belange und Regelungen des Artenschutzes.<br />

Ziele<br />

Die Mitarbeiter des Produktes sorgen dafür, dass<br />

- trotz der Planung und Durchführung von Eingriffen keine Verschlechterung der<br />

landschaftsökologischen Gesamtbilanz und keine nachteilige Veränderung des Landschaftsbilds<br />

eintritt.<br />

- die Anzahl der Auflagenkontrollen von 20 % auf 90 % der selbst erteilten Genehmigungen erhöht<br />

wird<br />

- jährliche Kontrolle von 50% der Zoohandlungen<br />

Zielgruppe<br />

- Allgemeinheit<br />

- Antragsteller<br />

- Ämter<br />

- Abteilungen<br />

- Mitarbeiter<br />

- Politik<br />

- Verwaltungsführung<br />

- Gutachter<br />

- Büros<br />

- Besitzer von geschützten Tieren oder<br />

Pflanzen oder aus ihnen hergestellten<br />

Erzeugnissen<br />

- Händler<br />

- Aussteller (z.B. Museen, Zoos, Zirkusse)<br />

- Wissenschaftler<br />

- Planungsbüros<br />

- Unternehmen<br />

- Behörden<br />

Erläuterungen<br />

Durch das Produkt 13.01.02 -Landschaftserheblichkeitsbeurteilung und Artenschutz- entstehen<br />

überwiegend Personalaufwendungen. Im Sachaufwand sind Aufwendungen für den Unterhalt der<br />

Wanderparkplätze und für die Beschaffung von Plaketten zur Kennzeichnung der Reitpferde<br />

veranschlagt.<br />

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