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Scan (40 MB) - Deutscher Rat für Landespflege

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einer Luftlinienentfernung von 50 km vom Zentrum Bonn!<br />

Naturgemäß stellt sich die Frage, ob man es verantworten kann,<br />

dem Druck, Freizeitwohnsitze in unmittelbarer Nachbarschaft<br />

zur Großstadt zuzulassen, weiterhin nachzugeben, oder ob eine<br />

Politik richtiger ist, so lche Wünsche in weiter entfernt liegende<br />

ländliche Räume abzulenken.<br />

4. Ordnungs- und Entwicklungsstrategie<br />

„Das vielleicht wichtigste Ziel städtebaulicher Arbeit ist nicht<br />

etwa - wie viele meinen - B a u 1 an d auszuweiten, sondern<br />

der Versuch, F r e i 1 a n d zu sichern. Für das Weiterfressen<br />

von Bauland braucht man sich einstweilen keine Sorge zu machen,<br />

wohl aber in hohem Maße für das Auffressen von Freiland.<br />

Bis zu gewissem Grade wird solches Ausweiten natürlich unvermeidlich<br />

bleiben, aber es muß in einer Weise geschehen, die in irgendeiner<br />

Art einen Ersatz an Kulturwerten mit sich bringt."<br />

Fritz Schumacher, der diese weise Forderung schon vor 38 Jahren<br />

erhob ( 10), sagt zu unserem Thema weiter: ..., es genügt<br />

nicht, daß die Großstadt ihre Interessen in wohlerwogenen Plänen<br />

zusammenfaßt, Plänen, deren Gedankengänge ganz unvermeidlich<br />

mit ihren Absichten, ganz gewiß aber mit ihren F o 1 -<br />

g e n über die gemeind lichen Grenzen herüber ins umgebende<br />

noch stille Land hinausgreifen. Es ist unbedingt nötig, daß ihr<br />

ein Gegenspieler erwächst, nämlich, daß auch der ganze L e -<br />

b e n s r a u m, in den sie eingebettet ist, sich auf seine besonderen<br />

Lebensinteressen besinnt, die größeren und kleineren<br />

Orte, die in ihm liegen, sich ihrer Entwicklungsfragen bewußt<br />

werden, und den unantastbaren Gütern des Bodens ein Anwalt<br />

bestellt wird" (10).<br />

4. 1. R e g i o n a 1 e Au f gab e n ve r t e i 1 u n g<br />

I m Einzugsbereich von Verdichtungsgebieten ist siedlungspol i­<br />

tisch die Entwicklung des Umlandes zur Übernahme von E n t -<br />

1 a s t u n g s - und E r g ä n z u n g s a u f g a b e n für den<br />

B a 1 1 u n g s b e r e i c h anzustreben. mithin Lenkung des<br />

Siedlungsdruckes auf ausgesuchte Entwicklungsschwerpuflkte,<br />

die durch leistungsfähigen öffentlichen Nahverkehr mit dem<br />

Ballungskern verbunden sind. Außerhalb dieser Entwicklungsschwerpunkte<br />

muß weitere Zersiedlung energisch verhindert werden,<br />

um ballungskernnahe Landwirtschaft zu erhalten, Naherholungsräume<br />

und ökologische Ausgleichsräume zu sichern.<br />

Die Umlandgemeinden und innerhalb der Gemeinden die versch<br />

iedenen Ortsteile bzw. Ortschaften si nd entsprechend der regionalen<br />

Aufgabenverteilung zu entwickeln bei angemessener<br />

bau licher Konzentration und unter Vermeidung von breitem<br />

Auseinanderfl ießen der Bebauung ( 11).<br />

Wenn mithin eine gegliederte Stadtstruktur und Konzentrationen<br />

von Dienstleistungsangeboten sowie allgemein angemessene verdichtungen<br />

im baulichen Bereich angestrebt werden müssen,<br />

so ist jedoch zu bedenken, daß der Forderung nach hoher Wohnund<br />

Arbeitsplatzdichte um die Haltepunkte des Schienenverkehrs,<br />

wie sie in rrianchen regierungsseitigen Reg ionalprogrammen<br />

einmal erhoben worden war, Grenzen gesetzt sind. Hohe<br />

Dichte kollidiert mit der Gewährleistung von Attraktivität.<br />

Hinsicht! ich der A r b e i t s p 1 a t z d i c h t e und der<br />

W o h n d i c h t e ist zu beachten, daß übermäßige Hochbauten<br />

Maßstab, Charakter und Eigenart der Kleinstädte im Umland<br />

verderben. Die ·Rücksichten auf die Qualität des Orts- und Landschaftsbildes,<br />

der im Komplementärraum zur Ballungszone ganz<br />

besondere Bedeutung zukommt, machen eine gute E i n g 1 i e -<br />

d e r u n g der Bebauung in die Umgebung und in die Landschaft<br />

den Gemeinden zur Pflicht. Die ihnen hierfür mit Bundesbaugesetz,<br />

Landesbauordnung, Naturschutz- und <strong>Landespflege</strong>recht<br />

gebotenen Handhaben sind zu nutzen und es ist erforderlieh,<br />

daß die kommunale Bau- und Bodenpolitik sich von vorneherein<br />

auf konsequentes Verfolgen solcher Ziele einstel lt. Wohnungswirtschaftlich<br />

betrachtet besteht im lä ndlichen Raum bei<br />

den dort üblichen Bodenpreisen, soweit sie nicht durch unüberlegte<br />

Baukonzessionen und D ispense oder durch mangelhafte<br />

Planungs- und Bodenpolitik verdorben sind, kein Zwang zu extremer<br />

baulicher Ausnutzung von Grundstücken.<br />

Freilich muß man feststellen, daß in der Vergangenheit durch<br />

Planu ngsdefizit, durch D ispense, Genehmigungs- und Bewilligungspraxis<br />

der Erwartungshorizont der Bodeneigentümer bezüglich<br />

des „Verkehrswertes" erheblich angehoben worden ist. Auch<br />

muß man nachdrücklich an die Verantwortung appellieren, die<br />

die Gutachterausschüsse (§§ 136 ff. BBauG) tragen.<br />

Ein weiteres Problem ist das Angebot von Parkplätzen für das<br />

„Park and Ride System" an bestimmten Haltepunkten des<br />

Schienennahverkehrs. Größere Parkflächen bilden „tote Zonen"<br />

und d iese l iegen im Widerspruch mit dem Gebot hoher Nutzung<br />

m it Wohnungen und Dienstleistungsarbeitsplätzen. Dem Konf likt<br />

ist nur zu begegnen, wenn man Bau, ggf. auch die Benutzung<br />

von Parkhäusern an, solchen Haltepunkten im Zusammenhang<br />

mit dem Ausbau des regionalen Nahverkehrsnetzes subventioniert.<br />

Es muß hier auch auf die Gefahren hingewiesen werden, die von<br />

E i n k a u f s z e n t r e n und V e r b r a u c h e r m ä r k t e n<br />

drohen, die sich im Vorfeld der Verdichtungsräume etablieren<br />

und einen Kaufkraftabfluß von den Landstädten bewirken. Wenn<br />

auch nicht zu leugnen ist, daß sie das Angebot vermehren und<br />

den Wettbewerb fördern, so sollten doch Zulassung und Standorte<br />

solcher Unternehmungen sowohl im Rahmen regionaler<br />

Entwicklungsüberlegungen als auch im st ädtebaul ichen Zusammenhang<br />

sorgfältig geprüft werden. Die 1977 novellierte Baunutzungsverordnung<br />

bietet den Gemeinden verbesserte bauleitplanungsrechtliche<br />

Handhaben.<br />

Für d ie Entwick lungspolitik gilt ferner der Grundsatz, daß im<br />

Hinblick auf die Konzentrationserfordernisse in den zentralen<br />

Orten und die Verhinderung der Zersiedlung eine weitere bauliche<br />

Ausuferung der Dörfer. d.h. eine Verstärkung ihrer Wohnfunktion<br />

im Umland der Verdichtungsgebiete gebremst werden<br />

so llte, obwohl natürlich Wohnungsunternehmen aller Art einsch<br />

ließlich Spekulanten immer w ieder versuchen werden, in<br />

landschaftlich reizvollen Ortschaften oder dort, wo man an Bauland<br />

billig herankommen kann, größere Wohnungsbauvorhaben,<br />

womöglich vielgeschossige Großbauten mit Eigentumswohnungen<br />

zu realisieren. Solche Vorhaben sind zu verhi ndern. Für die<br />

D ö r f er kommt vielmehr grundsätzlich nur „E i gen e n t -<br />

w i c k 1 u n g " in Betracht sowie eine innere Ausdifferenzierung<br />

der Baugebiete nebst Modernisierung bzw. Sanierung der<br />

Bausubstanz, eine Verbesserung des Erschließungsnetzes und der<br />

Grünausstattung. Das ergibt sich aus der regionalen Aufgabenzuweisung,<br />

wonach die Landschaft offen gehalten und die Landwirtschaft<br />

mit Bauernbetrieben, Gartenbaubetrieben, Nebenerwerbsbetrieben<br />

und bodenunabhängiger Veredelungswirtschaft<br />

zum Teil bis in die Verdichtungsräume hinein erhalten bleiben<br />

sollte. Daß die Landwirtschaft im Einzugsbereich von Verdichtungsräumen<br />

durchaus Bestand haben und erfolgreich wirtschaften<br />

kann, ist in (12) nachgewiesen _ „Aus dem Ergebnis dieser<br />

Analyse und anderer Untersuchungen geht eindeutig hervor, daß<br />

die periurbane Landwirtschaft auf der Basis des freien Unternehmertums<br />

bisher über eine entsprechende betriebsorganisatorische<br />

und marktwirtschaftliche Anpassung auf den verbliebenen Flächen<br />

ihre Existenz gut behaupten konnte. Mit besseren Einsichten<br />

in die Frage des Schutzes der Lebensbedingungen in<br />

den Stadtlandschaften werden sich die Zukunftsaussichten der<br />

stadtnahen Landwirtschaft eher noch verbessern." Allerdings<br />

wird hierzu gefordert, daß ihr die Flächen durch die Bauleitplanung<br />

der Gemeinden auch baurechtlich und bodenrecht l ich gesichert<br />

werden, eine Voraussetzung , die die Gemeinden in der Ver-<br />

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