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Ernährung und Flüssigkeitsversorgung älterer Menschen

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lungsfelder <strong>und</strong> Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von§ 20 Abs. 1 <strong>und</strong> 2 SGB V vom 21. Juni 2000 in der Fassung vom 27. Juni 2001“ (Spitzenverbändeder Krankenkassen 2001) vor.Dort wird als Präventionsprinzip auch „Vermeidung von Mangel- <strong>und</strong> Fehlernährung“ aufgeführt.Zielgruppe sind Versicherte mit ernährungsbedingtem Fehlverhalten ohne behandlungsbedürftigeRisikofaktoren/Erkrankungen oder psychische (Ess-) Störung. Ziele derMaßnahmen sollen z. B. eine Ernährungskorrektur oder eine Verhaltensmodifikation sein.Eine potentielle Zielgruppe könnten unabhängige Senioren sein, derzeit dominieren aberProgramme für junge Erwachsene mit Übergewicht.Bei älteren pflegebedürftigen Personen dürften jedoch überwiegend sek<strong>und</strong>är- <strong>und</strong> tertiärpräventiveMaßnahmen durch entsprechend qualifizierte Fachkräfte oder Ärzte erforderlichsein.2.1.6 HeilmittelDie Heilmittel-Richtlinien vom 06.02.2001 (in Kraft seit dem 01.07.2001) sehen bei der Diagnose„krankhafte Störungen des Schluckaktes“, z.B. bei cerebralen Durchblutungsstörungen,bei infantilen Cerebralparesen <strong>und</strong> Störungen des Schluckaktes in Form einer Aspirationsgefahrdie Möglichkeit einer Erstverordnung von 20 Sitzungen Stimm-, Sprech- <strong>und</strong> Sprachtherapievor (siehe auch Kapitel 6.1.2).Eine erste <strong>und</strong> zweite Folgeverordnung (bis zu 10 Verordnungen) ist nach weiterführenderDiagnostik möglich. Ziele der Maßnahme sind Verbesserung bzw. Normalisierung desSchluckaktes, ggf. Erarbeitung von Kompensationsstrategien <strong>und</strong> Ermöglichung der oralenNahrungsaufnahme (B<strong>und</strong>esausschuss der Ärzte <strong>und</strong> Krankenkassen 2001). Die Umsetzungvon Verordnungen zur Behandlung von Störungen des Schluckaktes treffen in der Praxis aufSchwierigkeiten, weil die Mehrzahl der logopädischen Praxen derzeit noch nicht über Mitarbeitermit hierzu erforderlichen Qualifikationen verfügen.Zur Dysphagiebehandlung als Teil der Ergotherapie finden sich in den aktuellen Heilmittel-Richtlinien keine spezifischen Maßnahmen. Allerdings umfassen eine Reihe von ergotherapeutischenVerfahren auch Verfahren zur Verbesserung <strong>und</strong> zum Erhalt der Selbstversorgung.Die Leistungsbeschreibung „Ergotherapie“ enthält als Leistung der Einzelbehandlungz.B. „M<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Esstherapie, z.B. nach Bobath, Castillo-Morales, Coombes“ (Anlage 1b zuden Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs.1 SGB V vom 01.08.2001).Juli 2003 Ernährung <strong>und</strong> Flüssigkeitsversorgung älterer <strong>Menschen</strong> 18

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