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Ernährung und Flüssigkeitsversorgung älterer Menschen

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Die ausführende Pflegekraft steht u.a. in der Verantwortung für die:- sach- <strong>und</strong> fachgerechte Durchführung- Fortbildung entsprechend dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse- Verweigerungspflicht (verlangt Zivilcourage) bei fehlender eigener Qualifikation bzw. einernicht dem aktuellen Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse entsprechendenAnordnung (Übernahmeverschulden).(Böhme 1997b)2.3.2.2 SorgfaltspflichtBei pflegerischen <strong>und</strong> bei ärztlichen Handlungen kommt der Sorgfaltspflicht eine große Bedeutungzu. Arbeitnehmer sind gr<strong>und</strong>sätzlich immer zur sorgfältigen Dienstleistung verpflichtet(§§ 276, 278 BGB). Die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht bei Heilbehandlungensind hoch angesetzt, da höchste Rechtsgüter wie Leben <strong>und</strong> die Selbstbestimmung (Artikel 1<strong>und</strong> 2 Abs. 2 Gr<strong>und</strong>gesetz) betroffen sind. Maßstab sind dabei die Standards der jeweiligenBerufsgruppe.Auch bei konkreten Pflegemaßnahmen ist vom einsichtigen <strong>und</strong> besonnenen Heilbehandlerals Maßstab auszugehen. Die Sorgfaltspflichten im pflegerischen Bereich beziehen sich insbesondereauf:- Berufsstandards- Empfehlungen <strong>und</strong> Stellungnahmen- Tarifrecht- Gesetzliche Vorgaben.(Böhme 1997a)Pflegerische Sorgfaltspflichten sind verletzt, wenn das Pflegepersonal bei der Pflege gesichertepflegerische Erkenntnisse nicht berücksichtigt, die dem jeweiligen Stand der Pflegewissenschaft<strong>und</strong> -technik entsprechen. Dies ist anzunehmen, wenn das Pflegepersonal daserforderliche Maß an Geschicklichkeit, Sorgfalt oder Fachkenntnis unberücksichtigt lässt(Klie 1996).Im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht sind Pflegefachkräfte z.B. verpflichtet, Mangelernährung beiBewohnern vorzubeugen <strong>und</strong> zu erkennen. Hierzu gehört es, den Ernährungszustand regelmäßigzu eruieren, zu dokumentieren <strong>und</strong> ggf. den Arzt zu informieren.Juli 2003 Ernährung <strong>und</strong> Flüssigkeitsversorgung älterer <strong>Menschen</strong> 28

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