Wettbewerber- Report Eisenbahn 2010/2011 - Mofair
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nigen Kernrelationen des deutschen Netzes<br />
vorsah. Geplant war ein Netz aus den<br />
beiden Linien<br />
• Hamburg — Hannover — Frankfurt —<br />
Stuttgart und<br />
• Berlin — Hannover — Köln — Frankfurt,<br />
das im Zwei-Stunden-Takt befahren werden<br />
sollte. Durch das Kreuz mit dem<br />
Schnittpunkt in Hannover und die Verknüpfung<br />
in Frankfurt sollten Umsteigemöglichkeiten<br />
eröffnet werden, die drei<br />
Kernrelationen der DB AG Konkurrenz gemacht<br />
hätten. Als Fahrzeuge waren Züge<br />
der Siemensplattform Viaggio Comfort<br />
(analog ÖBB-Railjet) vertraglich gesichert<br />
worden, die jedoch nur mit einem Produktionsvorlauf<br />
von gut zwei Jahren gebaut<br />
werden konnten. Für diesen ambitionierten<br />
Plan strebte Locomore eine Absicherung<br />
an, wie sie für die DB AG selbstverständlich<br />
ist, d. h. einen Rahmenvertrag über möglichst<br />
15 Jahre, der rechtzeitig vor dem<br />
notwendigen Produktionsbeginn der Fahrzeuge<br />
unterzeichnet werden sollte.<br />
In der Folge unternahm Locomore vier<br />
Anläufe, um sich einen solchen Rahmenvertrag<br />
zu sichern. Dabei traf der Newcomer<br />
auf Widerstände, die in aller Klarheit<br />
verdeutlichen, warum der Wettbewerb im<br />
Fernverkehr bis heute nicht einmal den<br />
Kleinkindschuhen entwachsen ist.<br />
• Anlauf Nr. 1: Zunächst schlug Locomore<br />
DB Netz und der BNetzA zur Jahreswende<br />
2007/2008 vor, noch in der<br />
Restzeit der bis Dezember <strong>2010</strong> laufenden<br />
ersten Rahmenvertragsperiode die<br />
benötigten Trassen im Nachrückverfahren<br />
für einen Betriebsstart im Frühjahr<br />
<strong>2010</strong> zu beantragen. Immerhin hält<br />
§ 13 Abs. 11 EiBV ausdrücklich fest, dass<br />
Rahmenverträge jederzeit geschlossen<br />
werden können, also auch nachträglich.<br />
Dieser Weg erschien seinerzeit<br />
der schnellste, um unter Berücksichtigung<br />
des unausweichlichen Produktionsvorlaufes<br />
die notwendige langjährige<br />
rahmenvertragliche Absicherung<br />
zu erlangen. DB Netz und die BNetzA<br />
beschieden dieses Ansinnen abschlägig<br />
mit dem Argument, Vorfestlegungen<br />
für die 2. Periode im Sinne eines Neubeginns<br />
»auf weißem Blatt« vermeiden<br />
zu wollen.<br />
• Anlauf Nr. 2: Um dennoch die Zeit<br />
sinnvoll nutzen und gleichberechtigt<br />
mit anderen Marktteilnehmern zum<br />
Start der zweiten Rahmenvertragsperiode<br />
den Betrieb aufnehmen zu können,<br />
schlug Locomore DB Netz im Januar<br />
2008 vor, die Vergabe von Rahmenverträgen<br />
nicht erst zum April <strong>2010</strong> durchzuführen,<br />
sondern im Sommer 2008.<br />
Erneut war es das Ziel, den 24monatigen<br />
Vorlauf für die Produktion von Neufahrzeugen<br />
abzusichern. Zumindest<br />
sollte eine erste Tranche von Rahmenverträgen<br />
für solche Verkehrsleistungen<br />
vorzeitig vergeben werden, die mit Investitionen<br />
in neue Fahrzeuge gekoppelt<br />
seien. Nach anfänglicher Sympathie<br />
für die Vorzieh-Lösung verlegte sich<br />
die BNetzA auf eine förmliche Gleichbehandlung<br />
(»alle zum gleichen Zeitpunkt«),<br />
so dass dieser Ansatz verebbte.<br />
• Anlauf Nr. 3: Da Locomore seinen Anspruch<br />
nicht aufgab, neue private Fernverkehre<br />
auf die Schiene zu bringen,<br />
fanden im Rest des Jahres 2008 viele<br />
Diskussionsrunden zwischen der BNetzA<br />
und Locomore einerseits und DB<br />
Netz und Locomore anderseits statt.<br />
Gegenstand der Gespräche war dabei<br />
der von Locomore bereits ebenso im<br />
Januar 2008 eingebrachte Alternativantrag<br />
bei DB Netz, einen sogenannten<br />
zeitversetzten Rahmenvertrag zu<br />
gewähren. Dieser sollte es ermöglichen,<br />
erst zwei oder drei Jahre nach der Unterschrift<br />
unter den Rahmenvertrag den<br />
Betrieb aufzunehmen.<br />
Dies führte schließlich dazu, dass die<br />
BNetzA von Amts wegen ein Verfahren<br />
einleitete, das Anfang 2009 mit einem<br />
Bescheid an DB Netz vorläufig abschloss:<br />
Die BNetzA ordnete gegenüber<br />
DB Netz an, Rahmenvertragsanträge für<br />
den Beginn der neuen Rahmenvertragsperiode<br />
<strong>2010</strong> nicht deshalb abzulehnen,<br />
weil der Betriebsstart zeitversetzt<br />
beantragt ist. Das Argument der Planungssicherheit<br />
für die Fertigung neuer<br />
Züge fand somit Gehör.<br />
DB Netz verweigerte sich erneut, diesmal<br />
mit der Begründung, dass man<br />
immer nur den nächsten Fahrplan<br />
konzipieren könne. Dies steht im Widerspruch<br />
zum Zweck des Rahmenvertrags,<br />
der gerade keinen minutenscharfen<br />
Fahrplan präjudizieren soll. Zudem<br />
würde laut DB Netz eine vorzeitige Zuteilung<br />
das Nachrückerverfahren entwerten.<br />
142 <strong>Wettbewerber</strong>-<strong>Report</strong> <strong>Eisenbahn</strong> <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong>