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Entwurf Haushaltsplan 2014 - Lüneburg

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Haushaltsjahr <strong>2014</strong> 16.10.13<br />

Produktbeschreibung Produkt 311501 Hilfe in anderen Lebenslagen<br />

Hansestadt <strong>Lüneburg</strong><br />

Produktinformation<br />

Verantwortliche Organisationseinheit<br />

Soziale finanzielle Hilfen<br />

Verantwortliche Person(en):<br />

Jens Rumpel<br />

Pflichtaufgaben:<br />

Rechtsbindungsgrad:<br />

X<br />

muss<br />

X<br />

soll<br />

kann<br />

Freiwillige Aufgaben:<br />

freiwillig<br />

Kategorie<br />

Weisungsaufgabe<br />

Auftraggeber<br />

eigener Wirkungskreis<br />

Auftragsgrundlage<br />

SGB XII, Nds. AG SGB XII, DVO´en zum SGB XII, DVO Nds. AG SGB XII<br />

Allgemeine Ziele<br />

Wirtschaftliche Absicherung der im Einzelfall erforderlichen Hilfen nach dem 9. Kapitel SGB XII,<br />

genaue Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen, Ausübung des pflichtgemäßen<br />

Ermessens bei Ermessensleistungen.<br />

Sicherstellung der rechtmäßigen Hilfegewährung.<br />

Kurzbeschreibung<br />

Wirtschaftliche Hilfen und Beratungsleistungen nach dem SGB XII - Hilfen in anderen Lebenslagen<br />

Aufgabe der Hilfe in anderen Lebenslagen ist es, bedürftigen Menschen die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der<br />

Würde des Menschen entspricht.<br />

Die Leistungen werden im Regelfall als Zuschuss gezahlt, für einige Leistungen besteht<br />

gesetzliche Ermächtigung für eine darlehensweise Gewährung. Unter bestimmten Umständen kann die Hilfe auch zurückgefordert<br />

werden. Gegen unterhaltspflichtige Personen werden Unterhaltsansprüche verfolgt.<br />

Künftige Entwicklung<br />

Entwicklung von Standards, Aufbau und Pflege eines Kennzahlensystems.<br />

Zielgruppe<br />

Alle Anspruchsberechtigte auf Hilfe in anderen Lebenslagen nach §§ 70 - 74 SGB XII sowie<br />

deren Bevollmächtigte und Vertreter.<br />

Zugeordnete Kostenträger 31150102 Blindenhilfe<br />

31150103 Hilfe in sonstigen Lebenslagen<br />

31150104 Bestattungskosten<br />

31150105 Hilfe zur Weiterführung des Haushalts<br />

Seite 234

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