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Ernährung und Flüssigkeitsversorgung älterer Menschen

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„Die Pflege soll auch die Aktivierung des Pflegebedürftigen zum Ziel haben, um vorhandeneFähigkeiten zu erhalten <strong>und</strong>, soweit dies möglich ist, verlorene Fähigkeitenzurückzugewinnen. Um die Gefahr einer Vereinsamung des Pflegebedürftigen entgegenzuwirken,sollen bei der Leistungserbringung auch die Bedürfnisse des Pflegebedürftigennach Kommunikation berücksichtigt werden.“(§ 28 Abs. 4 SGB XI )„Die Pflege soll als aktivierende Pflege erbracht werden, die vorhandene <strong>und</strong> wiedererlernbare Fähigkeiten des pflegebedürftigen <strong>Menschen</strong> fördert <strong>und</strong> sichert. Selbständigkeit<strong>und</strong> Selbsthilfefähigkeit des Pflegebedürftigen sind zu unterstützen <strong>und</strong>der Pflegebedürftige zur Mithilfe bei der Ausführung aller Pflegeleistungen anzuleiten.Aktivierende Maßnahmen sollen alle körpernahen Verrichtungen einbeziehen, aberauch die hauswirtschaftliche Versorgung, die Organisation des Tagesablaufs <strong>und</strong> dieGestaltung der Wohnung oder des Pflegeheimes. Die Angehörigen des Pflegebedürftigensollen sich an der aktivierenden Pflege beteiligen.Die aktive Einbeziehung des Pflegebedürftigen ist eine wesentliche Voraussetzung,Pflegebedürftigkeit zu überwinden, den Pflegezustand zu verbessern oder einer Verschlimmerungvorzubeugen. Dazu gehört z.B. die Ermunterung <strong>und</strong> ggf. Hilfestellungbeim bettlägerigen Pflegebedürftigen zum Aufstehen <strong>und</strong> Umhergehen, die geistigeAnregung insbesondere bei alleinstehenden, vereinsamten <strong>Menschen</strong>, die Anleitungzum selbständigen Essen statt passiver Nahrungsaufnahme (...).Bei der Pflege geht es nicht nur um die Erbringung der erforderlichen Pflegeleistungenan den Pflegebedürftigen, vielmehr steht der pflegebedürftige Mensch selbst imMittelpunkt. Die Pflege muss daher personen- <strong>und</strong> zuwendungsorientiert sein, sie erfordertindividuelles Vorgehen <strong>und</strong> persönliche Anteilnahme <strong>und</strong> Ansprache. BeimUmgang mit dem Pflegebedürftigen sind seine Fähigkeiten, Gewohnheiten, Wünsche<strong>und</strong> Ängste zu berücksichtigen <strong>und</strong> seine gesamte Persönlichkeit zu achten.Bei der Pflege ist gleichzeitig auf das Kommunikationsbedürfnis des Pflegebedürftigeneinzugehen.“(Begründung der B<strong>und</strong>esregierung zu § 28 Absatz 4 SGB XI)Aus diesen rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Pflege.Ein ges<strong>und</strong>er älterer Mensch hat offensichtlich ein gut funktionierendes System aufgebaut,um unter Berücksichtigung seiner Kräfte <strong>und</strong> Möglichkeiten zu einer regelmäßigenNahrungsaufnahme zu gelangen, die seinem Geschmack <strong>und</strong> seinen physiologischenGr<strong>und</strong>bedürfnissen entspricht. Dieses System ist aber verletzlich. Ein Ereignis wie z.B. einneues Medikament, die Schließung eines Tante-Emma-Ladens, ein Sturz, eine Krankheit,ein Ortswechsel oder der Verlust eines <strong>Menschen</strong> kann die Nahrungsversorgung drastischändern <strong>und</strong> bei verminderter Adaptionsfähigkeit <strong>und</strong> geringen Ressourcen in kurzer Zeit zueiner sichtbaren Unterversorgung führen.Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt bei der Pflege mangelernährter Pflegebedürftiger, dass alle Maßnahmenzum Tragen kommen, die bereits in Kapitel 6 zur Prophylaxe von Mangelernährung <strong>und</strong> Dehydratationaufgeführt worden sind. Bei der Pflege mangelernährter Pflegebedürftiger kannJuli 2003 Ernährung <strong>und</strong> Flüssigkeitsversorgung älterer <strong>Menschen</strong> 68

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