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Scan (40 MB) - Deutscher Rat für Landespflege

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Gerhard O 1 s c h o w y<br />

Die Landschaft als städtebauliche Planungsgrundlage<br />

1. Einleitung<br />

Die Beziehungen zwischen Landschaftsplanung und Stadtplanung<br />

werden um so enger sein, je mehr man die Landschaft -<br />

ihr Naturpotential. ihre naturgegebene Struktur und Gliederung<br />

- auch in ihrem Wert für die städtebauliche Entwicklung<br />

erkennt und zu nutzen vermag. Es kann nicht die wesentliche<br />

Aufgabe einer städtebaulichen Grünpolitik sein, die von einer<br />

Bebauung mehr oder weniger zufällig freigebliebenen Flächen<br />

mit Bäumen, Sträuchern und Rasen auszufüllen. Vielmehr sollen<br />

die Grünflächen, Grünzüge und Grünstreifen weitgehend aus<br />

den landschaftlichen Gegebenheiten, aus dem natürlichen Relief<br />

und der Struktur der Landschaft heraus entwickelt werden; sie<br />

sind dann in ihrer Funktion auch wirkungsvoll und in ihrem Bestand<br />

dauerhaft, weil sie nicht so leicht wieder für andere<br />

Zwecke, insbesondere als Verkehrsflächen, geopfert werden<br />

können. So sollen z.B. Wasserläufe mit ihrem Uferbewuchs<br />

oder noch vorhandenen Auenwaldbeständen ein w illkommenes<br />

Gerüst darstellen. In Ausnutzung der natürlichen Gegebenheiten<br />

sollen auch sog. Geländestufen - z.B. zwischen holozänen und<br />

pleistozänen Flußterrassen - . wie sie sich aus dem geologischen<br />

Aufbau einer Landschaft ergeben, sowie Niederungen, Senken<br />

und alte Flutmulden von einer ohnehin schwierigen Bebauung<br />

freigehalten und als Grünf lächen genutzt werden. Desgleichen<br />

sollen Höhenzüge und Täler, wenn sie wesentliche Bestandteile<br />

einer Landschaft sind, nicht bebaut, sond ern freigehalten werden,<br />

damit sie nicht als natürliches Gliederungs· und Erholungspotential<br />

irreversibel verlorengehen. Wasserläufe und stehende<br />

Gewässer - Seen und Weiher, Talsperren und Rückhaltebecken<br />

- sollen grundsätzlich von Bebauung freigehalten werden. um<br />

sie als natürliche Landschaftselemente für den Naturhaushalt und<br />

für Erholungszwecke nutzen zu können.<br />

2. Landschaftspotential als Mittel der Stadtplanung<br />

Im Zuge des Wiederaufbaues haben manche Städte. wie Hannover,<br />

Hamburg, Berlin, Köln und Kassel. den städtebaulichen<br />

Grundsatz der U f e r f r e i h a 1 t u n g beachtet und ihre<br />

Wasserläufe nicht wieder verbaut, sondern durch Grünanlagen<br />

und Fußgängerwege der Bevölkerung erschlossen.<br />

Einige Beispiele seien im folgenden herausgestellt: Als besondere<br />

Leistung Hamburgs in der Nachkriegszeit müssen die Grünanlagen<br />

an der Außenalster genannt werden. Die früher in Privatbesitz<br />

befindlichen Grundstücke am Alsterufer wurden aufgekauft<br />

und zu einer geschlossenen, rad ial verlaufenden öffentlichen<br />

Grünfläche gestaltet. Damit sind die Ufer wieder freigelegt<br />

und der Bevölkerung zugängl ich geworden, die nunmehr auf begrünten<br />

Wanderwegen von der B innenalster, also dem Herzen<br />

der Stadt Hamburg, an der Außenalster entlang bis in die freie<br />

Landschaft gelangen kann. Eine ähnliche radiale Grünverbindung<br />

unter Ausnutzung der natürlichen Gegebenheit en hat sich auch<br />

Kassel in der durch die Bundesgartenschau neu gestalteten Karlsaue<br />

des Fuldatales einschließlich seines Uferhöhenrandes geschaffen.<br />

Sie reicht ebenfalls b is an den Kern der Stadt heran.<br />

Die besondere städtebauliche Leistung der Bundesgartenschau<br />

Köln liegt in der Tatsache, daß eine der wen igen noch offenen<br />

Uferstrecken des Rheins im Bereich der Stadt davor bewahrt<br />

worden ist. industriell überbaut zu werden.<br />

Auch Bonn ist nunmehr bestrebt. mit Hilfe der Bundesgartenschau<br />

wenigstens einen Teil der Rheii:iaue vor weiterer Bebauung<br />

zu schützen. Allerdings wurde hier nicht ausreichend erkannt,<br />

daß sich die Gestaltung d er Grünflächen ausschließlich an dem<br />

natürlichen Charakter der Tallandschaft orientieren muß und ein<br />

„Mini-Gebirge" in der engeren Rheinaue ein landschaftsfremdes<br />

Element darstellt. Die Stadt Saarbrücken hat sich nicht nur grüngestaltete<br />

Uferbereiche im Stadtinnern erhalten, sondern ist bestrebt,<br />

die Grünelemente der Seitentäler in das Saartal hereinzuholen<br />

und so zu einem geschlossenen System zu vereinigen.<br />

Sofern sich infolge menschlicher Eingriffe n e u e oder veränderte<br />

L a n d s c h a f t s b e stand t e i 1 e ergeben. die<br />

als Frei- oder Grünfläche für ein Siedlungs- oder Baugebiet bedeutungsvoll<br />

sein können, müssen auch sie sichergestellt, gestaltet<br />

und in das Grünsystem einbezogen werden. Hier ist an<br />

künstliche Gewässer gedacht, wie sie sich als Restwasserflächen<br />

des Tagebaues ergeben, an Bergsenkungsgebiete des Untertagebaues,<br />

an Entnahmestellen des Kl~intagebaues, an Steinbrüche,<br />

Industriehalden und hügelartig aufgeschüttete Abfalldeponien.<br />

Aber auch die geschleiften Wallanlagen aus früherer Zeit sind<br />

Beispiele dafür, wie als Folge störender Eingriffe verbliebene Anlagen<br />

sinnvoll genutzt werden können. Wir müssen heute vielen<br />

Städten dankbar sein. daß sie ihre ehemaligen Wallanlagen so<br />

großzügig zu Grünflächen umgestaltet haben. Die Grüngürtel<br />

der Stadt Köln wären längst überbaut, wenn sie nicht rechtzeit<br />

ig in kluger Voraussicht als stadtinneres bzw. stadtnahes Erholungsgebiet<br />

ausgenut zt worden wären. So haben Bremen,<br />

Würzburg, Breslau, Frankfurt und Ingolstadt ihre alten Wall ­<br />

anlagen zu wertvollen Grünanlagen umgestaltet.<br />

Natürliche Bestandteile der Landschaft können auch zur sinnvollen<br />

B e g r e n z u n g e i n es Stadt geb i et es beitragen.<br />

Es sei hier nur der Stadtwald und der Baldeneysee als<br />

natürliche Begrenzung der Stadt Essen und der durch Baurat<br />

May gestaltete Stadtrand in der Römerstadt in Frankfurt genan~t.<br />

der aus den landschaftlichen Gegebenheiten heraus betont<br />

einen klaren Abschluß der Bebauung gegenüber der Nidda-Niederung<br />

als freie Landschaft anstrebt. Der Hofoldinger Forst bei<br />

München ist erfreulicherweise ein naturbedingter Abschluß dieser<br />

Stadt nach Süden hin. Wäre aber dieser Wald als Großflughafen<br />

ausgenutzt worden. so hätte die nachteilige Ausuferung der<br />

Stadt in die Moränenlandschaft des Alpenvorlandes als bedeutendes<br />

Erholungsgebiet nicht mehr aufgehalten werden können,<br />

zumal sich dann hier auch Industrie, al lein wegen der immer bedeutungsvoller<br />

werdenden Luftfracht, zwangsläuf ig ansiedeln<br />

würde. Geordnete Stadtränder sind stets in solchen Städten zu<br />

finden. in denen Stadtparks, Stadtwälder und Volksparks mit<br />

Spiel-, Sport- und Badeanlagen, Bürger- und Kleingärten die<br />

Peripherie als Element der Ordnung begrenzen.<br />

Soweit sich Verdichtungsbänder oder -adern entlang von Sch ifffahrtsstraßen<br />

und Küsten entwickeln, sollen auch hier solche<br />

Abschnitte, die als naturnahe Landschaft en für die Ökologie<br />

oder die Erholung bedeutungsvoll sind, freigehalten werden .<br />

Am Beispiel des Rheins sei dies dargestellt. Er weist in seinem<br />

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