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Vorbericht / Anlagen - Kreis Recklinghausen

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6.1.5 Verpflichtungsermächtigungen<br />

Verpflichtungsermächtigungen sind gemäß § 85 Abs. 1 Satz 1 GO im Haushaltsplan<br />

veranschlagte Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen zur Leistung von<br />

Auszahlungen, die den Haushalt erst in künftigen Jahren belasten. Da<br />

Verpflichtungsermächtigungen zur Tätigung von Investitionen ermächtigen, stellen<br />

sie eine Auszahlung zur Veränderung des Anlagevermögens dar und werden folglich<br />

nur im Teilfinanzplan veranschlagt.<br />

Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan des Voraussichtlich fällige Auszahlungen<br />

Jahres: 2013<br />

2014 2015 2016<br />

EUR EUR EUR EUR<br />

1 1a 2 3 4<br />

01.13.01/2311.785111<br />

Baumaßnahmen BK Castrop-<br />

Rauxel<br />

12.01.01/6616.785221<br />

Bahnübergang K16 (Tunnelbau)<br />

Haltern-Sythen<br />

12.01.01/6609.785222<br />

Gradientenanhebung K41 (im<br />

Rahmen des Brückenabrisses<br />

durch DB)<br />

02.15.01/9701.783101<br />

Kosten für Ersatz und<br />

Ergänzungen der<br />

Leitstellentechnik<br />

2.323.000 2.323.000 0 0<br />

2.500.000 1.500.000 1.000.000 0<br />

2.600.000 1.500.000 1.100.000 0<br />

2.750.000 2.450.000 300.000 0<br />

Summe 10.173.000 7.773.000 2.400.000 0<br />

Nachrichtlich: In der<br />

Finanzplanung vorgesehene<br />

Kreditaufnahmen<br />

6.358.240 0 0 0<br />

39

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