Scan (40 MB) - Deutscher Rat für Landespflege
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einer Luftlinienentfernung von 50 km vom Zentrum Bonn!<br />
Naturgemäß stellt sich die Frage, ob man es verantworten kann,<br />
dem Druck, Freizeitwohnsitze in unmittelbarer Nachbarschaft<br />
zur Großstadt zuzulassen, weiterhin nachzugeben, oder ob eine<br />
Politik richtiger ist, so lche Wünsche in weiter entfernt liegende<br />
ländliche Räume abzulenken.<br />
4. Ordnungs- und Entwicklungsstrategie<br />
„Das vielleicht wichtigste Ziel städtebaulicher Arbeit ist nicht<br />
etwa - wie viele meinen - B a u 1 an d auszuweiten, sondern<br />
der Versuch, F r e i 1 a n d zu sichern. Für das Weiterfressen<br />
von Bauland braucht man sich einstweilen keine Sorge zu machen,<br />
wohl aber in hohem Maße für das Auffressen von Freiland.<br />
Bis zu gewissem Grade wird solches Ausweiten natürlich unvermeidlich<br />
bleiben, aber es muß in einer Weise geschehen, die in irgendeiner<br />
Art einen Ersatz an Kulturwerten mit sich bringt."<br />
Fritz Schumacher, der diese weise Forderung schon vor 38 Jahren<br />
erhob ( 10), sagt zu unserem Thema weiter: ..., es genügt<br />
nicht, daß die Großstadt ihre Interessen in wohlerwogenen Plänen<br />
zusammenfaßt, Plänen, deren Gedankengänge ganz unvermeidlich<br />
mit ihren Absichten, ganz gewiß aber mit ihren F o 1 -<br />
g e n über die gemeind lichen Grenzen herüber ins umgebende<br />
noch stille Land hinausgreifen. Es ist unbedingt nötig, daß ihr<br />
ein Gegenspieler erwächst, nämlich, daß auch der ganze L e -<br />
b e n s r a u m, in den sie eingebettet ist, sich auf seine besonderen<br />
Lebensinteressen besinnt, die größeren und kleineren<br />
Orte, die in ihm liegen, sich ihrer Entwicklungsfragen bewußt<br />
werden, und den unantastbaren Gütern des Bodens ein Anwalt<br />
bestellt wird" (10).<br />
4. 1. R e g i o n a 1 e Au f gab e n ve r t e i 1 u n g<br />
I m Einzugsbereich von Verdichtungsgebieten ist siedlungspol i<br />
tisch die Entwicklung des Umlandes zur Übernahme von E n t -<br />
1 a s t u n g s - und E r g ä n z u n g s a u f g a b e n für den<br />
B a 1 1 u n g s b e r e i c h anzustreben. mithin Lenkung des<br />
Siedlungsdruckes auf ausgesuchte Entwicklungsschwerpuflkte,<br />
die durch leistungsfähigen öffentlichen Nahverkehr mit dem<br />
Ballungskern verbunden sind. Außerhalb dieser Entwicklungsschwerpunkte<br />
muß weitere Zersiedlung energisch verhindert werden,<br />
um ballungskernnahe Landwirtschaft zu erhalten, Naherholungsräume<br />
und ökologische Ausgleichsräume zu sichern.<br />
Die Umlandgemeinden und innerhalb der Gemeinden die versch<br />
iedenen Ortsteile bzw. Ortschaften si nd entsprechend der regionalen<br />
Aufgabenverteilung zu entwickeln bei angemessener<br />
bau licher Konzentration und unter Vermeidung von breitem<br />
Auseinanderfl ießen der Bebauung ( 11).<br />
Wenn mithin eine gegliederte Stadtstruktur und Konzentrationen<br />
von Dienstleistungsangeboten sowie allgemein angemessene verdichtungen<br />
im baulichen Bereich angestrebt werden müssen,<br />
so ist jedoch zu bedenken, daß der Forderung nach hoher Wohnund<br />
Arbeitsplatzdichte um die Haltepunkte des Schienenverkehrs,<br />
wie sie in rrianchen regierungsseitigen Reg ionalprogrammen<br />
einmal erhoben worden war, Grenzen gesetzt sind. Hohe<br />
Dichte kollidiert mit der Gewährleistung von Attraktivität.<br />
Hinsicht! ich der A r b e i t s p 1 a t z d i c h t e und der<br />
W o h n d i c h t e ist zu beachten, daß übermäßige Hochbauten<br />
Maßstab, Charakter und Eigenart der Kleinstädte im Umland<br />
verderben. Die ·Rücksichten auf die Qualität des Orts- und Landschaftsbildes,<br />
der im Komplementärraum zur Ballungszone ganz<br />
besondere Bedeutung zukommt, machen eine gute E i n g 1 i e -<br />
d e r u n g der Bebauung in die Umgebung und in die Landschaft<br />
den Gemeinden zur Pflicht. Die ihnen hierfür mit Bundesbaugesetz,<br />
Landesbauordnung, Naturschutz- und <strong>Landespflege</strong>recht<br />
gebotenen Handhaben sind zu nutzen und es ist erforderlieh,<br />
daß die kommunale Bau- und Bodenpolitik sich von vorneherein<br />
auf konsequentes Verfolgen solcher Ziele einstel lt. Wohnungswirtschaftlich<br />
betrachtet besteht im lä ndlichen Raum bei<br />
den dort üblichen Bodenpreisen, soweit sie nicht durch unüberlegte<br />
Baukonzessionen und D ispense oder durch mangelhafte<br />
Planungs- und Bodenpolitik verdorben sind, kein Zwang zu extremer<br />
baulicher Ausnutzung von Grundstücken.<br />
Freilich muß man feststellen, daß in der Vergangenheit durch<br />
Planu ngsdefizit, durch D ispense, Genehmigungs- und Bewilligungspraxis<br />
der Erwartungshorizont der Bodeneigentümer bezüglich<br />
des „Verkehrswertes" erheblich angehoben worden ist. Auch<br />
muß man nachdrücklich an die Verantwortung appellieren, die<br />
die Gutachterausschüsse (§§ 136 ff. BBauG) tragen.<br />
Ein weiteres Problem ist das Angebot von Parkplätzen für das<br />
„Park and Ride System" an bestimmten Haltepunkten des<br />
Schienennahverkehrs. Größere Parkflächen bilden „tote Zonen"<br />
und d iese l iegen im Widerspruch mit dem Gebot hoher Nutzung<br />
m it Wohnungen und Dienstleistungsarbeitsplätzen. Dem Konf likt<br />
ist nur zu begegnen, wenn man Bau, ggf. auch die Benutzung<br />
von Parkhäusern an, solchen Haltepunkten im Zusammenhang<br />
mit dem Ausbau des regionalen Nahverkehrsnetzes subventioniert.<br />
Es muß hier auch auf die Gefahren hingewiesen werden, die von<br />
E i n k a u f s z e n t r e n und V e r b r a u c h e r m ä r k t e n<br />
drohen, die sich im Vorfeld der Verdichtungsräume etablieren<br />
und einen Kaufkraftabfluß von den Landstädten bewirken. Wenn<br />
auch nicht zu leugnen ist, daß sie das Angebot vermehren und<br />
den Wettbewerb fördern, so sollten doch Zulassung und Standorte<br />
solcher Unternehmungen sowohl im Rahmen regionaler<br />
Entwicklungsüberlegungen als auch im st ädtebaul ichen Zusammenhang<br />
sorgfältig geprüft werden. Die 1977 novellierte Baunutzungsverordnung<br />
bietet den Gemeinden verbesserte bauleitplanungsrechtliche<br />
Handhaben.<br />
Für d ie Entwick lungspolitik gilt ferner der Grundsatz, daß im<br />
Hinblick auf die Konzentrationserfordernisse in den zentralen<br />
Orten und die Verhinderung der Zersiedlung eine weitere bauliche<br />
Ausuferung der Dörfer. d.h. eine Verstärkung ihrer Wohnfunktion<br />
im Umland der Verdichtungsgebiete gebremst werden<br />
so llte, obwohl natürlich Wohnungsunternehmen aller Art einsch<br />
ließlich Spekulanten immer w ieder versuchen werden, in<br />
landschaftlich reizvollen Ortschaften oder dort, wo man an Bauland<br />
billig herankommen kann, größere Wohnungsbauvorhaben,<br />
womöglich vielgeschossige Großbauten mit Eigentumswohnungen<br />
zu realisieren. Solche Vorhaben sind zu verhi ndern. Für die<br />
D ö r f er kommt vielmehr grundsätzlich nur „E i gen e n t -<br />
w i c k 1 u n g " in Betracht sowie eine innere Ausdifferenzierung<br />
der Baugebiete nebst Modernisierung bzw. Sanierung der<br />
Bausubstanz, eine Verbesserung des Erschließungsnetzes und der<br />
Grünausstattung. Das ergibt sich aus der regionalen Aufgabenzuweisung,<br />
wonach die Landschaft offen gehalten und die Landwirtschaft<br />
mit Bauernbetrieben, Gartenbaubetrieben, Nebenerwerbsbetrieben<br />
und bodenunabhängiger Veredelungswirtschaft<br />
zum Teil bis in die Verdichtungsräume hinein erhalten bleiben<br />
sollte. Daß die Landwirtschaft im Einzugsbereich von Verdichtungsräumen<br />
durchaus Bestand haben und erfolgreich wirtschaften<br />
kann, ist in (12) nachgewiesen _ „Aus dem Ergebnis dieser<br />
Analyse und anderer Untersuchungen geht eindeutig hervor, daß<br />
die periurbane Landwirtschaft auf der Basis des freien Unternehmertums<br />
bisher über eine entsprechende betriebsorganisatorische<br />
und marktwirtschaftliche Anpassung auf den verbliebenen Flächen<br />
ihre Existenz gut behaupten konnte. Mit besseren Einsichten<br />
in die Frage des Schutzes der Lebensbedingungen in<br />
den Stadtlandschaften werden sich die Zukunftsaussichten der<br />
stadtnahen Landwirtschaft eher noch verbessern." Allerdings<br />
wird hierzu gefordert, daß ihr die Flächen durch die Bauleitplanung<br />
der Gemeinden auch baurechtlich und bodenrecht l ich gesichert<br />
werden, eine Voraussetzung , die die Gemeinden in der Ver-<br />
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