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Vorbericht / Anlagen - Kreis Recklinghausen

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Von den Finanzanlagen werden Wertpapiere des Anlagevermögens und sonstige<br />

Finanzanlagen mit den Anschaffungskosten bewertet.<br />

Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden mit den<br />

Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.<br />

Innerhalb der Wertpapiere des Anlagevermögens werden die Anleihen der WestLB<br />

mit Anschaffungskosten von T€ 547 ausgewiesen. Eine außerplanmäßige<br />

Abschreibung in Höhe von T€ 4 ist unterblieben, da die Wertminderung<br />

voraussichtlich nicht von Dauer ist.<br />

Die sonstigen Ausleihungen werden mit dem Nennwert ausgewiesen.<br />

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren sind zu fortgeschriebenen<br />

durchschnittlichen Anschaffungskosten bzw. zu Einstandspreisen oder niedrigeren<br />

Marktpreisen angesetzt.<br />

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert<br />

erfasst. Erkennbare Risiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.<br />

Die liquiden Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.<br />

Der Rechnungsabgrenzungsposten wird in Höhe der Ausgaben in 2011 angesetzt,<br />

soweit diese Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag<br />

darstellen.<br />

Passiva<br />

Die Posten des Eigenkapitals sind zu Nennwerten angesetzt.<br />

Die erhaltenen Investitionszuschüsse werden in den Sonderposten für<br />

Investitionszuschüsse eingestellt und über die Nutzungsdauer der bezuschussten<br />

Wirtschaftsgüter aufgelöst.<br />

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen bestehen für<br />

Versorgungszusagen derzeitiger und ehemaliger Geschäftsführer, für über<br />

Sozialplan Ausgeschiedene sowie deren Hinterbliebenen. Die Bewertung erfolgte<br />

nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels sog.<br />

„Projected-Unit-Credit-Methode“. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die<br />

„Richttafeln 2005 G“ von Klaus Heubeck mit einem Rechnungszinsfuß von 5,14 %<br />

angesetzt. Künftige Rentenanpassungen und Gehaltssteigerungen wurden mit 1,0 %<br />

p. a. berücksichtigt.<br />

Aus der erstmaligen Bewertung der Pensionsverpflichtungen zum 1. Januar 2010<br />

nach den Vorschriften des HGB in der Fassung des BilMoG ist ein<br />

Unterschiedsbetrag in Höhe von T€ 421 entstanden; hiervon wurde im Jahr 2011 ein<br />

Betrag in Höhe von T€ 27 im außerordentlichen Aufwand (Vorjahr: T€ 36)<br />

ergebniswirksam verrechnet, so dass sich zum 31. Dezember 2011 ein nicht in der<br />

Bilanz ausgewiesener Rückstellungsbetrag von T€ 358 ergibt, der innerhalb der<br />

nächsten 13 Jahre zuzuführen ist.<br />

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