Wettbewerber- Report Eisenbahn 2010/2011 - Mofair
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ihrem Einflussbereich liegende Angebotsmenge<br />
vollständig ausschreiben.<br />
Umgekehrt profitieren kleinere Aufgabenträger<br />
statistisch von der Fremdbestimmung,<br />
z. B. die VGS im Saarland infolge<br />
der Vergaben in Rheinland-Pfalz,<br />
ohne bislang selbst ein Verfahren angestoßen<br />
zu haben. Gleiches gilt für Bremen<br />
im Verhältnis zur LNVG, allerdings<br />
ist Bremen selbst wettbewerbsaffin eingestellt.<br />
• In seltenen Fällen kommt es vor, dass<br />
äußere Einflüsse den Wettbewerbsfahrplan<br />
torpedieren, ohne dass der<br />
Aufgabenträger gegensteuern kann.<br />
Beispielhaft seien die Probleme der<br />
Fahrzeugindustrie mit der Neigetechnik<br />
genannt, in deren Folge die NVS<br />
Thüringen und die BEG die geplante<br />
Ausschreibung des Neigetechnik-Netzes<br />
auf unbestimmte Zeit verschieben<br />
müssen.<br />
• Schließlich ist die Quote kein exakter<br />
Indikator für die zeitliche Verteilung<br />
wettbewerblicher Vergaben. So zehrt<br />
Baden-Württemberg rechnerisch von<br />
dem hohen Anfangsbestand an Verkehren<br />
von NE-Bahnen vor 2003, die hier<br />
als »für <strong>Wettbewerber</strong> offen« gewertet<br />
werden. Seit Abschluss des großen Verkehrsvertrages<br />
wurden jedoch binnen<br />
acht Jahren nur 9,6 Mio. Zkm (ohne<br />
S‐Bahn Stuttgart, Verkehre kommunaler<br />
Aufgabenträger) ausgeschrieben, also<br />
rund 14 % der Leistungen im Kerngebiet.<br />
Im gleichen Zeitraum gaben der<br />
erheblich kleinere VBB in Brandenburg<br />
20,6 Mio. Zkm (65% der Landesleistung<br />
ohne S‐Bahn Berlin) und die BEG<br />
in Bayern 35,9 Mio. Zkm (35%) in den<br />
Wettbewerb.<br />
Die Quotenübersicht soll vorrangig dazu<br />
dienen, die noch nicht ausgeschöpften Potenziale<br />
zu verdeutlichen. Die Perspektive<br />
der Marktdynamik ist eine wichtige Stellgröße,<br />
um potenzielle Investoren und neue<br />
EVU anzulocken.<br />
3.3 TOP-Thema I: BGH-Urteil<br />
stärkt den Wettbewerb<br />
Am 8. Februar <strong>2011</strong> verkündete der Bundesgerichtshof<br />
ein bahnbrechendes Urteil<br />
über die Vergabe von SPNV-Leistungen,<br />
auf das die wettbewerbsorientierte Fraktion<br />
der <strong>Eisenbahn</strong>branche acht Jahre gewartet<br />
hat. Das höchste deutsche Zivilgericht<br />
gab der Klage von Abellio Rail NRW statt,<br />
wonach die vorzeitige freihändige Verlängerung<br />
des Verkehrsvertrages der DB Regio<br />
NRW GmbH mit dem Verkehrsverbund<br />
Rhein-Ruhr (VRR) um fünf Jahre bis 2023<br />
über den gesamten S‐Bahn-Verkehr im<br />
Raum Rhein-Ruhr aufgrund eines Verstoßes<br />
gegen Vergaberecht unwirksam sei.<br />
Die Entscheidung markiert einen – vorläufigen<br />
– Schlussstrich unter eine Auseinandersetzung<br />
zwischen dem VRR und DB<br />
Regio NRW, die 2007 begonnen hatte. Seinerzeit<br />
war der VRR zu der Auffassung gelangt,<br />
dass der 2004 direkt vergebene große<br />
Verkehrsvertrag Konditionen enthalte,<br />
die das marktbeherrschende Unternehmen<br />
nach beihilfe- und preisrechtlichen Maßstäben<br />
überkompensierten, und zwar in<br />
einer Höhe von mindestens 45 Mio. Euro<br />
p. a. Im Gegenzug sei der Vertrag – neben<br />
der Kürzung der Regionalisierungsmittel<br />
– maßgeblich für die Finanzierungslücke<br />
im VRR von 30 Mio. Euro pro Jahr verantwortlich.<br />
Aus diesem Grund kündigte der<br />
VRR im Juni 2007 an, fortan Zahlungen in<br />
Höhe von 45 Mio. Euro p. a. einzubehalten.<br />
Zuvor war er bereits im April 2007<br />
dazu übergegangen, die seit Jahren kritisierten<br />
Pünktlichkeitsmängel der DB AG zu<br />
sanktionieren, indem er den monatlichen<br />
Abschlag um eine Mio. Euro kürzte.<br />
Die DB AG reagierte mit der Ankündigung,<br />
Sonderverkehre zur Love Parade und<br />
den Bundesligaspielen einzustellen und das<br />
Angebot auszudünnen. Die vom VRR bemühten<br />
Gerichte wiesen dieses Ansinnen<br />
ab. Als der VRR mit Hilfe umfangreicher<br />
Stichproben feststellte, dass die DB AG ihre<br />
zugesagte Bestreifungsquote in den S‐Bahnen<br />
von 90 % nach 19 Uhr weit unterschritt<br />
und z.T. falsche Leistungsnachweise<br />
einreichte, sah er einen irreparablen Vertrauensbruch<br />
und kündigte im Juni 2008<br />
den Vertrag außerordentlich. Zeitgleich<br />
ordnete er die Auferlegung des Verkehrsangebotes<br />
an.<br />
Die DB Regio NRW nahm das Vorgehen<br />
Schienenpersonennahverkehr 47