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Ernährung und Flüssigkeitsversorgung älterer Menschen

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oder Bevollmächtigten über. In Betreuungsfällen kann die Einschaltung des Gerichts erforderlichsein, wenn Entscheidungen zu treffen sind, die über die Betreuungsbefugnis hinausgehen (Körner et al. 2003).Die Verantwortung für die Indikationsstellung zur Sondenernährung trägt allein der behandelndeArzt. Bei der Sachermittlung die zur Entscheidung für oder gegen die Sondenernährungführt, ist der behandelnde Arzt häufig auf Informationen Dritter angewiesen. Die Sondenernährungstellt nach aktueller Auffassung der Deutschen B<strong>und</strong>esärztekammer eine außergewöhnlicheMaßnahme dar, deren Durchführung nicht allein auf der Gr<strong>und</strong>lage einervorliegenden medizinischen Indikation erfolgen kann. Vielmehr muss unter Abwägung derPrognose <strong>und</strong> der Begleitumstände nach dem Willen oder dem mutmaßlichen Willen beinicht einwilligungsfähigen Patienten gefahndet werden (B<strong>und</strong>esärztekammer 1998).Hilfreich bei der Findung des mutmaßlichen Willens können neben Angehörigen auch diebetreuenden Pflegepersonen oder eine Patientenverfügung sowie die weltanschaulichen <strong>und</strong>religiösen Bindungen des jeweiligen Patienten sein (Kolb 2001, Becker et al. 1999, Körner etal. 2003).2.3.2.1 VerantwortungsbereicheDie Verantwortungsbereiche können unterschieden werden in Anordnungsverantwortung,Verordnungsverantwortung, Durchführungsverantwortung <strong>und</strong> Organisationsverantwortung.Überschneidungen sind möglich.2.3.2.1.1 Anordnungsverantwortung <strong>und</strong> VerordnungsverantwortungDie Anordnungsverantwortung <strong>und</strong> die Verordnungsverantwortung betreffen in diesem Kontexthauptsächlich den ärztlichen Bereich. Verordnungsverantwortung ist in der ambulantenVersorgung relevant, während in stationären Pflegeeinrichtungen <strong>und</strong> in Krankenhäusernhauptsächlich die Anordnungsverantwortung zum Zuge kommt.„Anders als im Krankenhausbereich stehen im ambulanten Bereich <strong>und</strong> in PflegeheimenArzt <strong>und</strong> Pflegeeinrichtung i.d.R. in keinem vertraglichen Verhältnis zueinander.Der Arzt hat lediglich einen Behandlungsvertrag mit seinen Patienten <strong>und</strong> hat keineWeisungsbefugnis gegenüber dem Pflegepersonal. Die Tätigkeit erfolgt zwar aufVeranlassung des Arztes, wird aber in der Durchführung selbständig, i.d.R. ohne ärztlicheMitwirkung <strong>und</strong> Beaufsichtigung durchgeführt."(Klie 1996, S. 106 f.)„Ärztliche oder zahnärztliche Behandlung wird von Ärzten oder Zahnärzten erbracht.Sind Hilfeleistungen anderer Personen erforderlich, dürfen sie nur erbracht werden,wenn sie vom Arzt (Zahnarzt) angeordnet <strong>und</strong> von ihm verantwortet werden.“Juli 2003 Ernährung <strong>und</strong> Flüssigkeitsversorgung älterer <strong>Menschen</strong> 24

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