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Untitled - VDSt zu Bremen

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IV. Sat<strong>zu</strong>ngen<br />

A. Sat<strong>zu</strong>ng des Verbandes der Vereine Deutscher Studenten<br />

(Kyffhäuser-Verband)<br />

I. Ziele und Symbole des Verbandes<br />

§ 1<br />

Ziele<br />

(1) Den Verband der Vereine Deutscher Studenten (Kyffhäuser-Verband) bilden die in aktive und Altherrenbünde<br />

gegliederten Vereine Deutscher Studenten.<br />

(2) Die Vereine Deutscher Studenten stellen sich <strong>zu</strong>r Aufgabe, ihren Mitgliedern politische Kenntnisse <strong>zu</strong><br />

vermitteln, die persönliche Einsatzbereitschaft <strong>zu</strong> fördern und kritisches Bewußtsein <strong>zu</strong> wecken.<br />

In Verantwortung vor Gott sollen ihre Mitglieder als pflichtbewußte Bürger ihres Staates und Angehörige<br />

des deutschen Volkes eintreten<br />

für die demokratische Grundordnung,<br />

für Recht und Freiheit in allen Bereichen des staatlichen, politischen und gesellschaftlichen Leben<br />

unseres Volkes,<br />

für eine gerechte, um Ausgleich bemühte soziale Ordnung,<br />

für die Erhaltung einer lebenswerten Umwelt und für die Pflege der deutschen Sprache und Kultur,<br />

für ein politisch und wirtschaftlich geeintes, freiheitlich-demokratisches Europa gleichberechtigter<br />

Völker,<br />

für die unveräußerlichen und unverletzlichen Menschenrechte sowie die Rechte ethnischer Minderheiten<br />

in ihrer angestammten Heimat auf ihre eigenständige Sprache und Kultur, insbesondere für<br />

die Verbundenheit mit allen Angehörigen unseres Volkes durch politische Unterstüt<strong>zu</strong>ng, kulturelle<br />

Förderung, soziale Hilfe und menschliche Begegnung.<br />

(3) Der Verband hält sich von jeder Parteipolitik fern.<br />

§ 2<br />

Symbole<br />

(1) Die Farben des Verbandes sind schwarz-weiß-rot.<br />

(2) Band und Mütze werden nicht getragen, Mensuren werden nicht geschlagen.<br />

II. Organisation des Verbandes<br />

§ 3<br />

Gliederungen und Gauverbände<br />

(1) Die aktiven Bünde umfassen die an einer Hochschule studierenden Bundesbrüder. Sie sind Erziehungsgemeinschaften<br />

auf der Grundlage der Verbandsziele. Den aktiven Bünden bleibt es überlassen, ihre<br />

innere Ordnung durch eine Sat<strong>zu</strong>ng fest<strong>zu</strong>legen, die jedoch nicht im Widerspruch <strong>zu</strong>r Verbandssat<strong>zu</strong>ng<br />

stehen darf.<br />

(2) Die Altherrenbünde bilden den Zusammenschluß der von ihren aktiven Bünden <strong>zu</strong> Alten Herren<br />

ernannten Mitglieder. Sie sollen die in den aktiven Bünden begründete Lebensgemeinschaft fortsetzen<br />

und ihren aktiven Bund beraten, fördern und unterstützen. Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.<br />

(3) Die Gauverbände bilden sich in freier Weise und setzen sich aus allen in dem Bezirk wohnenden Alten<br />

Herren, ohne Rücksicht auf deren gleichzeitige Zugehörigkeit <strong>zu</strong> Altherrenbünden und sonstigen ört-<br />

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