Wettbewerber- Report Eisenbahn 2010/2011 - Mofair
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Praktiken künftig unzulässig sind bzw. –<br />
im Falle der Ex-ante-Regulierung – welches<br />
Handeln geboten ist. Die BNetzA<br />
hat keine Verfügungsgewalt, inwieweit<br />
einem in der Vergangenheit geschädigten<br />
Dritten Kompensationsleistungen<br />
zustehen. Hierüber können nur Zivilgerichte<br />
befinden.<br />
• Bleibt der Regulierer untätig, kann aus<br />
seinem Verhalten nicht konkludent auf<br />
die Unbedenklichkeit des Unterlassens<br />
geschlossen werden. Jeder Entscheider<br />
ist fehlbar, so dass der Rechtsstaat stets<br />
vorsieht, sich mindestens einer Revisionsinstanz<br />
verantworten zu müssen.<br />
Ferner ist zu berücksichtigen, dass die<br />
<strong>Eisenbahn</strong>abteilung der BNetzA rund<br />
50 Beschäftigte umfasst, die dem Gebot<br />
der symmetrischen Regulierung unterliegen,<br />
also neben der DB AG auch alle<br />
weiteren öffentlichen EIU prüfen müssen.<br />
In der Konsequenz hat sich in den letzten<br />
Urteilen vor den Landgerichten wieder die<br />
Auffassung durchgesetzt, dass die EIU der<br />
DB AG unabhängig von der Regulierung<br />
auch einer Preishöhenkontrolle nach zivilrechtlichen<br />
Maßstäben unterliegen, und<br />
zwar gemäß § 315 BGB (Billigkeitskontrolle)<br />
und §§ 19, 20 GWB (Ausbeutungsmissbrauch).<br />
Weitere Themen<br />
Über die angerissenen Themenfelder hinaus<br />
ist die BNetzA an weiteren Baustellen<br />
tätig geworden. So ist z. B. den Zwangskunden<br />
von DB Energie nicht nur das Monopol<br />
bei der Durchleitung und Versorgung<br />
mit Traktionsenergie ein Dorn im<br />
Auge, sondern auch den Gewerbetreibenden<br />
in den Bahnhöfen. Die BNetzA hatte<br />
DB Energie mehrfach aufgefordert, die<br />
Netze für Dritte zu öffnen, (Beschluss vom<br />
27.10.<strong>2010</strong>), wogegen das EIU Beschwerde<br />
eingelegt hatte. In der mündlichen Verhandlung<br />
ließ das OLG Düsseldorf kürzlich<br />
durchblicken, die Ansicht der Behörde zu<br />
teilen, woraufhin DB Energie die Beschwerde<br />
zurückzog. Damit sind ab Jahresbeginn<br />
2012 die 50 Hz-Netze der DB Energie auch<br />
für andere Stromversorger zu öffnen.<br />
Die Anfang <strong>2010</strong> von EBA und BNetzA<br />
geforderte Öffnung der Betriebszentralen<br />
für alle <strong>Wettbewerber</strong> ist nach aktueller<br />
Aussage der BNetzA auf dem Weg.<br />
DB Netz und DB AG (Konzern) haben ihre<br />
Widersprüche zurückgezogen. Darüber<br />
hinaus kann ab Juli <strong>2011</strong> die Basisversion<br />
des Leitsystems zur Netzdisposition Kunde<br />
(LeiDis NK) der DB Netz kostenfrei genutzt<br />
werden.<br />
Im Dezember <strong>2010</strong> legte die BNetzA zudem<br />
ein Positionspapier über den Zugang<br />
zu Rangierbahnhöfen und Zugbildungsanlagen<br />
vor. Aus Sicht des Regulierers werden<br />
diese Einrichtungen aktuell nicht so<br />
effizient genutzt, um alle Verkehre zu bedienen<br />
(z. B. »Blockademöglichkeit« durch<br />
langfristige Bestellung von Zufahrtsgleisen).<br />
Näheres – auch zu anderen Regulierungsthemen<br />
– ist im Tätigkeitsbericht <strong>Eisenbahn</strong><br />
<strong>2010</strong> der BNetzA nachzulesen.<br />
Zwischenfazit<br />
Seitdem die Bundesnetzagentur mit der<br />
Aufgabe betraut ist, die EIU der DB AG zu<br />
regulieren, stehen diese unter spürbar größerem<br />
Rechtfertigungsdruck für ihr Handeln.<br />
Dieser Fortschritt ist anzuerkennen<br />
und trägt in jüngerer Zeit Früchte.<br />
Versetzt man sich in die Position der<br />
Wettbewerbsbahnen, die im Verhältnis zur<br />
integrierten DB AG ein besonderes Schutzbedürfnis<br />
haben, dürfte der Fortschritt<br />
dennoch zuweilen wie eine Schnecke anmuten.<br />
Solange an den Grundfesten der<br />
Trassen-, Stations- und Bahnstrompreise<br />
sowie der Angemessenheit der Rendite der<br />
EIU nicht wirksam gerüttelt wird, kann sich<br />
an dieser Empfindung wenig ändern. Hier<br />
ist stellenweise die Frage von Marktteilnehmern<br />
berechtigt, ob der Regulierer derzeit<br />
alle Reserven ausschöpft oder dazu tendiert,<br />
die »einfachen« Themen zuerst anzugehen.<br />
Im Gegenzug ist der BNetzA zugute zu<br />
halten, dass sie personell und finanziell<br />
(Sachkostenbudget) an der kurzen Leine<br />
gehalten wird, was ihren Handlungsspielraum<br />
begrenzt. In der Phase der geplanten<br />
Teilprivatisierung der DB AG fehlte ihr<br />
zudem die politische Rückendeckung. Die<br />
gewichtigste Schwächung resultiert jedoch<br />
aus der unzureichenden Gesetzesgrundlage<br />
wie z. B. der Kostenzuschlagsregulierung<br />
des AEG. Hier zeichnet sich der<br />
Hoffnungsschimmer ab, dass das geplante<br />
neue <strong>Eisenbahn</strong>regulierungsgesetz die Arbeit<br />
des Regulierers erleichtert.<br />
Bahnpolitik - Wettbewerb hat schweren Stand 153