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Wettbewerber- Report Eisenbahn 2010/2011 - Mofair

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Praktiken künftig unzulässig sind bzw. –<br />

im Falle der Ex-ante-Regulierung – welches<br />

Handeln geboten ist. Die BNetzA<br />

hat keine Verfügungsgewalt, inwieweit<br />

einem in der Vergangenheit geschädigten<br />

Dritten Kompensationsleistungen<br />

zustehen. Hierüber können nur Zivilgerichte<br />

befinden.<br />

• Bleibt der Regulierer untätig, kann aus<br />

seinem Verhalten nicht konkludent auf<br />

die Unbedenklichkeit des Unterlassens<br />

geschlossen werden. Jeder Entscheider<br />

ist fehlbar, so dass der Rechtsstaat stets<br />

vorsieht, sich mindestens einer Revisionsinstanz<br />

verantworten zu müssen.<br />

Ferner ist zu berücksichtigen, dass die<br />

<strong>Eisenbahn</strong>abteilung der BNetzA rund<br />

50 Beschäftigte umfasst, die dem Gebot<br />

der symmetrischen Regulierung unterliegen,<br />

also neben der DB AG auch alle<br />

weiteren öffentlichen EIU prüfen müssen.<br />

In der Konsequenz hat sich in den letzten<br />

Urteilen vor den Landgerichten wieder die<br />

Auffassung durchgesetzt, dass die EIU der<br />

DB AG unabhängig von der Regulierung<br />

auch einer Preishöhenkontrolle nach zivilrechtlichen<br />

Maßstäben unterliegen, und<br />

zwar gemäß § 315 BGB (Billigkeitskontrolle)<br />

und §§ 19, 20 GWB (Ausbeutungsmissbrauch).<br />

Weitere Themen<br />

Über die angerissenen Themenfelder hinaus<br />

ist die BNetzA an weiteren Baustellen<br />

tätig geworden. So ist z. B. den Zwangskunden<br />

von DB Energie nicht nur das Monopol<br />

bei der Durchleitung und Versorgung<br />

mit Traktionsenergie ein Dorn im<br />

Auge, sondern auch den Gewerbetreibenden<br />

in den Bahnhöfen. Die BNetzA hatte<br />

DB Energie mehrfach aufgefordert, die<br />

Netze für Dritte zu öffnen, (Beschluss vom<br />

27.10.<strong>2010</strong>), wogegen das EIU Beschwerde<br />

eingelegt hatte. In der mündlichen Verhandlung<br />

ließ das OLG Düsseldorf kürzlich<br />

durchblicken, die Ansicht der Behörde zu<br />

teilen, woraufhin DB Energie die Beschwerde<br />

zurückzog. Damit sind ab Jahresbeginn<br />

2012 die 50 Hz-Netze der DB Energie auch<br />

für andere Stromversorger zu öffnen.<br />

Die Anfang <strong>2010</strong> von EBA und BNetzA<br />

geforderte Öffnung der Betriebszentralen<br />

für alle <strong>Wettbewerber</strong> ist nach aktueller<br />

Aussage der BNetzA auf dem Weg.<br />

DB Netz und DB AG (Konzern) haben ihre<br />

Widersprüche zurückgezogen. Darüber<br />

hinaus kann ab Juli <strong>2011</strong> die Basisversion<br />

des Leitsystems zur Netzdisposition Kunde<br />

(LeiDis NK) der DB Netz kostenfrei genutzt<br />

werden.<br />

Im Dezember <strong>2010</strong> legte die BNetzA zudem<br />

ein Positionspapier über den Zugang<br />

zu Rangierbahnhöfen und Zugbildungsanlagen<br />

vor. Aus Sicht des Regulierers werden<br />

diese Einrichtungen aktuell nicht so<br />

effizient genutzt, um alle Verkehre zu bedienen<br />

(z. B. »Blockademöglichkeit« durch<br />

langfristige Bestellung von Zufahrtsgleisen).<br />

Näheres – auch zu anderen Regulierungsthemen<br />

– ist im Tätigkeitsbericht <strong>Eisenbahn</strong><br />

<strong>2010</strong> der BNetzA nachzulesen.<br />

Zwischenfazit<br />

Seitdem die Bundesnetzagentur mit der<br />

Aufgabe betraut ist, die EIU der DB AG zu<br />

regulieren, stehen diese unter spürbar größerem<br />

Rechtfertigungsdruck für ihr Handeln.<br />

Dieser Fortschritt ist anzuerkennen<br />

und trägt in jüngerer Zeit Früchte.<br />

Versetzt man sich in die Position der<br />

Wettbewerbsbahnen, die im Verhältnis zur<br />

integrierten DB AG ein besonderes Schutzbedürfnis<br />

haben, dürfte der Fortschritt<br />

dennoch zuweilen wie eine Schnecke anmuten.<br />

Solange an den Grundfesten der<br />

Trassen-, Stations- und Bahnstrompreise<br />

sowie der Angemessenheit der Rendite der<br />

EIU nicht wirksam gerüttelt wird, kann sich<br />

an dieser Empfindung wenig ändern. Hier<br />

ist stellenweise die Frage von Marktteilnehmern<br />

berechtigt, ob der Regulierer derzeit<br />

alle Reserven ausschöpft oder dazu tendiert,<br />

die »einfachen« Themen zuerst anzugehen.<br />

Im Gegenzug ist der BNetzA zugute zu<br />

halten, dass sie personell und finanziell<br />

(Sachkostenbudget) an der kurzen Leine<br />

gehalten wird, was ihren Handlungsspielraum<br />

begrenzt. In der Phase der geplanten<br />

Teilprivatisierung der DB AG fehlte ihr<br />

zudem die politische Rückendeckung. Die<br />

gewichtigste Schwächung resultiert jedoch<br />

aus der unzureichenden Gesetzesgrundlage<br />

wie z. B. der Kostenzuschlagsregulierung<br />

des AEG. Hier zeichnet sich der<br />

Hoffnungsschimmer ab, dass das geplante<br />

neue <strong>Eisenbahn</strong>regulierungsgesetz die Arbeit<br />

des Regulierers erleichtert.<br />

Bahnpolitik - Wettbewerb hat schweren Stand 153

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