Scan (40 MB) - Deutscher Rat für Landespflege
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Gerhard O 1 s c h o w y<br />
Die Landschaft als städtebauliche Planungsgrundlage<br />
1. Einleitung<br />
Die Beziehungen zwischen Landschaftsplanung und Stadtplanung<br />
werden um so enger sein, je mehr man die Landschaft -<br />
ihr Naturpotential. ihre naturgegebene Struktur und Gliederung<br />
- auch in ihrem Wert für die städtebauliche Entwicklung<br />
erkennt und zu nutzen vermag. Es kann nicht die wesentliche<br />
Aufgabe einer städtebaulichen Grünpolitik sein, die von einer<br />
Bebauung mehr oder weniger zufällig freigebliebenen Flächen<br />
mit Bäumen, Sträuchern und Rasen auszufüllen. Vielmehr sollen<br />
die Grünflächen, Grünzüge und Grünstreifen weitgehend aus<br />
den landschaftlichen Gegebenheiten, aus dem natürlichen Relief<br />
und der Struktur der Landschaft heraus entwickelt werden; sie<br />
sind dann in ihrer Funktion auch wirkungsvoll und in ihrem Bestand<br />
dauerhaft, weil sie nicht so leicht wieder für andere<br />
Zwecke, insbesondere als Verkehrsflächen, geopfert werden<br />
können. So sollen z.B. Wasserläufe mit ihrem Uferbewuchs<br />
oder noch vorhandenen Auenwaldbeständen ein w illkommenes<br />
Gerüst darstellen. In Ausnutzung der natürlichen Gegebenheiten<br />
sollen auch sog. Geländestufen - z.B. zwischen holozänen und<br />
pleistozänen Flußterrassen - . wie sie sich aus dem geologischen<br />
Aufbau einer Landschaft ergeben, sowie Niederungen, Senken<br />
und alte Flutmulden von einer ohnehin schwierigen Bebauung<br />
freigehalten und als Grünf lächen genutzt werden. Desgleichen<br />
sollen Höhenzüge und Täler, wenn sie wesentliche Bestandteile<br />
einer Landschaft sind, nicht bebaut, sond ern freigehalten werden,<br />
damit sie nicht als natürliches Gliederungs· und Erholungspotential<br />
irreversibel verlorengehen. Wasserläufe und stehende<br />
Gewässer - Seen und Weiher, Talsperren und Rückhaltebecken<br />
- sollen grundsätzlich von Bebauung freigehalten werden. um<br />
sie als natürliche Landschaftselemente für den Naturhaushalt und<br />
für Erholungszwecke nutzen zu können.<br />
2. Landschaftspotential als Mittel der Stadtplanung<br />
Im Zuge des Wiederaufbaues haben manche Städte. wie Hannover,<br />
Hamburg, Berlin, Köln und Kassel. den städtebaulichen<br />
Grundsatz der U f e r f r e i h a 1 t u n g beachtet und ihre<br />
Wasserläufe nicht wieder verbaut, sondern durch Grünanlagen<br />
und Fußgängerwege der Bevölkerung erschlossen.<br />
Einige Beispiele seien im folgenden herausgestellt: Als besondere<br />
Leistung Hamburgs in der Nachkriegszeit müssen die Grünanlagen<br />
an der Außenalster genannt werden. Die früher in Privatbesitz<br />
befindlichen Grundstücke am Alsterufer wurden aufgekauft<br />
und zu einer geschlossenen, rad ial verlaufenden öffentlichen<br />
Grünfläche gestaltet. Damit sind die Ufer wieder freigelegt<br />
und der Bevölkerung zugängl ich geworden, die nunmehr auf begrünten<br />
Wanderwegen von der B innenalster, also dem Herzen<br />
der Stadt Hamburg, an der Außenalster entlang bis in die freie<br />
Landschaft gelangen kann. Eine ähnliche radiale Grünverbindung<br />
unter Ausnutzung der natürlichen Gegebenheit en hat sich auch<br />
Kassel in der durch die Bundesgartenschau neu gestalteten Karlsaue<br />
des Fuldatales einschließlich seines Uferhöhenrandes geschaffen.<br />
Sie reicht ebenfalls b is an den Kern der Stadt heran.<br />
Die besondere städtebauliche Leistung der Bundesgartenschau<br />
Köln liegt in der Tatsache, daß eine der wen igen noch offenen<br />
Uferstrecken des Rheins im Bereich der Stadt davor bewahrt<br />
worden ist. industriell überbaut zu werden.<br />
Auch Bonn ist nunmehr bestrebt. mit Hilfe der Bundesgartenschau<br />
wenigstens einen Teil der Rheii:iaue vor weiterer Bebauung<br />
zu schützen. Allerdings wurde hier nicht ausreichend erkannt,<br />
daß sich die Gestaltung d er Grünflächen ausschließlich an dem<br />
natürlichen Charakter der Tallandschaft orientieren muß und ein<br />
„Mini-Gebirge" in der engeren Rheinaue ein landschaftsfremdes<br />
Element darstellt. Die Stadt Saarbrücken hat sich nicht nur grüngestaltete<br />
Uferbereiche im Stadtinnern erhalten, sondern ist bestrebt,<br />
die Grünelemente der Seitentäler in das Saartal hereinzuholen<br />
und so zu einem geschlossenen System zu vereinigen.<br />
Sofern sich infolge menschlicher Eingriffe n e u e oder veränderte<br />
L a n d s c h a f t s b e stand t e i 1 e ergeben. die<br />
als Frei- oder Grünfläche für ein Siedlungs- oder Baugebiet bedeutungsvoll<br />
sein können, müssen auch sie sichergestellt, gestaltet<br />
und in das Grünsystem einbezogen werden. Hier ist an<br />
künstliche Gewässer gedacht, wie sie sich als Restwasserflächen<br />
des Tagebaues ergeben, an Bergsenkungsgebiete des Untertagebaues,<br />
an Entnahmestellen des Kl~intagebaues, an Steinbrüche,<br />
Industriehalden und hügelartig aufgeschüttete Abfalldeponien.<br />
Aber auch die geschleiften Wallanlagen aus früherer Zeit sind<br />
Beispiele dafür, wie als Folge störender Eingriffe verbliebene Anlagen<br />
sinnvoll genutzt werden können. Wir müssen heute vielen<br />
Städten dankbar sein. daß sie ihre ehemaligen Wallanlagen so<br />
großzügig zu Grünflächen umgestaltet haben. Die Grüngürtel<br />
der Stadt Köln wären längst überbaut, wenn sie nicht rechtzeit<br />
ig in kluger Voraussicht als stadtinneres bzw. stadtnahes Erholungsgebiet<br />
ausgenut zt worden wären. So haben Bremen,<br />
Würzburg, Breslau, Frankfurt und Ingolstadt ihre alten Wall <br />
anlagen zu wertvollen Grünanlagen umgestaltet.<br />
Natürliche Bestandteile der Landschaft können auch zur sinnvollen<br />
B e g r e n z u n g e i n es Stadt geb i et es beitragen.<br />
Es sei hier nur der Stadtwald und der Baldeneysee als<br />
natürliche Begrenzung der Stadt Essen und der durch Baurat<br />
May gestaltete Stadtrand in der Römerstadt in Frankfurt genan~t.<br />
der aus den landschaftlichen Gegebenheiten heraus betont<br />
einen klaren Abschluß der Bebauung gegenüber der Nidda-Niederung<br />
als freie Landschaft anstrebt. Der Hofoldinger Forst bei<br />
München ist erfreulicherweise ein naturbedingter Abschluß dieser<br />
Stadt nach Süden hin. Wäre aber dieser Wald als Großflughafen<br />
ausgenutzt worden. so hätte die nachteilige Ausuferung der<br />
Stadt in die Moränenlandschaft des Alpenvorlandes als bedeutendes<br />
Erholungsgebiet nicht mehr aufgehalten werden können,<br />
zumal sich dann hier auch Industrie, al lein wegen der immer bedeutungsvoller<br />
werdenden Luftfracht, zwangsläuf ig ansiedeln<br />
würde. Geordnete Stadtränder sind stets in solchen Städten zu<br />
finden. in denen Stadtparks, Stadtwälder und Volksparks mit<br />
Spiel-, Sport- und Badeanlagen, Bürger- und Kleingärten die<br />
Peripherie als Element der Ordnung begrenzen.<br />
Soweit sich Verdichtungsbänder oder -adern entlang von Sch ifffahrtsstraßen<br />
und Küsten entwickeln, sollen auch hier solche<br />
Abschnitte, die als naturnahe Landschaft en für die Ökologie<br />
oder die Erholung bedeutungsvoll sind, freigehalten werden .<br />
Am Beispiel des Rheins sei dies dargestellt. Er weist in seinem<br />
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