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Entwurf Haushaltsplan 2014 - Lüneburg

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Haushaltsjahr <strong>2014</strong> 16.10.13<br />

Produktbeschreibung Produkt 351701 Sonstige soziale Angelegenheiten<br />

Hansestadt <strong>Lüneburg</strong><br />

Produktinformation<br />

Verantwortliche Organisationseinheit<br />

Soziales und Bildung<br />

Verantwortliche Person(en):<br />

Angela Lütjohann<br />

Pflichtaufgaben:<br />

Rechtsbindungsgrad:<br />

X<br />

muss<br />

soll<br />

kann<br />

Freiwillige Aufgaben:<br />

freiwillig<br />

Kategorie<br />

Pflichtaufgabe<br />

Auftraggeber<br />

übriger Wirkungskreis<br />

Auftragsgrundlage<br />

Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthaltes und der Integration von Unionsbürgern<br />

und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) vom 30.07.2004 - Handlungsprogramm "Integration in Niedersachsen"<br />

- Beschluss der Nds. Landesregierung vom 25.10.2005.<br />

Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und der Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> vom 01.11.2005 f.f<br />

ESF und sonstige Förderprogramme im Kontext von Jugendhilfe und stadtteilorientierter Arbeit, wie z.B. "Schulverweigerung - 2. Chan<br />

"<strong>Lüneburg</strong>_inklusiv", "Innovative Projekte"<br />

Förderrichtlinien zum ESF-Förderprogramm "BIWAQ-Bildung", Wirtschaft, Arbeit im Quartier"<br />

STÄRKEN vor Ort - Zuwendungsbescheid der ESF-Regiestelle des BMfFSFJ vom 05.02.2010<br />

Leitlinien des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Förderprogramm<br />

STÄRKEN vor Ort<br />

Allgemeine Ziele<br />

Angleichung der Bevölkerung mit Migrationshintergrund an die einheimische Bevölkerung in den integrationspolitisch<br />

relevanten Bereichen wie rechtlicher Status, Bildung (Deutschkenntnise, Schulabschlüsse), Arbeit, Soziale Sicherung,<br />

Wohnen, Zugang zu kommunalen Dienstleistungen und gesellschaftliche und politische Teilhabe<br />

Verbesserung der Voraussetzungen für den Übergang Schule, Ausbildung und Beruf und die Integration in<br />

Ausbildung und Arbeit von Schülerinnen und Schüler von versch. Schulformen (HS RS u. BBSn)<br />

und versch. kultureller Herkunft;<br />

Zielgenaue Förderung im Bereich von Jugendhilfe oder stadtteilorientierter Arbeit<br />

Verbesserung der schulischen, sozialen und beruflichen Integration von Jugendlichen bzw.<br />

jungen Erwachsenen und Förderung von Frauen mit Problemen beim Einstieg und Wiedereinstieg ins Erwerbsleben<br />

im Stadtteil Kaltenmoor.<br />

Kurzbeschreibung<br />

Die Leitstelle für Integration hat den Zweck, alle kommunalen Aufgaben, die sich auf den Integrationsprozess auswirken,<br />

zu koordinieren. Sie arbeitet daher mit allen an der Integration beteiligten Behörden, Stellen, Verbänden und Organisationen<br />

im kommunalen Umfeld zusammen, um dadurch die Wirksamkeit der örtlichen Initiativen zu erhöhen.<br />

Die Umsetzung von Förderprogrammen erfolgt in Verantwortung der Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> in verschiedenen<br />

Bildungseinrichtunen, wie Kitas, Schulen u. Schulformen in Kooperation mit Jugendhilfeleistern, Einrichtungsleitungen<br />

und -teams, dem Integrationsbeauftragten, Migrationsverbänden u. der regionalen VHS.<br />

Die Umsetzung von BIWAQ und STÄRKEN vor Ort (freiwillige Leistungserbringung) erfolgt in Verwantwortlichkeit<br />

der Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> im Stadtteil Kaltenmoor in Kooperation mit der VHS,<br />

AWO,VSE, InterKulturEvents, Verein, Verbände, der Berufsberatung, der Arge, dem Schulträger, dem Integrationsbeauftragten<br />

und Migrationsverbänden. Alle Beteiligten werden gemeinsam am Erreichen<br />

der gesetzten Projektziele mitwirken. Hierzu erfolgt eine organisierte strukturierte Zusammenarbeit auf unterschiedlichen Ebenen<br />

mit begleitender und abschließender Auswertung.<br />

Abwicklung sonstiger Förderprogramme im Kontext von Jugendhilfe und stadtteilorientierter Arbeit.<br />

Künftige Entwicklung<br />

Aufgrund der gesetzlichen Änderungen und der Verabschiedung des Nationalen Integrationsplans kommt der kommunalen Ebene<br />

zukünftig eine noch stärkere Bedeutung für die Aufgaben der Integration zu. Daneben wird die Integration ausländischer Mitbürger<br />

inzwischen als eine Daueraufgabe anerkannt. Mit einem Rückgang der Aufgaben ist daher in absehbarere Zeit nicht zu rechnen.<br />

Die ESF-Programme BIWAQ und XENOS sind ausgelaufen.<br />

Seite 258

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