Wettbewerber- Report Eisenbahn 2010/2011 - Mofair
Wettbewerber- Report Eisenbahn 2010/2011 - Mofair
Wettbewerber- Report Eisenbahn 2010/2011 - Mofair
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
• Genehmigungspflicht: Hierzu heißt es<br />
im Entwurf unter § 31 EiBV:<br />
„»Die Bundesnetzagentur genehmigt<br />
Entgelte<br />
1. auf der Grundlage der auf die einzelnen<br />
Dienste entfallenden Kosten der effizienten<br />
Leistungsbereitstellung oder<br />
2. auf der Grundlage der Regulierungsvorgaben<br />
für effizienzorientierte Anreize<br />
nach § 33, soweit zu besorgen ist, dass<br />
Entgelte über den Kosten einer effizienten<br />
Leistungsbereitstellung gebildet werden.«<br />
Die Einführung der Ex-ante-Regulierung<br />
wäre ein Fortschritt, da sie die Beweislast<br />
umkehrte. Entgelte wären dann<br />
nicht mehr bis zum Widerruf durch die<br />
BNetzA gültig, sondern müssten vom<br />
Regulierer vorab nach intensiver Prüfung<br />
genehmigt werden.<br />
• Missbrauchsaufsicht für Vertrieb und<br />
Bahnstrom: Nach § 47 AEG Abs. 1 soll<br />
die Missbrauchsaufsicht wie folgt erweitert<br />
werden:<br />
„»Unternehmen, die <strong>Eisenbahn</strong>infrastruktur<br />
betreiben, Vertriebsleistungen für<br />
Fahrausweise anbieten oder Fahrstrom<br />
bereitstellen, welche auf dem jeweiligen<br />
Markt oder dessen Marktsegmenten<br />
über beträchtliche Marktmacht verfügen,<br />
dürfen ihre beträchtliche Marktmacht<br />
nicht missbräuchlich ausnutzen.<br />
Über beträchtliche Marktmacht verfügt<br />
jedes Unternehmen, das eine <strong>Eisenbahn</strong>infrastruktur<br />
betreibt.«<br />
Hiermit würde die Lücke geschlossen,<br />
dass marktbeherrschende Unternehmen<br />
auf dem Markt der Vorleistungen<br />
bis dato recht unbehelligt diskriminieren<br />
können.<br />
Abzuwarten bleibt, ob die Neuerungen<br />
tatsächlich das Gesetzesblatt erreichen.<br />
Dem Vernehmen nach ist der Prozess zuletzt<br />
wieder ins Stocken geraten.<br />
6.3 Hoffnungsträger EU<br />
Während der »Liberalisierungsindex Bahn<br />
<strong>2011</strong>« Deutschland erneut attestiert, bei<br />
der Öffnung des Schienenverkehrsmarktes<br />
mit Platz drei in der europäischen Spitzengruppe<br />
zu liegen (hinter Schweden und<br />
Großbritannien), fällt das Urteil auf der EU-<br />
Ebene differenzierter aus. Zwar sieht auch<br />
die Kommission den faktischen Wettbewerb<br />
auf dem deutschen Schienennetz als<br />
vergleichsweise weit entwickelt an, doch<br />
gilt Deutschland in Strukturfragen wie der<br />
Unabhängigkeit des Netzbetreibers tendenziell<br />
als Bremser, der aus industriepolitischen<br />
Gründen die DB AG protegiere.<br />
In dieses Bild fügt sich das Vertragsverletzungsverfahren<br />
ein, das die EU-Kommission<br />
am 24.6.<strong>2010</strong> gegen 13 Länder<br />
– darunter auch Deutschland – einleitete,<br />
weil sie das erste <strong>Eisenbahn</strong>paket nicht<br />
vollständig umgesetzt hätten. An dem<br />
deutschen Konstrukt des integrierten Konzerns<br />
wird unter anderem kritisiert, dass…<br />
• …die EIU der DB AG nicht wirtschaftlich<br />
unabhängig seien, z. B. bei der Vermischung<br />
von Vorstandsposten EIU – Holding<br />
oder einer fehlenden Wartezeit bei<br />
Wechseln zwischen DB-Töchtern.<br />
• …es nicht gesichert sei, einen unzulässigen<br />
Informationsaustausch zwischen<br />
den einzelnen Unternehmen im DB-<br />
Konzern zu verhindern.<br />
• …es die Bundesrepublik unterlassen<br />
habe, die Voraussetzungen einer adäquaten<br />
Anwendung des Vollkostenprinzips<br />
zu schaffen.<br />
Mit einer Entscheidung des Europäischen<br />
Gerichtshofs wird nicht vor 2012 gerechnet.<br />
Der Bund unternimmt unterdessen<br />
keine Anstrengungen, die von Brüssel geforderte<br />
Trennung zwischen Netz und<br />
Transport anzugehen. Offensichtlich verfangen<br />
die im Kern haltlosen Argumente,<br />
dass die Schulden eines getrennten Netzes<br />
nicht refinanzierbar seien, die steuerliche<br />
Organschaft zwingend verloren ginge, die<br />
Dividendenzahlung an den Bund gefährdet<br />
sei, u.ä.<br />
Recast<br />
Dass Brüssel einen erheblichen eisenbahnrechtlichen<br />
und organisatorischen<br />
Nachsteuerungsbedarf in den Mitgliedstaaten<br />
diagnostiziert, verrät auch der so-<br />
Bahnpolitik - Wettbewerb hat schweren Stand 155