Scan (40 MB) - Deutscher Rat für Landespflege
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Reinhard G r e b e<br />
Die Landschaftsplanung in der Bauleitplanung<br />
1 n d en G es et z e n d er B u n des 1 ä n der steh e n sich<br />
heute 2 unterschiedliche Modelle gegenüber:<br />
1. Der Landschaftsplan als Grundlage oder Bestandteil der<br />
Bauleitplanung und rechtlich durchsetzbar nur über ihre<br />
Planstufen, den Flächennutzungs- und den Bebauungsplan<br />
(Bayern, Hessen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz,<br />
Schleswig-Holstein, in Vorbereitung auch Niedersachsen und<br />
Saarland),<br />
2. L a n d s c h a f t s p 1 a n u n g i n e i g e n e r V e r -<br />
b i n d 1 i c h k e i t neben der Bauleitplanung, verbindl ich<br />
für die von Bebauungsplänen freie Fläche und entsprechend<br />
veränderbar durch Änderungen eben dieser Pläne.<br />
Die Integration der Landschaftsplanung in die<br />
B a u 1 e i t p 1 a n u n g ist eher geeignet , wesentliche Ziele<br />
der Landschaftsplanung durchzusetzen:<br />
• Die Landschaftsplanung ist beteiligt am Verfahren der<br />
Bauleitplanung, an den Diskussionen über Verkehrsstraßen.<br />
Siedlungs· und Industriegebiete,<br />
• Alternativkonzepte der Landschaftsplanung werden in die<br />
Diskussion der Par lamente und der Öffentlichkeit einge·<br />
bracht.<br />
• Für raumbedeutsame Maßnahmen, wie sie der Flächennutzungs-<br />
und Bebauungsplan in unterschiedl icher Verbindlichkeit<br />
darstellen, kann es keine zweierlei Zuständigkeiten<br />
geben . Die Gemeinde muß aus der ihr übertragenen<br />
Planungshohheit entscheiden und dabei auch die Ziele<br />
- heute die Konflikte der Landschaftsplanung - kennen.<br />
Wie sich restriktive Forderungen, die mit der Landschaftspla·<br />
nung oft verbunden sind, auf der unteren Ebene nur schwer<br />
durchsetzen lassen, zeigt die allgemeine Forderung nach Ent <br />
lastung von Verdichtungsgebieten.<br />
Sie wird im Landesentwicklungsprogramm noch einmütig von<br />
allen Parteien verabsch iedet,<br />
in Regionalplanungen als allgemeine Zielsetzung, jedoch<br />
ohne räumliche Festlegung noch akzeptiert,<br />
in den Flächennutzungsplanungen für eine bestimmte Stadt<br />
aber mit allen Mitteln abgelehnt, bzw. ihr sogar mit großen<br />
f inanziellen A ufwendungen für lnfrastruktureinrichtungen<br />
entgegengearbeitet.<br />
Notwendig ist die Ausarbeitung beweisfähiger Planungsgrundlagen,<br />
w ie sie etwa mit den beispielhaften Untersuchungen der<br />
Regionalen Planungsgemeinschaft Untermain zum Klima der<br />
Stadt Frankfurt und ihres Umlandes vorliegen. In Frankfurt<br />
wird heute kein Baugebiet gegen die auf klimatischen Grundlagen<br />
aufgebauten Empfehlungen der La ndschaftsplanung ohne<br />
n0chmalige Sonderuntersuchung zum Kleinklima in die Entwicklung<br />
einbezogen.<br />
Landschaftsplanung darf jedoch nicht auf der Ebene der Flächennutzungsplanung<br />
enden, sie muß konsequent weitergeführt<br />
werden, bis in die verbindliche Ebene des Bebauungsp<br />
lanes.<br />
Die Vielgestaltigkeit eines Landschaftsraumes kann im Maßstab<br />
1 : 5.000 oder gar 1 : 10.000 - w ie die großen Flächenstädte<br />
heute bearbeitet werden müssen - kaum mehr dargestellt<br />
und in Planungsschritte umgesetzt werden. Die Tragfähigkeit<br />
von Programmen und Planungen muß in Maßstäben<br />
von 1 : 2.500 oder 1 : 1.000 untersucht und für nachfolgende<br />
Bebauungspläne verbindlich gemacht werden.<br />
Die Sicherung wertvoller Landschaftsräume, die Erhaltung<br />
extensiver Zonen gegenüber den immer intensiver ausgebauten<br />
Stadträumen ist eine der wichtigsten Aufgaben der Landschaftsplanung<br />
innerhalb der Verdichtungszonen. Diese Aktionen sind<br />
zwar nicht spektakulär sichtbar zu machen, erst wenn sie unterbleiben<br />
werden die Folgen in der Zerstörung der La nd schaft<br />
deutlich.<br />
Die m it der Novellierung des Bundesbaugeset zes geforderte<br />
stärkere Öffentlichkeitsbeteiligung fordert die Durchsetzung<br />
von Zielen der La ndschaftsplanung, wenn entsprechend begründete<br />
A lternativen vorgelegt werden.<br />
In den Verdichtungsräumen kann die Landschaftsplanung auf<br />
eine aufgeschlossene Öffentlichkeit zäh len und mit ihrer Unterstützung<br />
über alle pol itischen Parteien ihre wesentlichen Ziele<br />
durchsetzen - wenn sie recht zeitig aufbereitet und in die Entscheidungsdiskussionen<br />
eingebracht werden.<br />
So gesehen ist Landschaftsplanung in der Bauleitplanung ein<br />
wesentliches Instrument zur Sicherung der Landschaft in Verdichtungsgebieten<br />
und ihrem Umland.<br />
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