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Wettbewerber- Report Eisenbahn 2010/2011 - Mofair

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Stationsentgelte<br />

Seit der Einführung des Stationspreissystems<br />

(SPS) 2005 sind die Entgelte für die<br />

Stationshalte Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen.<br />

Schon kurz nach der<br />

Umstellung hatten einige EVU – zum Teil<br />

nach Aufforderung bzw. mit der Rückendeckung<br />

von Aufgabenträgern – die Differenz<br />

zum vorher geltenden Preis unter Vorbehalt<br />

gezahlt oder selbständig einbehalten.<br />

Nachdem die DB AG lange Zeit nur mit<br />

Klagen gegen die eigenmächtigen Kürzungen<br />

drohte, ging sie seit 2008 recht konsequent<br />

gegen säumige Zahler vor. Anfänglich<br />

war dies von Erfolg gekrönt, z. B. vor<br />

dem LG Berlin, das in seiner Urteilsbegründung<br />

vom 17.3.2009 u. a. auf das fehlende<br />

Tätigwerden der BNetzA abhob (98 O<br />

25/08). Eine andere Kammer des Berliner<br />

Landgerichts urteilte aber am 10.2.<strong>2010</strong><br />

zugunsten des beklagten EVU (100 O 91<br />

08). In die gleiche Richtung argumentiert<br />

das LG Frankfurt in seinem Beschluss vom<br />

17.3.<strong>2011</strong> (3-04 O 108/10).<br />

In der Zwischenzeit hatte der Regulierer<br />

mit Bescheid vom 10.12.2009 die Stationspreisliste<br />

der DB Station & Service<br />

(DB St&S) ab dem 1.5.<strong>2010</strong> für ungültig<br />

erklärt. Begründet wurde dies damit, dass<br />

die Preisbildung für die einzelnen Länder<br />

und Stationskategorien intransparent sei.<br />

Das OVG Münster gab am 23.3.<strong>2010</strong> dem<br />

Widerspruch der DB St&S statt und setzte<br />

den Vollzug des Bescheides aus (13 B<br />

247/10). In der Sache deutete das Gericht<br />

gleichwohl an, die Kritik am System zu teilen.<br />

Um einer Präzedenzentscheidung zuvorzukommen,<br />

sah sich DB St&S gezwungen,<br />

das System zu reformieren. Mitte <strong>2010</strong><br />

stimmten DB St&S und die BNetzA die<br />

Grundlinien des neuen SPS ab, das zum<br />

1.1.<strong>2011</strong> in Kraft getreten ist und folgende<br />

neue oder geänderte Merkmale aufweist:<br />

• Stärkere Kostenbasierung: Kalkuliert<br />

werden die Kosten je Verkehrsstation,<br />

die im zweiten Schritt auf Aufgabenträgerebene<br />

kumuliert werden. Das gleiche<br />

Vorgehen wird zur Berechnung der<br />

Zahl der Zughalte gewählt. Der Quotient<br />

aus Gesamtkosten und Nutzungsmenge<br />

ergibt den Stationspreis.<br />

• Aufgabenträger- anstelle des Länderbezugs:<br />

Der Differenzierungsgrad erhöht<br />

sich, weil die Stationspreise nicht<br />

mehr für 16 Länder, sondern 28 Aufgabenträger<br />

im SPNV gebildet werden.<br />

• Sieben statt sechs Stationskategorien:<br />

Jede Station wird nach sechs Merkmalen<br />

klassifiziert, die jeweils in bis zu<br />

sechs Stufen unterfächert werden und<br />

mit einem Gewichtungsfaktor von fünf<br />

bis 20 % in den Gesamtpunktwert eingehen.<br />

Dieser wird nunmehr zur Preisbildung<br />

in sieben Kategorien unterschieden.<br />

• Drei- statt zweistufiger Zuglängenfaktor:<br />

Die Schwelle der neuen Stufe 3<br />

mit dem Faktor 3,0 wurde von 180 m<br />

auf 170 m Zuglänge gesenkt. Darunter<br />

in der Stufe 2 (Zuglänge 90 bis 170 m)<br />

und Stufe 1 (unter 90 m) werden die<br />

Faktoren 1,2 bzw. 1,0 angesetzt.<br />

Den Zuglängenfaktor genehmigte die<br />

BNetzA zunächst unter dem Vorbehalt,<br />

dass DB St&S die Logik der Dreistufigkeit<br />

bzw. der Klassengrenzen nachträglich begründen<br />

kann. Dieser Nachweis scheint<br />

der DB AG bisher nicht zu gelingen. Die<br />

optisch geringfügige Absenkung der Untergrenze<br />

zum höchsten Zuglängenfaktor<br />

hat zur Folge, dass die knapp über 170 m<br />

langen Züge des neuen Konkurrenten im<br />

Fernverkehr HKX gerade eben in die oberste<br />

Kategorie fallen und somit erhebliche<br />

Mehrkosten als geplant verursachen. Dagegen<br />

bleiben die in diesem Frühjahr bestellten<br />

neuen Doppelstock-IC-Züge von<br />

DB Fernverkehr mit fünf Wagen exakt unter<br />

dieser Grenze. Inwieweit die Bepreisung<br />

der Zuglänge einen ökonomisch intelligenten<br />

Anreiz setzen kann, wäre noch gesondert<br />

zu diskutieren.<br />

Auch nach der Änderung krankt das<br />

neue Stationspreissystem daran, erhebliche<br />

Preisunterschiede bei gleicher Ausstattung<br />

von Stationen nicht rechtfertigen zu<br />

können. Das Kernproblem aus der Sicht<br />

der Aufgabenträger ist die fehlende sachliche<br />

Preishöhenkontrolle. DB St&S muss<br />

lediglich die sachgerechte Zuordnung der<br />

stationsspezifischen Kosten nachweisen,<br />

d. h. ihr bleibt auch weiterhin ein erhebliches<br />

Maß an Gestaltungsfreiheit. Unklar<br />

ist auch, ob und in welchem Umfang<br />

die »weiteren Leistungen« an einer Station<br />

tatsächlich erbracht werden. DB St&S<br />

behält sich vor, über die Erbringung der<br />

Leistung nach eigenem Ermessen zu entscheiden.<br />

Weil die Erlöse dieser Leistungen<br />

(z. B. Parkplatzvermietung, Gepäckschließfächer)<br />

vollständig an DB St&S fließen, ist<br />

150 <strong>Wettbewerber</strong>-<strong>Report</strong> <strong>Eisenbahn</strong> <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong>

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