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Wettbewerber- Report Eisenbahn 2010/2011 - Mofair

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ihrem Einflussbereich liegende Angebotsmenge<br />

vollständig ausschreiben.<br />

Umgekehrt profitieren kleinere Aufgabenträger<br />

statistisch von der Fremdbestimmung,<br />

z. B. die VGS im Saarland infolge<br />

der Vergaben in Rheinland-Pfalz,<br />

ohne bislang selbst ein Verfahren angestoßen<br />

zu haben. Gleiches gilt für Bremen<br />

im Verhältnis zur LNVG, allerdings<br />

ist Bremen selbst wettbewerbsaffin eingestellt.<br />

• In seltenen Fällen kommt es vor, dass<br />

äußere Einflüsse den Wettbewerbsfahrplan<br />

torpedieren, ohne dass der<br />

Aufgabenträger gegensteuern kann.<br />

Beispielhaft seien die Probleme der<br />

Fahrzeugindustrie mit der Neigetechnik<br />

genannt, in deren Folge die NVS<br />

Thüringen und die BEG die geplante<br />

Ausschreibung des Neigetechnik-Netzes<br />

auf unbestimmte Zeit verschieben<br />

müssen.<br />

• Schließlich ist die Quote kein exakter<br />

Indikator für die zeitliche Verteilung<br />

wettbewerblicher Vergaben. So zehrt<br />

Baden-Württemberg rechnerisch von<br />

dem hohen Anfangsbestand an Verkehren<br />

von NE-Bahnen vor 2003, die hier<br />

als »für <strong>Wettbewerber</strong> offen« gewertet<br />

werden. Seit Abschluss des großen Verkehrsvertrages<br />

wurden jedoch binnen<br />

acht Jahren nur 9,6 Mio. Zkm (ohne<br />

S‐Bahn Stuttgart, Verkehre kommunaler<br />

Aufgabenträger) ausgeschrieben, also<br />

rund 14 % der Leistungen im Kerngebiet.<br />

Im gleichen Zeitraum gaben der<br />

erheblich kleinere VBB in Brandenburg<br />

20,6 Mio. Zkm (65% der Landesleistung<br />

ohne S‐Bahn Berlin) und die BEG<br />

in Bayern 35,9 Mio. Zkm (35%) in den<br />

Wettbewerb.<br />

Die Quotenübersicht soll vorrangig dazu<br />

dienen, die noch nicht ausgeschöpften Potenziale<br />

zu verdeutlichen. Die Perspektive<br />

der Marktdynamik ist eine wichtige Stellgröße,<br />

um potenzielle Investoren und neue<br />

EVU anzulocken.<br />

3.3 TOP-Thema I: BGH-Urteil<br />

stärkt den Wettbewerb<br />

Am 8. Februar <strong>2011</strong> verkündete der Bundesgerichtshof<br />

ein bahnbrechendes Urteil<br />

über die Vergabe von SPNV-Leistungen,<br />

auf das die wettbewerbsorientierte Fraktion<br />

der <strong>Eisenbahn</strong>branche acht Jahre gewartet<br />

hat. Das höchste deutsche Zivilgericht<br />

gab der Klage von Abellio Rail NRW statt,<br />

wonach die vorzeitige freihändige Verlängerung<br />

des Verkehrsvertrages der DB Regio<br />

NRW GmbH mit dem Verkehrsverbund<br />

Rhein-Ruhr (VRR) um fünf Jahre bis 2023<br />

über den gesamten S‐Bahn-Verkehr im<br />

Raum Rhein-Ruhr aufgrund eines Verstoßes<br />

gegen Vergaberecht unwirksam sei.<br />

Die Entscheidung markiert einen – vorläufigen<br />

– Schlussstrich unter eine Auseinandersetzung<br />

zwischen dem VRR und DB<br />

Regio NRW, die 2007 begonnen hatte. Seinerzeit<br />

war der VRR zu der Auffassung gelangt,<br />

dass der 2004 direkt vergebene große<br />

Verkehrsvertrag Konditionen enthalte,<br />

die das marktbeherrschende Unternehmen<br />

nach beihilfe- und preisrechtlichen Maßstäben<br />

überkompensierten, und zwar in<br />

einer Höhe von mindestens 45 Mio. Euro<br />

p. a. Im Gegenzug sei der Vertrag – neben<br />

der Kürzung der Regionalisierungsmittel<br />

– maßgeblich für die Finanzierungslücke<br />

im VRR von 30 Mio. Euro pro Jahr verantwortlich.<br />

Aus diesem Grund kündigte der<br />

VRR im Juni 2007 an, fortan Zahlungen in<br />

Höhe von 45 Mio. Euro p. a. einzubehalten.<br />

Zuvor war er bereits im April 2007<br />

dazu übergegangen, die seit Jahren kritisierten<br />

Pünktlichkeitsmängel der DB AG zu<br />

sanktionieren, indem er den monatlichen<br />

Abschlag um eine Mio. Euro kürzte.<br />

Die DB AG reagierte mit der Ankündigung,<br />

Sonderverkehre zur Love Parade und<br />

den Bundesligaspielen einzustellen und das<br />

Angebot auszudünnen. Die vom VRR bemühten<br />

Gerichte wiesen dieses Ansinnen<br />

ab. Als der VRR mit Hilfe umfangreicher<br />

Stichproben feststellte, dass die DB AG ihre<br />

zugesagte Bestreifungsquote in den S‐Bahnen<br />

von 90 % nach 19 Uhr weit unterschritt<br />

und z.T. falsche Leistungsnachweise<br />

einreichte, sah er einen irreparablen Vertrauensbruch<br />

und kündigte im Juni 2008<br />

den Vertrag außerordentlich. Zeitgleich<br />

ordnete er die Auferlegung des Verkehrsangebotes<br />

an.<br />

Die DB Regio NRW nahm das Vorgehen<br />

Schienenpersonennahverkehr 47

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