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Untitled - VDSt zu Bremen

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§ 8 Dieses Abkommen tritt am 1. Jänner 1965 in Kraft, nachdem ihm die ordnungsgemäßen Organe der<br />

Beteiligten ihre Zustimmung erteilt haben. Bis <strong>zu</strong>m Inkrafttreten sollen die Bestimmungen dieses<br />

Abkommens jedoch bereits insoweit gelten, als es die jeweilige Verbandsordnung <strong>zu</strong>läßt.<br />

Grönenbach/Allgäu, den 14.9.1963<br />

(Dr. Diethelm Keil) (Theodor Bierschenk)<br />

(Für den V<strong>VDSt</strong>) (Für den VVDH)<br />

(Das Abkommen wurde seitens des V<strong>VDSt</strong> auf der 83. VT in Regensburg vom 30.7. bis 2.8.1964 und<br />

seitens des VVDH auf dem am 17. und 18. Oktober 1964 stattgefundenen 38. Stiftungsfest in Hannover<br />

ratifiziert.)<br />

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