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Wettbewerber- Report Eisenbahn 2010/2011 - Mofair

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olanden zu. Sobald das wirtschaftlich interessante<br />

Kernnetz berührt wird, muss<br />

nach den DB-Vorgaben der DB-Tarif angewandt<br />

werden, weil nur er die freizügige<br />

Nutzung aller Züge zulässt.<br />

Damit wird eine komplexe Einnahmenaufteilung<br />

notwendig, die letztlich nach<br />

den Spielregeln der DB AG funktioniert.<br />

Problematisch ist hierbei insbesondere die<br />

Beweislast des Newcomers, in welcher<br />

Höhe ihm Einnahmen zustehen, während<br />

die DB AG sich der Nachweispflicht konträr<br />

zu ihrem Vorsprung durch »Herrschaftswissen«<br />

entziehen kann. Zum anderen sehen<br />

die Regularien der DB AG vor, im Falle<br />

von Tariferhöhungen nur 50 bis 75 % der<br />

Steigerungsrate an die <strong>Wettbewerber</strong> weiterzureichen.<br />

Sieht das EVU hierin eine Benachteiligung,<br />

trägt es erneut die Beweislast.<br />

Eine kleine Verbesserung hat sich bei<br />

den Erhebungskosten eingestellt, die inzwischen<br />

im zweijährigen Turnus geteilt werden,<br />

während die Wettbewerbsbahnen in<br />

der Anfangszeit der Regionalisierung die<br />

gesamten Kosten zu schultern hatten.<br />

Im Vertrieb setzen sich die Hürden für<br />

die NE-Bahnen nahtlos fort. Seitdem die<br />

DB AG diesen Bereich in die DB Vertrieb<br />

GmbH ausgliederte, agiert die DB-Tochter<br />

de jure als unabhängiger Dienstleister.<br />

In der Realität zielt das Geschäftsmodell<br />

auf das Gegenteil ab: Der Wettbewerb um<br />

den Vertrieb soll im Keim erstickt werden,<br />

damit die hohen Provisionen so lange wie<br />

möglich gesichert bleiben. Betrugen diese<br />

bereits in der Vergangenheit vielfach<br />

bis zu 20 %, sucht DB Vertrieb in letzter<br />

Zeit nochmals deutlich höhere Sätze am<br />

Markt zu etablieren. Als Hebel setzt sie fixe<br />

Grundpreise ein, die den – optisch reduzierten<br />

– variablen umsatzabhängigen Satz<br />

ergänzen. Rechnen die <strong>Wettbewerber</strong> das<br />

Gesamtpaket der Entgelte auf den Erwartungswert<br />

des Durchschnittsumsatzes je<br />

Fahrkarte um, können sich bis zu 35 % Vertriebsprovision<br />

ergeben.<br />

Auf der formalen Ebene lässt sich der<br />

Ausnutzung des Monopols entgegenhalten,<br />

dass es den Wettbewerbsbahnen<br />

grundsätzlich möglich sei, eigene Vertriebskanäle<br />

zu organisieren. Sie können…<br />

• …Automaten auf den Bahnsteigen aufstellen,<br />

wie die Beispiele von transregio<br />

am Rhein, der S‐Bahn Bremen oder der<br />

Marschbahn Hamburg — Westerland<br />

zeigen.<br />

• …in den Zügen ihre Tickets durch Zugbegleiter<br />

oder Fahrkartenautomaten an<br />

den Fahrgast bringen.<br />

• …über Kooperationen mit Einzelhändlern<br />

(Bäckereien, Zeitschriftenläden)<br />

oder eigene Kundenbüros Fahrkarten<br />

verkaufen, die in Einzelfällen im oder<br />

am Bahnhof platziert sind. Allerdings ist<br />

diese Option mit erheblichen Einschränkungen<br />

versehen. Attraktive Verkaufsflächen<br />

in Bahnhöfen bietet DB Station &<br />

Service nicht an, sondern verweist auf<br />

die vorgehaltenen Reisezentren von DB<br />

Vertrieb. Darüber hinaus wird den Mietern<br />

in den Bahnhöfen bedeutet, dass<br />

Vertriebsdienstleistungen unerwünscht<br />

seien. Früher enthielten die Mietverträge<br />

sogar ein ausdrückliches Vertriebsverbot,<br />

das aber kartellrechtlich wahrscheinlich<br />

nicht haltbar wäre.<br />

• …Fahrkarten über das Internet vertreiben.<br />

In der Praxis ist der Vertriebswettbewerb<br />

der <strong>Wettbewerber</strong> jedoch insoweit »amputiert«,<br />

als sie nur einen kleineren Teil<br />

des für den Durchschnittskunden relevanten<br />

Fahrkartenspektrums anbieten können.<br />

Zwar hat sich die Lage insofern etwas gebessert,<br />

als die NE-Bahnen Nahverkehrstickets<br />

– auf Drängen der Aufgabenträger<br />

– inzwischen auch für Fahrten verkaufen<br />

können, die über das selbst betriebene<br />

Netz hinausreichen. Hierfür gewährt DB<br />

Vertrieb eine Provision von 7,5 %. Doch<br />

beschränkt sich diese Möglichkeit eben<br />

nur auf den Tarif für die Produktionsklasse<br />

C (Nahverkehr), der den Normaltarif C<br />

einschließlich der Anerkennung von Bahn-<br />

Card-Rabatten und Pauschaltickets (z. B.<br />

Schönes-Wochenende-Ticket, Ländertickets)<br />

umfasst.<br />

In Gänze versperrt bleibt der Zugang zu<br />

jenem Segment, das für viele Kunden den<br />

gängigsten Anwendungsfall darstellt: der<br />

Verkauf von Fahrkarten einschließlich Sitzplatzreservierungen<br />

für Reiseketten unter<br />

Beteiligung des DB-Fernverkehrs. Hier<br />

lässt sich die DB AG allenfalls darauf ein,<br />

Anfangsfahrscheine der Wettbewerbsbahn<br />

anzuerkennen und deren Preis auf den DB-<br />

Tarif anzurechnen, sofern der Fahrgast im<br />

Zug den Differenzbetrag zum Gesamtfahrpreis<br />

entrichtet. Der Vorteil für den Fahrgast<br />

wie für die NE-Bahn ist marginal, da<br />

unverändert zwei Verkaufsvorgänge ohne<br />

nennenswerte Mehrerlöse anfallen.<br />

86 <strong>Wettbewerber</strong>-<strong>Report</strong> <strong>Eisenbahn</strong> <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong>

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