Didaktische Konzepte und Veranschaulichungsmittel zum - BSCW
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Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik Zürich Doris Vogel-Müller<br />
Masterarbeit<br />
3.2.5 Überarbeitung des Kategoriensystems <strong>und</strong> Kodierleitfaden<br />
Schnell wird mir klar, dass ich mich zu sehr in Einzelheiten verzettle. Denn um meine Forschungsfrage<br />
beantworten zu können, dürfen die Kategorien nicht zu feingliedrig sein. Deshalb revidiere ich das Kate-<br />
goriensystem. Einzelne Kategorien werden zusammengefasst <strong>und</strong> andere fallen weg. Ich verwerfe jene<br />
Kategorien, die für den gesamten Überblick <strong>und</strong> die geschichtliche Entwicklung zwar sehr bedeutungs-<br />
voll sind <strong>und</strong> mich auch persönlich interessieren, meine Fragestellung aber nur streifen. Konkret geht es<br />
um die Tabellen 2 <strong>und</strong> 3 mit den Kategorien Methodik <strong>und</strong> Lerninhalte. Die Überkategorien Sinneserzie-<br />
hung <strong>und</strong> Beschulungsart bzw. -ort streiche ich. Meine Entscheidungsfindung, welche Kategorien expli-<br />
zit der Untersuchung dienen, ist ein langwieriger Prozess, bei dem ich die Kategorien mehrmals überar-<br />
beiten muss.<br />
Danach ordne ich das reduzierte Kategoriensystem <strong>und</strong> erstelle einen Kodierleitfaden. Dabei halte ich<br />
mich an Mayring. Laut ihm hat es sich bewährt, folgende drei Schritte zu befolgen, damit das Katego-<br />
riensystem genau definiert <strong>und</strong> eine eindeutige Zuteilung von Textstellen zu den Kategorien gewährleis-<br />
tet ist:<br />
1. Die Kategorien müssen definiert werden.<br />
2. Ankerbeispiele (konkrete, aussagekräftige Textstellen, die als Beispiele für eine Kategorie die-<br />
nen) werden angeführt.<br />
3. Kodierregeln werden dort erstellt, wo Abgrenzungsprobleme zwischen einzelnen Kategorien<br />
entstehen (vgl. 2002, S. 118ff.).<br />
Folgende Tabelle zeigt ein Beispiel auf. Der vollständige Kodierleitfaden befindet sich in Kapitel 2 im<br />
Angang A.<br />
Tabelle 5: Auszug aus dem Kodierleitfaden zur Überkategorie Unterricht 1.20<br />
Unterkategorie Definition Ankerbeispiel Kodierregel<br />
mündliche Darbietung<br />
1.21<br />
Auswendig lernen<br />
1.25<br />
Verbalisieren von<br />
Vorgängen<br />
1.26<br />
speziell für Blinde<br />
modifiziert<br />
1.23<br />
Der Lehrstoff wird<br />
mündlich dargeboten,<br />
entweder frei formuliert<br />
oder vorgelesen.<br />
Lernende sollen auswendig<br />
lernen.<br />
Die Handlungen werden<br />
verbalisiert.<br />
Spezielle Methoden<br />
müssen angewendet<br />
werden, welche auf die<br />
Lernvoraussetzungen<br />
von Blinden abgestimmt<br />
sind.<br />
„Bey weitem der meiste Unterricht<br />
in Schul- <strong>und</strong> wissenschaftlichen<br />
Gegenständen geschieht<br />
durch mündlichen Vortrag, also<br />
durchs Gehör“ (Klein, 1837).<br />
14/88<br />
„Durch fleissiges Auswendiglernen<br />
fasslicher <strong>und</strong> interessanter<br />
Sachen, ...muss man das Gedächtnis<br />
zu stärken suchen..."<br />
(Klein, 1819). 1/36<br />
„Die Verbalisierung von Vorgängen<br />
ist eine wichtige Lerntechnik<br />
<strong>und</strong> Voraussetzung<br />
gegenseitigen Verständnisses"<br />
(Beyer, .2008). 4/93<br />
„...dass ... die Blindenpädagogik<br />
in mehrfacher Beziehung eine<br />
abweichende ist <strong>und</strong> dass aus<br />
dieser die abweichenden Methoden<br />
<strong>und</strong> Bildungsmittel ...<br />
resultieren" (Heller, 1888). 16/90<br />
„Es gehört zur didaktischen<br />
Verantwortung, Lerninhalte an<br />
die gegebenen sinnlichen Voraussetzungen<br />
zu adaptieren,<br />
sprich taktil oder auditiv vermittel-<br />
<strong>und</strong> verstehbar zu machen"<br />
(Hofer, 2008). 4/107<br />
Explizite Erwähnung von mündlicher Übermittlung<br />
oder Beschreibung.<br />
Verbalisierungen vor, während oder nach<br />
den Handlungen.<br />
Spezielle Methoden hinsichtlich der Stoffvermittlung<br />
oder/<strong>und</strong> Anpassung (Adaption)<br />
der Lerninhalte werden empfohlen. Unter<br />
1.24 erwähnte ausgenommen.<br />
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