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Ernährung und Flüssigkeitsversorgung älterer Menschen

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Die Ernährung umfasst:- das m<strong>und</strong>gerechte Zubereiten der Nahrung sowie die Unterstützung bei der Aufnahmeder Nahrung; hierzu gehören alle Tätigkeiten, die der unmittelbaren Vorbereitungdienen <strong>und</strong> die die Aufnahme von fester <strong>und</strong> flüssiger Nahrung ermöglichen,z.B. portionsgerechte Vorgabe, Umgang mit Besteck.- Hygienemaßnahmen wie z.B. M<strong>und</strong>pflege, Händewaschen, Säubern/Wechselnder Kleidung.“(Gemeinsame Empfehlung gemäß § 75 Abs. 5 SGB XI vollstationäre Pflege 1996)Einzelne Rahmenverträge nach § 75 SGB XI enthalten Ergänzungen zu den Rahmenempfehlungender B<strong>und</strong>esebene, so z.B. zur Obstipationsprophylaxe (Thüringen) <strong>und</strong> zur Erforderlichkeitder Benachrichtigung des Hausarztes bei Ablehnung von Nahrung (Nordrhein-Westfalen). Der Rahmenvertrag für die vollstationäre pflegerische Versorgung in Hessenenthält detaillierte Anforderungen an die Pflegeeinrichtungen zum Speiseplan, zur Berücksichtigungindividueller Wünsche der Bewohner, zum Angebot altersgerechter Kost unterBerücksichtigung ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse, zum Angebot an Auswahlgerichtenmit Wahlmöglichkeit auch beim Frühstück <strong>und</strong> Abendessen, zu flexiblen Essenszeiten<strong>und</strong> Angebot von Zwischenmahlzeiten <strong>und</strong> Getränken.Die für alle Pflegeeinrichtungen <strong>und</strong> Pflegekassen unmittelbar verbindlichen Gr<strong>und</strong>sätze <strong>und</strong>Maßstäbe zur Qualität <strong>und</strong> Qualitätssicherung nach § 80 SGB XI für die stationäre Pflegeenthalten Qualitätsanforderungen an die Speisenversorgung. Demnach gilt:„Ein altersgerechtes, abwechslungsreiches <strong>und</strong> vielseitiges Speisenangebot einschließlichdes Angebots an individuell geeigneter Diätkost wird zur Verfügung gestellt.Die Essenszeiten sind flexibel zu gestalten.“(Gemeinsame Gr<strong>und</strong>sätze <strong>und</strong> Maßstäbe zur Qualität nach § 80 SGB XI vollstationärePflege 1996)Bei Qualitätsprüfungen nach § 114 SGB XI durch den MDK wird die Einhaltung der rahmenvertraglichenAnforderungen nach § 75 SGB X sowie § 80 SGB XI überprüft.Darüber hinaus bieten die Pflegekassen für ehrenamtlich Pflegende Pflegekurse an, um diehäusliche Pflege zu erleichtern <strong>und</strong> zu verbessern. In den Pflegekursen sind aus Inhalte zurErnährung enthalten.2.3 Ethische <strong>und</strong> rechtliche AspekteDas Planen <strong>und</strong> Handeln der Betroffenen <strong>und</strong> aller an der medizinischen <strong>und</strong> pflegerischenVersorgung Beteiligten ist geprägt von weltanschaulichen, religiösen <strong>und</strong> persönlichen Ein-Juli 2003 Ernährung <strong>und</strong> Flüssigkeitsversorgung älterer <strong>Menschen</strong> 20

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