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Scan (40 MB) - Deutscher Rat für Landespflege

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Lärmschutz, werden häufig bei ökologisch motivierten landschaftspflegerischen<br />

Hilfsmaßnahmen nicht genügend berücksichtigt<br />

und können bei den günstigen klimatischen Voraussetzungen<br />

des h iesigen Raumeseinschränkungslos genutzt werden.<br />

1.3 Die Erholungsfunktion<br />

Hier zeigt der Aachener Raum eine breite Fächerung der Möglichkeiten<br />

zwischen intensiv für die Erholung benutzten Parkwaldungen<br />

bis zum reinen Wirtschaftswald. An der Einzelbetrachtung<br />

verschieden gelegener Wälder seien die Möglichkeiten<br />

konkretisiert:<br />

1.31 Der Aachener W a 1 d weist eine alte Erholungstradition<br />

auf: Schon 1882 beschloß der <strong>Rat</strong> der Stadt, daß der<br />

damalige Stadtwald bevorzugt für die Erholung'der Bevölkerung<br />

und der Kurgäste zu nutzen sei mit dem Ergebnis, daß wir heute<br />

einen nicht nur mit Erholungseinrichtungen ausgerüsteten Wald<br />

antreffen, sondern einen integral auf dieses Ziel hin bewirtschafteten<br />

Forst. Die waldbauliche Planung richtet sich nach dem allgemeinen<br />

Wirtschaftsziel des „Erholu ngsgewidmeten Wirtschaftswaldes",<br />

der in erster Linie als Erholungsstätte für die Bevölkerung<br />

dient. Hierbei ist unter Berücksichtigung der Erfordernisse<br />

der Landesku ltur die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Waldes<br />

zu fördern durch Erhaltung der Produktionskraft des Bodens<br />

und eines gesunden Holzvorrates. Bei der Einzelplanung der<br />

Forsteinrichtung wurden alle Bestände, in denen Änderungen<br />

(Endnutzungen) anstanden, auf die nachstehenden Planungsgesichtspunkte<br />

untersucht:<br />

a) Veränderungen werden vorgeschlagen, wegen<br />

1. allgemein: Biologisches oder physiologisches Alter, erhebliche<br />

Windwurfgefahr, starke Verlichtung, Gefährdung<br />

für Menschen.<br />

2. forstwirtschaftlich: lebensfähig aber Entwertung - lebensfähig,<br />

aber kein bzw. geringer Wertzuwachs - räumliche<br />

Ordnung - wirtschaftlich hiebsreif.<br />

3. erholungswirtschaftlich: Öffnung von Ausblicken - Auflösung<br />

bzw. Vermeidung von Großflächen - Abgelegenheit,<br />

Verstecktheit, Kleinheit - kleinflächige Wirtschaft<br />

- Schirm bzw. überalt.<br />

b) Veränderungen unterbleiben wegen<br />

1. forstwirtschaftlich: Ersatzholzart läßt kaum bessere<br />

Wertleistung erwarten - zu arbeitsintensiv - nicht hiebsreif<br />

- räumliche Ordnung.<br />

2. erholungswirtschaftlich: Exponierte Erholungslage -<br />

starke Wirkung auf Landschaft - Vermeidung von Großfläche<br />

- malerische Bestandesbilder.<br />

Dieser Gründekatalog macht die Planungsmotivation deutlicher,<br />

jederzeit nachvollziehbar und stellt die vorrangige Berücksichtigung<br />

der Erholungsbewirtschaftung sicher, ohne andererseits die<br />

biologischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte außer acht zu<br />

lassen. Selbstverständlich ist auch die Bewirtschaftung der Bestände<br />

im gesamten Bestandesleben besonders bei der Baumartenwahl<br />

durch eine Vielzahl forsttechnischer Möglichkeiten auf<br />

das Erholungsziel auszurichten , ohne daß hierdurch immer<br />

wirtschaftliche Nachtei le entstehen müssen.<br />

Für die Erholungseinrichtungen erstellt das städtische Forstamt<br />

eine Erholungsplanung, die die bestehende Aufnahmefähigkeit<br />

des Aachener Waldes (Erholungskapazität) mit der gegebenen<br />

Erholungsbelastung vergleicht und hieraus planerische Schlüsse<br />

zieht. Die Kap a z i t ä t ergibt sich im wesentlichen nach dem<br />

Verfahren von Jacsman (Lit. 1) aus der Länge der spazierfähigen<br />

Wege und Pfade, den Einrichtungen für Spiel und Sport und<br />

für Aasten, Ruhen, Lagern und Sonderanziehungspunkten. Es<br />

zeigt sich, daß der Wegeerschließungsgrad bereits die kritische<br />

Grenze von 110 m/ha nahezu erreicht hat, so daß hier nur noch<br />

qualitative Veränderungen sinnvoll erscheinen. Weiter zeig't sich,<br />

daß die erwünschte Ruhe- u nd Rastkapazität, die nach Jacsman<br />

bei etwa 20 % der Bewegungskapazität liegen sollte, noch nicht<br />

erreicht und deshalb zu verbessern ist. Die Er h o 1 u n g s b e -<br />

1 a s t u n g ergibt sich nach einem hier entwickelten Verfahren<br />

wie folgt: Zahl der Parkeinstellmöglichkeiten, Zahl der mit öffentlichen<br />

Verkehrsmitteln den Wald zu einer bestimmten Zeit<br />

erreichenden Besucher, Zahl der Besucher zu Fuß. Letztere werden<br />

geschätzt als 5 - 10 % der Personen, die in 1,0 km Entfernung<br />

vom Wald wohnen. (Dieser Wert der Einwohner, die in<br />

fußgängiger Entfernung zum Walde wohnen, gibt wesentliche<br />

Aufschlüsse über die Belastung und die sich darauf ergebende<br />

unterschiedliche Erholu ngsstruktur eines Erholungswaldes; z.B.<br />

Aachener Wald 12 Einw./ha. Düsseldorfer Stadtwald 109 Einw/<br />

ha). Für den Aachener Wald ergibt sich eine Erholungskapazität<br />

von ca. 5.600 bis 7 .500 Personen, der eine Erholungsbelastung<br />

von 2.<strong>40</strong>0 bis 4.000 Personen (ohne Radfahrer und Reiter) gegenübersteht.<br />

Es zeigt sich also, daß unter normalen Verhältnissen<br />

noch keine Überlastung gegeben ist, woraus u.a. die Konsequenz<br />

gezogen wurde, den Aachener Wald in zwei Erholungszonen<br />

einzuteilen:<br />

Zone 1 · der dichtert. Erholung: 300 m von lockerer Wohnbebauung<br />

und/oder 1.000 m von dichter Wohnbebauung<br />

und/oder 500 m von Parkplätzen für je 50 Pkw bzw.<br />

w ichtigeren ÖNV-Haltestellen. Zusätzlich wurden besonders<br />

attraktive Geländeverhältnisse oder sonstige Erholungsanlagen<br />

berücksichtigt. Gesamtgröße ca. 500 ha.<br />

Zone 2 der Ruhe unter Einschluß kleinerer landwirtschaftlicher<br />

und sonstiger Flächen mit ca. 900 ha.<br />

Innerhalb der Zone 1 sollen mehrere Schwerpunktgebiete berücksichtigt<br />

werden, in denen die verschiedenen Erholungsrichtungen<br />

und Anziehungspunkte sinnvoll miteinander verbunden<br />

und abgestimmt werden. Durch die Bildung der Zonen und der<br />

Schwerpunkte soll die planmäßige Entwicklung der Walderholung<br />

gefördert, aber ein Ausufern der von einem Teil der Waldbesucher<br />

gewünschten Einrichtungen auf das ganze Gebiet verhindert<br />

werden, damit ein anderer Teil der Waldbesucher in der Zone<br />

2 weitgehend ungestörte Waldeseinsamkeit und -ruhe findet.<br />

Im Vergleich zu anderen Großstadtwaldungen bestätigt die Erholungsplanung<br />

für den Aachener Wald, daß für die Gestaltung<br />

ei nes :Erholungswaldes von maßgeblicher Bedeutung ist, wie<br />

nahe die dichte Besiedlung an diesen Wald heranstößt. Je direkter<br />

die Berührung mit dichter Bebauung ist, um so stärker ist<br />

die in Abschnitt 2 näher zu behandelnde Belastung des Waldes<br />

durch die Menschen und um so mehr müssen Einrichtungen<br />

geschaffen werden, die nicht zwingend in den Wald gehören,<br />

sondern dort nur die Aufgabe haben, Überlastung und Waldzerstörung<br />

zu verhindern, z.B. Spieleinrichtungen. Dagegen genügt<br />

es, einen durch Pufferflächen etwas geschützten Wald wenig<br />

mit Wegen und den dazu gehörigen Rasteinrichtungen auszurüsten<br />

und auch nur mit wenigen Spiel- und Sporteinrichtungen,<br />

und im übrigen den Wald selbst für die Erholung sinnvoll zu<br />

gestatten.<br />

1.32 Der M ü n s t e r w a 1 d wird als „erholungsfreundlicher<br />

Wirtschaftswald" bewirtschaftet. Die Erholung ist durch<br />

Schaffung der nötigen Einrichtungen und, wo nötig, entsprechende<br />

forstliche Gestaltungen im Rahmen der wirtschaftlichen<br />

und , sozialen Gesamtzielsetzung zu fördern. Es soll hierdurch<br />

den Bewohnern des alten Stadtzentrums so nahe wie möglich<br />

neben dem Aachener Wald eine zweite „Auffanglinie" am Beginr!.<br />

der Eifel geboten und der wachsenden Besiedlung des Südraumes<br />

Rechnung getragen werden. Im wesentlichen sind auf<br />

vorhandenen Wirtschaftswegen Rundwege und einige Rasteinrichtungen<br />

geschaffen worden, stark vergrößert werden muß<br />

die Parkplatzkapazität. Es war auch der Wunsch des Stadtrates<br />

diesen Wald als „Eifelwald" weiter zu bewirtschaften und einen<br />

deutlichen Unterschied zum Aachener Wald zu belassen.<br />

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