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Scan (40 MB) - Deutscher Rat für Landespflege

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Reinhard G r e b e<br />

Die Landschaftsplanung in der Bauleitplanung<br />

1 n d en G es et z e n d er B u n des 1 ä n der steh e n sich<br />

heute 2 unterschiedliche Modelle gegenüber:<br />

1. Der Landschaftsplan als Grundlage oder Bestandteil der<br />

Bauleitplanung und rechtlich durchsetzbar nur über ihre<br />

Planstufen, den Flächennutzungs- und den Bebauungsplan<br />

(Bayern, Hessen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz,<br />

Schleswig-Holstein, in Vorbereitung auch Niedersachsen und<br />

Saarland),<br />

2. L a n d s c h a f t s p 1 a n u n g i n e i g e n e r V e r -<br />

b i n d 1 i c h k e i t neben der Bauleitplanung, verbindl ich<br />

für die von Bebauungsplänen freie Fläche und entsprechend<br />

veränderbar durch Änderungen eben dieser Pläne.<br />

Die Integration der Landschaftsplanung in die<br />

B a u 1 e i t p 1 a n u n g ist eher geeignet , wesentliche Ziele<br />

der Landschaftsplanung durchzusetzen:<br />

• Die Landschaftsplanung ist beteiligt am Verfahren der<br />

Bauleitplanung, an den Diskussionen über Verkehrsstraßen.<br />

Siedlungs· und Industriegebiete,<br />

• Alternativkonzepte der Landschaftsplanung werden in die<br />

Diskussion der Par lamente und der Öffentlichkeit einge·<br />

bracht.<br />

• Für raumbedeutsame Maßnahmen, wie sie der Flächennutzungs-<br />

und Bebauungsplan in unterschiedl icher Verbindlichkeit<br />

darstellen, kann es keine zweierlei Zuständigkeiten<br />

geben . Die Gemeinde muß aus der ihr übertragenen<br />

Planungshohheit entscheiden und dabei auch die Ziele<br />

- heute die Konflikte der Landschaftsplanung - kennen.<br />

Wie sich restriktive Forderungen, die mit der Landschaftspla·<br />

nung oft verbunden sind, auf der unteren Ebene nur schwer<br />

durchsetzen lassen, zeigt die allgemeine Forderung nach Ent ­<br />

lastung von Verdichtungsgebieten.<br />

Sie wird im Landesentwicklungsprogramm noch einmütig von<br />

allen Parteien verabsch iedet,<br />

in Regionalplanungen als allgemeine Zielsetzung, jedoch<br />

ohne räumliche Festlegung noch akzeptiert,<br />

in den Flächennutzungsplanungen für eine bestimmte Stadt<br />

aber mit allen Mitteln abgelehnt, bzw. ihr sogar mit großen<br />

f inanziellen A ufwendungen für lnfrastruktureinrichtungen<br />

entgegengearbeitet.<br />

Notwendig ist die Ausarbeitung beweisfähiger Planungsgrundlagen,<br />

w ie sie etwa mit den beispielhaften Untersuchungen der<br />

Regionalen Planungsgemeinschaft Untermain zum Klima der<br />

Stadt Frankfurt und ihres Umlandes vorliegen. In Frankfurt<br />

wird heute kein Baugebiet gegen die auf klimatischen Grundlagen<br />

aufgebauten Empfehlungen der La ndschaftsplanung ohne<br />

n0chmalige Sonderuntersuchung zum Kleinklima in die Entwicklung<br />

einbezogen.<br />

Landschaftsplanung darf jedoch nicht auf der Ebene der Flächennutzungsplanung<br />

enden, sie muß konsequent weitergeführt<br />

werden, bis in die verbindliche Ebene des Bebauungsp<br />

lanes.<br />

Die Vielgestaltigkeit eines Landschaftsraumes kann im Maßstab<br />

1 : 5.000 oder gar 1 : 10.000 - w ie die großen Flächenstädte<br />

heute bearbeitet werden müssen - kaum mehr dargestellt<br />

und in Planungsschritte umgesetzt werden. Die Tragfähigkeit<br />

von Programmen und Planungen muß in Maßstäben<br />

von 1 : 2.500 oder 1 : 1.000 untersucht und für nachfolgende<br />

Bebauungspläne verbindlich gemacht werden.<br />

Die Sicherung wertvoller Landschaftsräume, die Erhaltung<br />

extensiver Zonen gegenüber den immer intensiver ausgebauten<br />

Stadträumen ist eine der wichtigsten Aufgaben der Landschaftsplanung<br />

innerhalb der Verdichtungszonen. Diese Aktionen sind<br />

zwar nicht spektakulär sichtbar zu machen, erst wenn sie unterbleiben<br />

werden die Folgen in der Zerstörung der La nd schaft<br />

deutlich.<br />

Die m it der Novellierung des Bundesbaugeset zes geforderte<br />

stärkere Öffentlichkeitsbeteiligung fordert die Durchsetzung<br />

von Zielen der La ndschaftsplanung, wenn entsprechend begründete<br />

A lternativen vorgelegt werden.<br />

In den Verdichtungsräumen kann die Landschaftsplanung auf<br />

eine aufgeschlossene Öffentlichkeit zäh len und mit ihrer Unterstützung<br />

über alle pol itischen Parteien ihre wesentlichen Ziele<br />

durchsetzen - wenn sie recht zeitig aufbereitet und in die Entscheidungsdiskussionen<br />

eingebracht werden.<br />

So gesehen ist Landschaftsplanung in der Bauleitplanung ein<br />

wesentliches Instrument zur Sicherung der Landschaft in Verdichtungsgebieten<br />

und ihrem Umland.<br />

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