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Arbeitszeitgestaltung und -beratung in kleinen und mittleren - Inmit

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• Betriebsräte <strong>in</strong> Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten als Ausnahme – Anteil steigt<br />

mit zunehmender Unternehmensgröße auf bis zu 50%<br />

Die Existenz e<strong>in</strong>es Betriebsrates ist im Rahmen der Befragungsthematik sowohl vor dem H<strong>in</strong>tergr<strong>und</strong><br />

des Mitbestimmungsrechtes gemäß Betriebsverfassungsgesetz als auch angesichts der angestrebten<br />

Beteiligungsorientierung des Beratungsprozesses im Rahmen des Modellprojektes von<br />

Bedeutung. In 46 von 260 <strong>und</strong> damit <strong>in</strong> weniger als jedem fünften Unternehmen des Samples gibt<br />

es e<strong>in</strong>en Betriebsrat. 18 Mit zunehmender Unternehmensgröße steigt der Anteil der Unternehmen,<br />

deren Beschäftigte durch e<strong>in</strong>en Betriebsrat vertreten s<strong>in</strong>d (vgl. Tab. A-4). Die im Durchschnitt über<br />

die gesamte Stichprobe relativ ger<strong>in</strong>ge Verbreitung dieses Mitbestimmungsorgans ist mit Blick auf<br />

die von Kle<strong>in</strong>betrieben dom<strong>in</strong>ierte Zusammensetzung des Samples zu sehen. Von den Betrieben<br />

mit bis zu 20 Beschäftigten gibt es lediglich e<strong>in</strong>en mit e<strong>in</strong>em Betriebsrat, wobei diese Größenklasse<br />

knapp 40% der Stichprobe umfasst. Bei den Unternehmen mit 21 bis 50 Mitarbeitenden liegt der<br />

Anteil bereits bei 18% <strong>und</strong> steigt <strong>in</strong> der Größenklasse 51 bis 100 Mitarbeiter auf 40% an. Gut die<br />

Hälfte der Betriebe mit 101 bis 250 Beschäftigten hat e<strong>in</strong>en Betriebsrat. Besonders selten ist im<br />

Sample e<strong>in</strong>e solche Arbeitnehmervertretung <strong>in</strong> Unternehmen aus dem Handel (9%) zu f<strong>in</strong>den,<br />

besonders häufig (30%) im Bereich des Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Sozialwesens (vgl. Tab. A-5). Der X 2 -Test<br />

zeigt sowohl <strong>in</strong> Bezug auf die Unternehmensgröße als auch auf die Unternehmensbranche statistisch<br />

signifikante Zusammenhänge.<br />

• R<strong>und</strong> jedes zweite Unternehmen mit e<strong>in</strong>er Betriebsvere<strong>in</strong>barung zur <strong>Arbeitszeitgestaltung</strong><br />

Auch der Anteil der Unternehmen mit e<strong>in</strong>er Betriebsvere<strong>in</strong>barung 19 steigt statistisch signifikant mit<br />

zunehmender Betriebsgröße (vgl. Tab. A-6). Während <strong>in</strong> knapp e<strong>in</strong>em Drittel der kle<strong>in</strong>en Unternehmen<br />

mit bis zu zehn Mitarbeitenden e<strong>in</strong>e solche Vere<strong>in</strong>barung zu den Arbeitszeiten besteht, ist<br />

dies <strong>in</strong> den Größenklassen zwischen elf <strong>und</strong> 100 Beschäftigten jeweils bei r<strong>und</strong> der Hälfte der Betriebe<br />

<strong>und</strong> bei den Unternehmen mit 101 bis 250 Beschäftigten bei sieben von zehn Unternehmen<br />

der Fall.<br />

6.2.1.3 Bestehender <strong>und</strong> erwarteter Fachkräftemangel<br />

• Aktueller wie auch zukünftiger Fachkräftemangel – für den überwiegenden Teil der Unternehmen<br />

des Samples e<strong>in</strong> Problemfeld<br />

R<strong>und</strong> sieben von zehn der Befragten geben an, dass ihre Unternehmen aktuell Probleme bei der<br />

Rekrutierung von qualifiziertem Personal hätten. Für die kommenden fünf Jahre erwarten sechs von<br />

zehn, dass ihre Unternehmen von den Folgen des Fachkräftemangels betroffen se<strong>in</strong> werden. Dabei<br />

sehen sich Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammern <strong>in</strong> gleichem Maße mit dieser Problematik<br />

konfrontiert wie Mitgliedsunternehmen der Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern. Bei den Unternehmen<br />

der Stichprobe bestätigen am häufigsten Interviewpartner aus der Ges<strong>und</strong>heitsbranche sowie<br />

aus dem Gastgewerbe aktuelle Probleme bei der Rekrutierung von Fachkräften (vgl. Tab. A-7). Der<br />

X 2 -Test zeigt hier e<strong>in</strong>en statistisch signifikanten Zusammenhang. Für die kommenden fünf Jahre<br />

erwarten <strong>in</strong>sbesondere Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes sowie aus dem Ges<strong>und</strong>heits-<br />

<strong>und</strong> Sozialwesen e<strong>in</strong>en Fachkräftemangel, dieser Zusammenhang ist allerd<strong>in</strong>gs statistisch nicht<br />

18 Das Betriebsverfassungsgesetz räumt Mitarbeitern <strong>in</strong> Betrieben des privaten Rechts mit m<strong>in</strong>destens fünf ständig<br />

beschäftigten Arbeitnehmern das Recht der Wahl e<strong>in</strong>es Betriebsrates e<strong>in</strong> (§ 1 BetrVG).<br />

19 Der Begriff Betriebsvere<strong>in</strong>barung ist hierbei im allgeme<strong>in</strong>en Verständnis der Befragten vermutungsgemäß nicht ausschließlich<br />

im formal-rechtlichen S<strong>in</strong>ne zu verstehen, sondern umfasst jegliche Form der Vere<strong>in</strong>barung zwischen Arbeitgeber<br />

<strong>und</strong> Arbeitnehmer im Kontext der <strong>Arbeitszeitgestaltung</strong>.<br />

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