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Untitled - VDSt zu Bremen

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1971 Jeder Bundesbruder soll bis <strong>zu</strong> seiner endgültigen Aufnahme (Burschung) eine Fuxentagung des<br />

V<strong>VDSt</strong> besucht haben.<br />

1971 Die Mitglieder des Verbandsvorstandes werden erst auf der der Amtszeit folgenden VT entlastet.<br />

1972 Die Mitglieder der Gauverbände und örtlichen Vereinigungen sind verpflichtet, die in ihrem Bereich<br />

befindlichen aktiven Bünde in verstärktem Maße <strong>zu</strong> fördern, <strong>zu</strong> unterstützen und <strong>zu</strong> beraten.<br />

50.<br />

1976 Es wird eine Beitragsordnung beschlossen. (Wortlaut S. 207 f.)<br />

1977 Es wird das Amt eines Obmannes der Gauverbände und örtlichen Vereinigungen des V<strong>VDSt</strong> (KV)<br />

geschaffen. Der Obmann wird auf zwei Jahre gewählt.<br />

1978 Die Geschäftsordnung der Verbandstagung i. d. F. von 1962 wird geändert (Wortlaut S. 203 f.)<br />

1982 Jeder neue Bundesbruder muß bis <strong>zu</strong> seiner endgültigen Aufnahme (Burschung) eine verbandsoffene<br />

Tagung besucht haben. Darüber hinaus werden junge Bundesbrüder und Alte Herren gebeten, die<br />

Arbeitstagungen des Verbandes <strong>zu</strong> besuchen.<br />

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Jeder Bund sollte auf Tagungen vertreten sein. Verbandsvorstand und Vorort mögen ihre Arbeit<br />

auch hierauf richten.<br />

1983 Die VT fordert alle BbrBbr, die eine offene Stelle wissen, auf, das dem Sozialamt mit<strong>zu</strong>teilen. Das<br />

Sozialamt wird Hinweise auf offene Stellen – die sich nicht vorher erledigen – in einer besonderen<br />

Rubrik des nächsten Heftes der Akademischen Blätter veröffentlichen.<br />

1984 Aktive Bünde, die sich im Stadium ihrer Gründung befinden und keinen eigenen AH-Bund haben,<br />

sind während der ersten 10 Semester ihres Bestehens von der Entrichtung ihres Verbandsbeitrages<br />

befreit.<br />

1986 Die VT des V<strong>VDSt</strong> appelliert an alle Gliederungen des Verbandes, insbesondere aber an die AH-<br />

Bünde und jeden einzelnen AH, sich aus dem wohlverstandenen Gebot der Bundesbrüderlichkeit<br />

neugegründeter Vereine Deutscher Studenten besonders an<strong>zu</strong>nehmen, diese nach besten Kräften<br />

tätig <strong>zu</strong> fördern und insbesondere finanziell <strong>zu</strong> unterstützen.<br />

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AH-Bünde ohne eigene Aktivitas werden aufgefordert, Patenschaften für neugegründete Bünde <strong>zu</strong><br />

deren ideeller und materieller Unterstüt<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong> übernehmen.<br />

1986 Zusätzlich <strong>zu</strong>m Verbandsbeitrag wird <strong>zu</strong>r Unterstüt<strong>zu</strong>ng von Neugründungen aktiver Bünde für alle<br />

Alten Herren in der Bundesrepublik Deutschland eine Abgabe von DM 2,- pro Jahr und für Alte<br />

Herren in Österreich von ÖS 14,- pro Jahr erhoben. Diese Mittel sind zweckgebunden aus einem<br />

besonderen Titel des Haushalts des V<strong>VDSt</strong> <strong>zu</strong>r Unterstüt<strong>zu</strong>ng neugegründeter und im Aufbau<br />

befindlicher Vereine Deutscher Studenten <strong>zu</strong> verwenden.<br />

1989 Der Beschluß der 96. VT <strong>zu</strong>r Einrichtung des Amtes ” Obmann der Gauverbände“ wird aufgehoben.<br />

1990 Es wird eine neue Ehrenratssat<strong>zu</strong>ng beschlossen (Wortlaut S. 195 - 202).<br />

224<br />

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