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Scan (40 MB) - Deutscher Rat für Landespflege

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Festsetzungen und insbesondere die Motive darzulegen, sodann<br />

d ie zur Real isierung der Planung erforderlichen bodenordnenden<br />

und sonstigen Durchführungsmaßnahmen der öffentlichen Hand<br />

anzugeben. Ein Überschlag der der Gemeinde hieraus entstehenden<br />

Kosten einschließlich einer Finanzieru ngsübersicht f ür<br />

d ie alsbald zu treffenden Maßnah men qient dem Nachweis, daß<br />

d ie Planung auch in kommunalwirtschaftlicher Hinsicht zweckmäßig<br />

angelegt ist und rea lisierbar erscheint. Eine solche Ermittlung<br />

läßt sich oh ne großen Mehraufwand auch - ohne daß dies<br />

in § 9 Abs. 8 gefordert wird - zu einer Vorausschätzung erweitern,<br />

welche Erschließungslast für die Bauherren bzw. Grundeigentümer<br />

in etwa zu erwarten ist, so daß allseits Klarheit<br />

über d ie finanziellen Erfordernisse u nd Folgen geschaffen wird,<br />

ein leider bisher oft vernachlässigtes Kapitel in der ländl ichen<br />

Ortserweiterungspolitik.<br />

4. 3. Bauen im ·Außenbere ich (§ 35 BBauG)<br />

Um der Gefahr der Zersiedlung und einer Beeinträchti!;jung der<br />

Landschaft zu wehren, zugleich dort vorhandene baukulturelle<br />

Substanz zu schützen bzw. einer sinnvollen Nutzung zu erhalten,<br />

sind d ie Bestimmungen des § 35 BBauG , d ie das Bauen im<br />

A ußenbereich regeln, sorgfältig zu handhaben. Hierfür ist die<br />

Bauaufsichtsbehörde zuständig. Die Neufassung des § 35 hat<br />

Härten der früheren Regelung, die dem Strukturwandel auf dem<br />

lande nu r ungenügend Rechnung trug, beseitigt, ohne Zersiedlung<br />

zu sanktionieren. Gegenüber den in§ 35 Abs. 3 beispielhaft<br />

ausgezahlten öffentlichen Belangen, deren Beeinträchtigung einem<br />

Vorhaben im Außenbereich entgegenstehen kann , gilt bei<br />

privilegierten und nicht privilegierten Vorhaben eine unterschiedliche<br />

Bewertung. So ist die Errichtung von Altenteilerwohnungen,<br />

die Errichtung von Ersatzbauten, aber auch die Änderung<br />

oder Umwidmu ng von erhaltenswerten, das Bild der Kulturlandschaft<br />

prägenden Gebäuden grundsätzlich zulässig, Auch die Erweiterung<br />

von Bauten zum Zwecke der Fremdenbeherbergung<br />

ist in begrenztem Maße möglich (3), (4) . Die Inanspruchnahme<br />

des A ußenbereichs für sonstige, nicht privilegierte Vorhaben soll<br />

nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzl ich unterbleiben.<br />

Die neuen Bestimmungen über das Bauen im Außenbereich<br />

haben die Zulässigkeit von Vorhaben erweitert, in einigen Punkten<br />

aber eingeschränkt. Abgewogene Entscheidungen zu treffen,<br />

ist für die Bauaufsicht sbehörde nicht einfacher geworden.<br />

Die Gemeinden sol lten ihrerseits Verständnis dafür aufbringen<br />

und bei der Bürgerschaft verbreiten, daß die Regelungen für das<br />

Bauen im Außenbereich im Interesse der Erhaltung von Ortsbild,<br />

Landschaft und Umweltqualität getroffen sind und daher<br />

nicht unterlaufen werden dürfen. Die Bauaufsichtsbehörde<br />

(Genehmigungsbehörde) hat sich bei ihren Entscheidungen<br />

streng nach den Vorschriften des Gesetzes zu richten .<br />

5. Bodenpolitik, Erschließungspolitik<br />

Im Um land von Verdichtu ngsgebieten ist der Grunderwerb der<br />

Planungsträger häufig nur von aktuellen Gesichtspunkten bestimmt<br />

gewesen und ohne langfristige Dispositionen, nicht selten<br />

zufälligen Grundstücksangeboten folgend. Das führt zu 1 n­<br />

vestitionen, die einer regional abgestimmten Konzeption im<br />

Wege stehen oder einen Eingriff in wichtige Erholungsgebiete<br />

o der ökologische Ausg leichsräume veru rsachen. Die Wohnungsbautätigkeit<br />

wurde nicht selten auf Gelände betrieben, wo es<br />

schwierig ist, öffentliche Nahverkehrsanschlüsse einzurichten<br />

oder wo sich erheblicher äußerer Erschließungsaufwand herausstellte<br />

(8) .<br />

Die Gemeinden im Umland der Verdichtungsgebiete stehen in<br />

so lchen Fäl len, wo eine koordinierte Bodenvorratswirtschaft<br />

nicht betrieben wird, kurzfristig vor der Lösung von Teilaufga-<br />

ben, ohne daß die Gewähr best eht, daß sich diese Maßnahmen<br />

zu einem sinnvollen Ganzen zusammenfügen. Auch in der Erschließungspolitik<br />

sind Mängel unausbleiblich, wenn ein gemeinsames<br />

Konzept zur Entwicklung der Siedlungsstruktur nicht<br />

zustande kommt. Bei nur punktuellem Tätigwerden von Investoren<br />

tuen die Gemeinden nur das Nächstliegende. Die Probleme<br />

der äußeren Erschließung neuer Baugebiete werden oft<br />

ungenügend bedacht, die technischen und finanziellen Folgen<br />

von Standortentscheidungen nicht rechtzeitig gesehen und gewürdigt.<br />

So ist es kein Wunder, daß die Finanzierung der technischen<br />

Infrastruktur die Gemeinden vor schwierige Aufgaben<br />

stellt und in den betroffenen Gebieten ein erheblicher Nachholbedarf<br />

besteht.<br />

Die öffentl ichen Subsidien könnten für die 1 nfrastrukturpol itik<br />

in einem Verdichtungsraum effektiver gemacht werden, wenn es<br />

gelänge, durch koordinierte B o d e n v o r r a t s w i r t -<br />

s c h a f t und überhaupt durch gezielte Bodenpo 1 i t i k<br />

der öffentlichen Hände die Voraussetzungen für eine zielgerechte<br />

räumliche Entwicklung zu schaffen (16).<br />

Abschließend sei noch einmal betont, daß die aus vielen Gründen<br />

nachteilige, die allgemeine Wohlfahrt geradezu bedrohende<br />

Zersiedlung des Umlandes von Verdichtungsgebieten nur gebremst<br />

werden ka nn, wenn n icht nur seitens der Regionalplanung<br />

und regionalen Entwicklungspolitik effiziente Konzepte<br />

zur Verfügung gestellt werden, sondern auch die Umlandgemeinden<br />

sich zu einer aktiven städtebaulichen Planungspolitik aufraffen,<br />

in Abstimmung mit übergeordneten Zielsetzungen und unter<br />

Ausnutzung örtlicher Chancen und Entwick lungsimpulse.<br />

6. Literatur<br />

( 1) WEY L, Heinz: Zersiedelung. Beitrag im „Handwörterbuch<br />

der Raumforschung und Raumordnung", herausgegeben von der<br />

Akademie für Raumforschung und Landesplanung, Hannover 2.<br />

Aufl. 1970, Band 111.<br />

( 2) STRACK, Herbert: Krit ische Betrachtung der Zersied lung.<br />

Beitrag in „Natur- und Umweltschutz in der Bundesrep ublik<br />

Deutschland". Herausgegeben von Gerhard Olschowy. Hamburg<br />

1978, Verlag Pau l Parey.<br />

( 3) SCHICHTER, Otto; STICH, Rudolf; TITTEL, Hans-Joachim:<br />

Bundesbaugesetz, Kommentar , 2. Auflage 1977, Köln,<br />

Carl Heymanns Verlag.<br />

( 4) BIELENBERG, Walter; DYONG, Hartmut: Das neue Bundesbaugesetz.<br />

Die neue Baunut zungsverordnung. Leitfaden mit<br />

vergleichenden Gegenüberstellungen des alten und neuen Rechts.<br />

2. Auflage 1977, München, Verlag Franz Rehm.<br />

( 5 ) BA CH , Hans; JESCH KE, Hans P.: Zersiedlung, Begriff und<br />

Problem. Herausgegeben vom Österreich ischen Institut für Agrarsoziologie<br />

und Agrarrecht in Linz. Wien 1975, österreichischer<br />

Agrarverlag.<br />

( 6) JÄGER, Helmut: Entwicklung, Stellu ng und Bewertung<br />

städtischen Grüns. Beitrag in „Städtisches Grün in Geschichte<br />

und Gegenwart". Bd. 101 der Forschungs- und Sitzungsberichte.<br />

Herausgegeben von der Akademie für Raumforschung und<br />

Landesplanung, Hannover 1975_<br />

( 7) LINDE, Hans: Urbanität . Beitrag im „Handwörterbuch der<br />

Raumforschung und Raumordnung". 2. Aufl„ Hannover 1970,<br />

Band 111.<br />

( 8) GASSNER, Edmund: Gedanken zur Regionalstadt Bonn.<br />

Beitrag in „Die Regionalstadt und ihre strukturgerechte Verkehrsbedienung".<br />

Bd. 71 der Forschungs- und Sitzungsberichte.<br />

Herausgegeben von der Akademie für Raumforschung und Landesplanung.<br />

Hannover 1972.<br />

( 9 ) KEMPER, Franz-Josef: Inner- und außerstädtische Naherholung<br />

am Beispiel der Bonner Bevölkerung. Ein Beitrag zur<br />

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