30.12.2014 Aufrufe

Wettbewerber- Report Eisenbahn 2010/2011 - Mofair

Wettbewerber- Report Eisenbahn 2010/2011 - Mofair

Wettbewerber- Report Eisenbahn 2010/2011 - Mofair

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

• Genehmigungspflicht: Hierzu heißt es<br />

im Entwurf unter § 31 EiBV:<br />

„»Die Bundesnetzagentur genehmigt<br />

Entgelte<br />

1. auf der Grundlage der auf die einzelnen<br />

Dienste entfallenden Kosten der effizienten<br />

Leistungsbereitstellung oder<br />

2. auf der Grundlage der Regulierungsvorgaben<br />

für effizienzorientierte Anreize<br />

nach § 33, soweit zu besorgen ist, dass<br />

Entgelte über den Kosten einer effizienten<br />

Leistungsbereitstellung gebildet werden.«<br />

Die Einführung der Ex-ante-Regulierung<br />

wäre ein Fortschritt, da sie die Beweislast<br />

umkehrte. Entgelte wären dann<br />

nicht mehr bis zum Widerruf durch die<br />

BNetzA gültig, sondern müssten vom<br />

Regulierer vorab nach intensiver Prüfung<br />

genehmigt werden.<br />

• Missbrauchsaufsicht für Vertrieb und<br />

Bahnstrom: Nach § 47 AEG Abs. 1 soll<br />

die Missbrauchsaufsicht wie folgt erweitert<br />

werden:<br />

„»Unternehmen, die <strong>Eisenbahn</strong>infrastruktur<br />

betreiben, Vertriebsleistungen für<br />

Fahrausweise anbieten oder Fahrstrom<br />

bereitstellen, welche auf dem jeweiligen<br />

Markt oder dessen Marktsegmenten<br />

über beträchtliche Marktmacht verfügen,<br />

dürfen ihre beträchtliche Marktmacht<br />

nicht missbräuchlich ausnutzen.<br />

Über beträchtliche Marktmacht verfügt<br />

jedes Unternehmen, das eine <strong>Eisenbahn</strong>infrastruktur<br />

betreibt.«<br />

Hiermit würde die Lücke geschlossen,<br />

dass marktbeherrschende Unternehmen<br />

auf dem Markt der Vorleistungen<br />

bis dato recht unbehelligt diskriminieren<br />

können.<br />

Abzuwarten bleibt, ob die Neuerungen<br />

tatsächlich das Gesetzesblatt erreichen.<br />

Dem Vernehmen nach ist der Prozess zuletzt<br />

wieder ins Stocken geraten.<br />

6.3 Hoffnungsträger EU<br />

Während der »Liberalisierungsindex Bahn<br />

<strong>2011</strong>« Deutschland erneut attestiert, bei<br />

der Öffnung des Schienenverkehrsmarktes<br />

mit Platz drei in der europäischen Spitzengruppe<br />

zu liegen (hinter Schweden und<br />

Großbritannien), fällt das Urteil auf der EU-<br />

Ebene differenzierter aus. Zwar sieht auch<br />

die Kommission den faktischen Wettbewerb<br />

auf dem deutschen Schienennetz als<br />

vergleichsweise weit entwickelt an, doch<br />

gilt Deutschland in Strukturfragen wie der<br />

Unabhängigkeit des Netzbetreibers tendenziell<br />

als Bremser, der aus industriepolitischen<br />

Gründen die DB AG protegiere.<br />

In dieses Bild fügt sich das Vertragsverletzungsverfahren<br />

ein, das die EU-Kommission<br />

am 24.6.<strong>2010</strong> gegen 13 Länder<br />

– darunter auch Deutschland – einleitete,<br />

weil sie das erste <strong>Eisenbahn</strong>paket nicht<br />

vollständig umgesetzt hätten. An dem<br />

deutschen Konstrukt des integrierten Konzerns<br />

wird unter anderem kritisiert, dass…<br />

• …die EIU der DB AG nicht wirtschaftlich<br />

unabhängig seien, z. B. bei der Vermischung<br />

von Vorstandsposten EIU – Holding<br />

oder einer fehlenden Wartezeit bei<br />

Wechseln zwischen DB-Töchtern.<br />

• …es nicht gesichert sei, einen unzulässigen<br />

Informationsaustausch zwischen<br />

den einzelnen Unternehmen im DB-<br />

Konzern zu verhindern.<br />

• …es die Bundesrepublik unterlassen<br />

habe, die Voraussetzungen einer adäquaten<br />

Anwendung des Vollkostenprinzips<br />

zu schaffen.<br />

Mit einer Entscheidung des Europäischen<br />

Gerichtshofs wird nicht vor 2012 gerechnet.<br />

Der Bund unternimmt unterdessen<br />

keine Anstrengungen, die von Brüssel geforderte<br />

Trennung zwischen Netz und<br />

Transport anzugehen. Offensichtlich verfangen<br />

die im Kern haltlosen Argumente,<br />

dass die Schulden eines getrennten Netzes<br />

nicht refinanzierbar seien, die steuerliche<br />

Organschaft zwingend verloren ginge, die<br />

Dividendenzahlung an den Bund gefährdet<br />

sei, u.ä.<br />

Recast<br />

Dass Brüssel einen erheblichen eisenbahnrechtlichen<br />

und organisatorischen<br />

Nachsteuerungsbedarf in den Mitgliedstaaten<br />

diagnostiziert, verrät auch der so-<br />

Bahnpolitik - Wettbewerb hat schweren Stand 155

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!