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Untitled - VDSt zu Bremen

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Spricht der regelmäßige Fuxmajor oder das Fidulitätskontrarium die Entfernung eines Fuxen von<br />

der Kneiptafel aus, so ist dem Präsiden davon Kenntnis <strong>zu</strong> geben.<br />

5) A l l g e m e i n e s V e r h a l t e n a n d e r K n e i p t a f e l<br />

288<br />

a) Striktes Redeverbot bei Silentium<br />

b) Wortmeldungen<br />

Das Präsidium erteilt auf Antrag einzelnen Kneipanten das Wort. Der Antrag erfolgt durch Erhebung<br />

der Hand. Füxe haben ihren Antrag über das Kontrarium ein<strong>zu</strong>bringen.<br />

Zum öffentlichen Vortrag ist nur berechtigt, wer das Wort vom Präsidium erhalten hat. Dieses<br />

kann jederzeit dem Vortragenden das Wort wieder entziehen. Im Offizium sind Wortmeldungen<br />

grundsätzlich <strong>zu</strong> unterlassen.<br />

c) Aufstehen der gesamten Corona<br />

Beim Ein- und Aus<strong>zu</strong>g der Chargierten, Singen des Verbandsliedes und der Nationalhymne<br />

Singen der 6. Strophe von ” Gaudeamus igitur“ (res. pub.)<br />

Singen der Hochschulstrophe bei Anwesenheit von Senatsmitgliedern<br />

Singen der Damenstrophe bei Anwesenheit von Damen<br />

Salamander<br />

bei feierlicher Burschung<br />

Neuaufnahmen in die Fuxia<br />

Philistrierungen<br />

Totenehrung<br />

und sonstigen Anordnungen des Präsidiums<br />

d) Sich-entfernen<br />

1. von der Kneiptafel:<br />

Das Verlassen der Kneiptafel (tempus) sowie Platzwechsel ist während des Offiziums (auch bei<br />

Colloquium) grundsätzlich ausgeschlossen.<br />

Im Inoffizium ist das Verlassen der Kneiptafel bei tempus und Platzwechsel bei Erlaubnis nur<br />

während des Colloquiums gestattet.<br />

2. von der Veranstaltung<br />

Das Verlassen von Kommers und Kneipe ist nach Schluß der Veranstaltung (Ende<br />

des Inoffiziums) für alle Angehörigen des aktiven Bundes grundsätzlich solange<br />

ausgeschlossen, als noch AHAH und Gäste anwesend sind. Das Präsidium kann<br />

Ausnahmen <strong>zu</strong>lassen.<br />

e) Zutrinken<br />

ea) Das Präsidium kann jederzeit jedem <strong>zu</strong>trinken.<br />

eb) Der Kneipcorona – ausgenommen AHAH und Gäste – ist während des Offiziums das Zutrinken<br />

gegenüber den Chargierten nicht gestattet. Ansonsten ist bei Colloquium im Offizium gegenseitiges<br />

Zutrinken der Kneipanten erlaubt.<br />

ec) Im Inoffizium ist das Zutrinken jedermann erlaubt.<br />

ed) Das Zutrinken kann durch stillschweigende Übereinkunft (Zunicken) unter den Kneipanten<br />

erfolgen.<br />

ee) Wird offiziell <strong>zu</strong>getrunken, so haben Burschen sich über das Präsidium, Füxe sich über das<br />

Kontrarium an<strong>zu</strong>melden. Bei offiziellem Zutrinken erhebt sich der Fux gegenüber dem Burschen<br />

usw., der Bursch gegenüber dem AH, der Bundesangehörige gegenüber dem Gast.<br />

ef) Aktive/Inaktive BbrBbr dürfen AHAH, Füxe dürfen Burschen nur in Form der Erwiderung<br />

<strong>zu</strong>trinken.

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