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Wettbewerber- Report Eisenbahn 2010/2011 - Mofair

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nigen Kernrelationen des deutschen Netzes<br />

vorsah. Geplant war ein Netz aus den<br />

beiden Linien<br />

• Hamburg — Hannover — Frankfurt —<br />

Stuttgart und<br />

• Berlin — Hannover — Köln — Frankfurt,<br />

das im Zwei-Stunden-Takt befahren werden<br />

sollte. Durch das Kreuz mit dem<br />

Schnittpunkt in Hannover und die Verknüpfung<br />

in Frankfurt sollten Umsteigemöglichkeiten<br />

eröffnet werden, die drei<br />

Kernrelationen der DB AG Konkurrenz gemacht<br />

hätten. Als Fahrzeuge waren Züge<br />

der Siemensplattform Viaggio Comfort<br />

(analog ÖBB-Railjet) vertraglich gesichert<br />

worden, die jedoch nur mit einem Produktionsvorlauf<br />

von gut zwei Jahren gebaut<br />

werden konnten. Für diesen ambitionierten<br />

Plan strebte Locomore eine Absicherung<br />

an, wie sie für die DB AG selbstverständlich<br />

ist, d. h. einen Rahmenvertrag über möglichst<br />

15 Jahre, der rechtzeitig vor dem<br />

notwendigen Produktionsbeginn der Fahrzeuge<br />

unterzeichnet werden sollte.<br />

In der Folge unternahm Locomore vier<br />

Anläufe, um sich einen solchen Rahmenvertrag<br />

zu sichern. Dabei traf der Newcomer<br />

auf Widerstände, die in aller Klarheit<br />

verdeutlichen, warum der Wettbewerb im<br />

Fernverkehr bis heute nicht einmal den<br />

Kleinkindschuhen entwachsen ist.<br />

• Anlauf Nr. 1: Zunächst schlug Locomore<br />

DB Netz und der BNetzA zur Jahreswende<br />

2007/2008 vor, noch in der<br />

Restzeit der bis Dezember <strong>2010</strong> laufenden<br />

ersten Rahmenvertragsperiode die<br />

benötigten Trassen im Nachrückverfahren<br />

für einen Betriebsstart im Frühjahr<br />

<strong>2010</strong> zu beantragen. Immerhin hält<br />

§ 13 Abs. 11 EiBV ausdrücklich fest, dass<br />

Rahmenverträge jederzeit geschlossen<br />

werden können, also auch nachträglich.<br />

Dieser Weg erschien seinerzeit<br />

der schnellste, um unter Berücksichtigung<br />

des unausweichlichen Produktionsvorlaufes<br />

die notwendige langjährige<br />

rahmenvertragliche Absicherung<br />

zu erlangen. DB Netz und die BNetzA<br />

beschieden dieses Ansinnen abschlägig<br />

mit dem Argument, Vorfestlegungen<br />

für die 2. Periode im Sinne eines Neubeginns<br />

»auf weißem Blatt« vermeiden<br />

zu wollen.<br />

• Anlauf Nr. 2: Um dennoch die Zeit<br />

sinnvoll nutzen und gleichberechtigt<br />

mit anderen Marktteilnehmern zum<br />

Start der zweiten Rahmenvertragsperiode<br />

den Betrieb aufnehmen zu können,<br />

schlug Locomore DB Netz im Januar<br />

2008 vor, die Vergabe von Rahmenverträgen<br />

nicht erst zum April <strong>2010</strong> durchzuführen,<br />

sondern im Sommer 2008.<br />

Erneut war es das Ziel, den 24monatigen<br />

Vorlauf für die Produktion von Neufahrzeugen<br />

abzusichern. Zumindest<br />

sollte eine erste Tranche von Rahmenverträgen<br />

für solche Verkehrsleistungen<br />

vorzeitig vergeben werden, die mit Investitionen<br />

in neue Fahrzeuge gekoppelt<br />

seien. Nach anfänglicher Sympathie<br />

für die Vorzieh-Lösung verlegte sich<br />

die BNetzA auf eine förmliche Gleichbehandlung<br />

(»alle zum gleichen Zeitpunkt«),<br />

so dass dieser Ansatz verebbte.<br />

• Anlauf Nr. 3: Da Locomore seinen Anspruch<br />

nicht aufgab, neue private Fernverkehre<br />

auf die Schiene zu bringen,<br />

fanden im Rest des Jahres 2008 viele<br />

Diskussionsrunden zwischen der BNetzA<br />

und Locomore einerseits und DB<br />

Netz und Locomore anderseits statt.<br />

Gegenstand der Gespräche war dabei<br />

der von Locomore bereits ebenso im<br />

Januar 2008 eingebrachte Alternativantrag<br />

bei DB Netz, einen sogenannten<br />

zeitversetzten Rahmenvertrag zu<br />

gewähren. Dieser sollte es ermöglichen,<br />

erst zwei oder drei Jahre nach der Unterschrift<br />

unter den Rahmenvertrag den<br />

Betrieb aufzunehmen.<br />

Dies führte schließlich dazu, dass die<br />

BNetzA von Amts wegen ein Verfahren<br />

einleitete, das Anfang 2009 mit einem<br />

Bescheid an DB Netz vorläufig abschloss:<br />

Die BNetzA ordnete gegenüber<br />

DB Netz an, Rahmenvertragsanträge für<br />

den Beginn der neuen Rahmenvertragsperiode<br />

<strong>2010</strong> nicht deshalb abzulehnen,<br />

weil der Betriebsstart zeitversetzt<br />

beantragt ist. Das Argument der Planungssicherheit<br />

für die Fertigung neuer<br />

Züge fand somit Gehör.<br />

DB Netz verweigerte sich erneut, diesmal<br />

mit der Begründung, dass man<br />

immer nur den nächsten Fahrplan<br />

konzipieren könne. Dies steht im Widerspruch<br />

zum Zweck des Rahmenvertrags,<br />

der gerade keinen minutenscharfen<br />

Fahrplan präjudizieren soll. Zudem<br />

würde laut DB Netz eine vorzeitige Zuteilung<br />

das Nachrückerverfahren entwerten.<br />

142 <strong>Wettbewerber</strong>-<strong>Report</strong> <strong>Eisenbahn</strong> <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong>

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