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Vorbericht / Anlagen - Kreis Recklinghausen

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Produktplan 2013<br />

Fachdienst 20 - Kämmerei<br />

Produktbereich 16 Allgemeine Finanzwirtschaft<br />

Produktgruppe 16.01 Allgemeine Finanzwirtschaft<br />

Produkt 16.01.01 Allgemeine Finanzwirtschaft<br />

Ansprechpartner<br />

Herr Dynak 02361/53-2100 jochen.dynak@kreis-re.de<br />

Produktbeschreibung<br />

Die allgemeine Finanzwirtschaft stellt kein eigenständiges Produkt im engeren Sinne dar. Sie dient<br />

vielmehr der Darstellung der Finanzmittel, die dem Gesamthaushalt des <strong>Kreis</strong>es produktunabhängig<br />

zufließen oder die der Haushalt produktunabhängig zu leisten hat und bei denen es nur geringe<br />

Möglichkeiten der Beeinflussung durch den <strong>Kreis</strong> gibt. Auf der Grundlage des jeweiligen<br />

Gemeindefinanzierungsgesetzes erhält der <strong>Kreis</strong> als Erträge die festgesetzte <strong>Kreis</strong>umlage von den<br />

Städten. Ferner werden hier die Schlüsselzuweisungen des Landes dargestellt. Auf der<br />

Aufwandsseite sind hier unter anderem die Umlagen an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe<br />

(LWL) und den Regionalverband Ruhr (RVR) zu nennen. Aus Transparenzgründen werden hier nur<br />

die Finanzmittel genannt und nicht die eigentliche Aufgabenwahrnehmung dargestellt.<br />

Ziele<br />

Zielgruppe<br />

- <strong>Kreis</strong>tag<br />

- Verwaltungsführung<br />

- Aufsichtsbehörde<br />

- kreisangehörige Städte<br />

- Bürgerinnen und Bürger im <strong>Kreis</strong>gebiet<br />

Erläuterungen<br />

Die <strong>Kreis</strong>umlage 2013 wird mit einem Volumen in Höhe von 366.736.619 € veranschlagt. Sie liegt<br />

damit um 1,36 Mio. € niedriger als im Vorjahr. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass aufgrund der<br />

Beteiligungssatzung (Beteiligung der kreisangehörigen Städte an den Kosten der Unterkunft nach<br />

dem SGB II) die <strong>Kreis</strong>umlage um einen Anteil in Höhe von 49,7 Mio. € entlastet wird. Aus den in der 1.<br />

Modellrechnung der Länder ausgewiesenen Umlagegrundlagen sowie dem genannten<br />

<strong>Kreis</strong>umlagebedarf errechnet sich ein Hebesatz von 46,71 %. Insbesondere wegen den strukturellen<br />

Veränderungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes (u.a. weitere Anhebung des<br />

Soziallastenansatzes) ergibt sich bei den kreisangehörigen Städten überwiegend ein positives Bild bei<br />

den Schlüsselzuweisungen. Wegen des Kopplungsverhältnisses (Anrechnung der Umlagekraft beim<br />

<strong>Kreis</strong>) erhält der <strong>Kreis</strong> in 2013 weiterhin deutlich weniger (21,1 Mio. €) eigene Schlüsselzuweisungen<br />

als in den Jahren vor 2011. Bei der LWL-Umlage wird der Betrag aus 2012 fortgeschrieben (127,9<br />

Mio. €). Eine Erhöhung des Hebesatzes wird zunächst nicht berücksichtigt, da darauf hingewirkt<br />

werden soll, dass der LWL einen Teil seiner Ausgleichsrücklage in Anspruch nimmt. Die endgültige<br />

Entscheidung in der Landschaftsversammlung bleibt hierzu allerdings abzuwarten.<br />

Bei den im Teilfinanzplan ausgewiesenen Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen in Höhe von 6,46<br />

Mio. € handelt es sich um die Investitionspauschale des Landes (1,88 Mio. €), die der <strong>Kreis</strong> als<br />

Sozialhilfeträger erhält sowie die Schulpauschale (4,57 Mio. €), die aber wie in den Vorjahren<br />

konsumtiv verwendet werden soll.<br />

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