Entwurf Haushaltsplan 2014 - Lüneburg
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Haushaltsjahr <strong>2014</strong> 16.10.13<br />
Produktbeschreibung Produkt 351701 Sonstige soziale Angelegenheiten<br />
Hansestadt <strong>Lüneburg</strong><br />
Produktinformation<br />
Verantwortliche Organisationseinheit<br />
Soziales und Bildung<br />
Verantwortliche Person(en):<br />
Angela Lütjohann<br />
Pflichtaufgaben:<br />
Rechtsbindungsgrad:<br />
X<br />
muss<br />
soll<br />
kann<br />
Freiwillige Aufgaben:<br />
freiwillig<br />
Kategorie<br />
Pflichtaufgabe<br />
Auftraggeber<br />
übriger Wirkungskreis<br />
Auftragsgrundlage<br />
Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthaltes und der Integration von Unionsbürgern<br />
und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) vom 30.07.2004 - Handlungsprogramm "Integration in Niedersachsen"<br />
- Beschluss der Nds. Landesregierung vom 25.10.2005.<br />
Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und der Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> vom 01.11.2005 f.f<br />
ESF und sonstige Förderprogramme im Kontext von Jugendhilfe und stadtteilorientierter Arbeit, wie z.B. "Schulverweigerung - 2. Chan<br />
"<strong>Lüneburg</strong>_inklusiv", "Innovative Projekte"<br />
Förderrichtlinien zum ESF-Förderprogramm "BIWAQ-Bildung", Wirtschaft, Arbeit im Quartier"<br />
STÄRKEN vor Ort - Zuwendungsbescheid der ESF-Regiestelle des BMfFSFJ vom 05.02.2010<br />
Leitlinien des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Förderprogramm<br />
STÄRKEN vor Ort<br />
Allgemeine Ziele<br />
Angleichung der Bevölkerung mit Migrationshintergrund an die einheimische Bevölkerung in den integrationspolitisch<br />
relevanten Bereichen wie rechtlicher Status, Bildung (Deutschkenntnise, Schulabschlüsse), Arbeit, Soziale Sicherung,<br />
Wohnen, Zugang zu kommunalen Dienstleistungen und gesellschaftliche und politische Teilhabe<br />
Verbesserung der Voraussetzungen für den Übergang Schule, Ausbildung und Beruf und die Integration in<br />
Ausbildung und Arbeit von Schülerinnen und Schüler von versch. Schulformen (HS RS u. BBSn)<br />
und versch. kultureller Herkunft;<br />
Zielgenaue Förderung im Bereich von Jugendhilfe oder stadtteilorientierter Arbeit<br />
Verbesserung der schulischen, sozialen und beruflichen Integration von Jugendlichen bzw.<br />
jungen Erwachsenen und Förderung von Frauen mit Problemen beim Einstieg und Wiedereinstieg ins Erwerbsleben<br />
im Stadtteil Kaltenmoor.<br />
Kurzbeschreibung<br />
Die Leitstelle für Integration hat den Zweck, alle kommunalen Aufgaben, die sich auf den Integrationsprozess auswirken,<br />
zu koordinieren. Sie arbeitet daher mit allen an der Integration beteiligten Behörden, Stellen, Verbänden und Organisationen<br />
im kommunalen Umfeld zusammen, um dadurch die Wirksamkeit der örtlichen Initiativen zu erhöhen.<br />
Die Umsetzung von Förderprogrammen erfolgt in Verantwortung der Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> in verschiedenen<br />
Bildungseinrichtunen, wie Kitas, Schulen u. Schulformen in Kooperation mit Jugendhilfeleistern, Einrichtungsleitungen<br />
und -teams, dem Integrationsbeauftragten, Migrationsverbänden u. der regionalen VHS.<br />
Die Umsetzung von BIWAQ und STÄRKEN vor Ort (freiwillige Leistungserbringung) erfolgt in Verwantwortlichkeit<br />
der Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> im Stadtteil Kaltenmoor in Kooperation mit der VHS,<br />
AWO,VSE, InterKulturEvents, Verein, Verbände, der Berufsberatung, der Arge, dem Schulträger, dem Integrationsbeauftragten<br />
und Migrationsverbänden. Alle Beteiligten werden gemeinsam am Erreichen<br />
der gesetzten Projektziele mitwirken. Hierzu erfolgt eine organisierte strukturierte Zusammenarbeit auf unterschiedlichen Ebenen<br />
mit begleitender und abschließender Auswertung.<br />
Abwicklung sonstiger Förderprogramme im Kontext von Jugendhilfe und stadtteilorientierter Arbeit.<br />
Künftige Entwicklung<br />
Aufgrund der gesetzlichen Änderungen und der Verabschiedung des Nationalen Integrationsplans kommt der kommunalen Ebene<br />
zukünftig eine noch stärkere Bedeutung für die Aufgaben der Integration zu. Daneben wird die Integration ausländischer Mitbürger<br />
inzwischen als eine Daueraufgabe anerkannt. Mit einem Rückgang der Aufgaben ist daher in absehbarere Zeit nicht zu rechnen.<br />
Die ESF-Programme BIWAQ und XENOS sind ausgelaufen.<br />
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