Didaktische Konzepte und Veranschaulichungsmittel zum - BSCW
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Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik Zürich Doris Vogel-Müller<br />
Masterarbeit<br />
2 Theoretischer Teil<br />
Die vorliegende Forschungsarbeit bezieht sich auf die in fachspezifischen Dokumenten gef<strong>und</strong>enen<br />
Aussagen. Die Forschung selber kann jedoch nicht erfolgen, wenn nicht auch der Gegenstand zuerst<br />
von der Theorie her erschlossen wird. In diesem Hauptkapitel folgt nach einer einführenden Klärung der<br />
zentralen Begriffe der Zugang zu den der Arbeit zugr<strong>und</strong>eliegenden Themen in die Theorie. Diese wer-<br />
den über mathematische, didaktische <strong>und</strong> blindendidaktische Bezüge erschlossen. Daraus ergeben sich<br />
Materialkriterien für <strong>Veranschaulichungsmittel</strong>.<br />
2.1 Begriffserklärung<br />
Die für diese Arbeit zentralen Begriffe Blindheit <strong>und</strong> <strong>Veranschaulichungsmittel</strong> werden definiert.<br />
2.1.1 Allgemeine Definition von Blindheit<br />
Blindheit ist die ausgeprägte Form einer Sehschädigung mit gänzlich fehlendem oder nur äusserst ge-<br />
ring vorhandenem visuellem Wahrnehmungsvermögen. In verschiedenen Ländern ist die Klassifikation<br />
<strong>und</strong> Definition von Blindheit unterschiedlich festgelegt. Hofer (2008b) erklärt: „... generell wird die Mes-<br />
sung der Sehschärfe (Visus) für die Ferne, unter Berücksichtigung der Refraktionskorrektur, der Brille,<br />
welche Brechungsfehler des Auges ausgleicht, als wichtiges Kriterium zur Festlegung einer Sehschädi-<br />
gung gewählt“ (S. 28). Für Deutschland heisst es weiter, „Blindheit oder der Blindheit gleichzustellen:<br />
auf dem besseren Auge 0,02 <strong>und</strong> weniger“ (Rath; zitiert nach Hofer, 2008b, S. 29) Sehvermögen zu<br />
haben. Ergänzend dazu wird gesagt, dass zur Einschränkung der Sehschärfe „Ausfälle des Gesichtsfel-<br />
des <strong>und</strong> Störungen des Licht- oder Farbsinns sowie der Augenbeweglichkeit eine Verschlechterung des<br />
Sehvermögens“ (ebd.) zur Folge haben können. Ebenfalls wird in der Schweiz Blindheit mit einem Visus<br />
von 0 bis 0,02 definiert. Auch nach WHO 3 bedeutet ein Sehvermögen von kleiner oder gleich 2% (0,02)<br />
praktische oder gesetzliche Blindheit. Absolute Blindheit (medizinisch Amaurose) wird laut WHO als<br />
„fehlende Wahrnehmung von Lichtschein“ definiert. Es fehlt die Erkennung, ob es Tag oder Nacht ist. In<br />
der vorliegenden Arbeit beziehe ich mich auf Kinder mit Blindheit, also auf Kinder, deren Visus 0,02 oder<br />
weniger beträgt.<br />
2.1.2 Pädagogische Definition von Blindheit<br />
Pädagogisch wird Blindheit anders definiert. Die meisten der als blind eingestuften Kinder verfügen zu-<br />
mindest über ein Hell-/Dunkelsehen. Viele von ihnen haben ein mehr oder minder ausgeprägtes Seh-<br />
vermögen (Low Vision), das es von pädagogischer Seite optimal zu nutzen gilt. Die Kultusministerkonfe-<br />
renz sagt dazu:<br />
Blinde Kinder <strong>und</strong> Jugendliche können nicht mehr oder nur in sehr geringem Masse auf der Gr<strong>und</strong>lage visueller<br />
Eindrücke lernen. Sie nehmen Informationen aus der Umwelt insbesondere über das Gehör <strong>und</strong> den Tastsinn<br />
sowie über die Haut, des Geruchs <strong>und</strong> des Geschmacks auf. Die kompensatorischen Funktionen dieser Sinne<br />
können durch geeignete Lernangebote entwickelt <strong>und</strong> gefördert werden. (KMK 4 ; 2000; zitiert nach Hofer ebd.)<br />
Für die pädagogische Arbeit bedeutet Blindheit, „...dass Kinder <strong>und</strong> Jugendliche sich mit ihrer Umwelt<br />
weitgehend oder gänzlich akustisch, taktil, haptisch, kinästhetisch, gustatorisch <strong>und</strong> olfaktorisch ausein-<br />
3 (World Health Organization) Weltges<strong>und</strong>heitsorganisation ist eine Organisation der Vereinigten Nationen mit Sitz in Genf.<br />
4 Die Kultusministerkonferenz ist ein Zusammenschluss der für Bildung <strong>und</strong> Erziehung, Hochschulen <strong>und</strong> Forschung sowie kulturelle<br />
Angelegenheiten zuständigen Minister der Länder in der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland.<br />
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