Vorbericht / Anlagen - Kreis Recklinghausen
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Von den Finanzanlagen werden Wertpapiere des Anlagevermögens und sonstige<br />
Finanzanlagen mit den Anschaffungskosten bewertet.<br />
Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden mit den<br />
Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.<br />
Innerhalb der Wertpapiere des Anlagevermögens werden die Anleihen der WestLB<br />
mit Anschaffungskosten von T€ 547 ausgewiesen. Eine außerplanmäßige<br />
Abschreibung in Höhe von T€ 4 ist unterblieben, da die Wertminderung<br />
voraussichtlich nicht von Dauer ist.<br />
Die sonstigen Ausleihungen werden mit dem Nennwert ausgewiesen.<br />
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren sind zu fortgeschriebenen<br />
durchschnittlichen Anschaffungskosten bzw. zu Einstandspreisen oder niedrigeren<br />
Marktpreisen angesetzt.<br />
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert<br />
erfasst. Erkennbare Risiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.<br />
Die liquiden Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.<br />
Der Rechnungsabgrenzungsposten wird in Höhe der Ausgaben in 2011 angesetzt,<br />
soweit diese Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag<br />
darstellen.<br />
Passiva<br />
Die Posten des Eigenkapitals sind zu Nennwerten angesetzt.<br />
Die erhaltenen Investitionszuschüsse werden in den Sonderposten für<br />
Investitionszuschüsse eingestellt und über die Nutzungsdauer der bezuschussten<br />
Wirtschaftsgüter aufgelöst.<br />
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen bestehen für<br />
Versorgungszusagen derzeitiger und ehemaliger Geschäftsführer, für über<br />
Sozialplan Ausgeschiedene sowie deren Hinterbliebenen. Die Bewertung erfolgte<br />
nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels sog.<br />
„Projected-Unit-Credit-Methode“. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die<br />
„Richttafeln 2005 G“ von Klaus Heubeck mit einem Rechnungszinsfuß von 5,14 %<br />
angesetzt. Künftige Rentenanpassungen und Gehaltssteigerungen wurden mit 1,0 %<br />
p. a. berücksichtigt.<br />
Aus der erstmaligen Bewertung der Pensionsverpflichtungen zum 1. Januar 2010<br />
nach den Vorschriften des HGB in der Fassung des BilMoG ist ein<br />
Unterschiedsbetrag in Höhe von T€ 421 entstanden; hiervon wurde im Jahr 2011 ein<br />
Betrag in Höhe von T€ 27 im außerordentlichen Aufwand (Vorjahr: T€ 36)<br />
ergebniswirksam verrechnet, so dass sich zum 31. Dezember 2011 ein nicht in der<br />
Bilanz ausgewiesener Rückstellungsbetrag von T€ 358 ergibt, der innerhalb der<br />
nächsten 13 Jahre zuzuführen ist.<br />
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