Untitled - VDSt zu Bremen
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VIII. Praktische Hinweise für Tagungsleiter<br />
A. Tagungsvorbereitung<br />
1. Allgemeines. Die Vorbereitung hat im Normalfall spätestens ein halbes Jahr vor der Tagung ein<strong>zu</strong>setzen.<br />
Sofern Thema, Ort oder Zeit noch nicht festliegt, ist hierüber eine Absprache mit der HPA-Geschäftsführung<br />
<strong>zu</strong> treffen. Ein vorläufiges Tagungsprogramm ist <strong>zu</strong> entwickeln.<br />
2. Die Reservierung der Tagungsstätte. Im allgemeinen kommen hier nur Jugendherbergen in Frage.<br />
Es müssen genügend Schlafplätze sowie ein Tagungsraum vorhanden sein. Die Kosten dürfen DM 15,pro<br />
Teilnehmer und Tag nicht überschreiten; im Einzelfall ist hier Rücksprache mit der Geschäftsführung<br />
<strong>zu</strong> nehmen.<br />
Sind gesellige Veranstaltungen vorgesehen, müssen in der Ortschaft Möglichkeiten dafür bestehen.<br />
Bei größeren Entfernungen ist hier ggf. ein Bus <strong>zu</strong> chartern. Es empfiehlt sich, mit der Herbergsleitung<br />
eine spätere Schließzeit <strong>zu</strong> vereinbaren, da diese im allgemeinen bei 22.00 Uhr liegt. Sämtliche<br />
Reservierungen müssen schriftlich bestätigt werden.<br />
3. Die Bestellung der Referenten. Nach der Festlegung des Tagungsthemas sollten die einzelnen<br />
Referate <strong>zu</strong>mindest vorläufig festgelegt werden.<br />
Referenten können beschafft werden über Verbände, Organisationen, staatliche Stellen und ähnliche<br />
Einrichtungen. Helfen können in diesem Fall auch die HPA-Geschäftsstelle und andere Stellen im<br />
Verband.<br />
Dem Anschreiben sollte die offizielle Selbstdarstellung des Verbandes beigelegt werden.<br />
Den Referenten können Honorar<strong>zu</strong>sagen bis <strong>zu</strong> DM 150,- gemacht werden. Zusätzlich werden die Reisekosten<br />
erstattet; bei PKW-Fahrten DM -,25 pro Kilometer. Bei höheren Forderungen ist Rücksprache<br />
<strong>zu</strong> nehmen. Gegebenenfalls muß noch eine Unterkunft reserviert werden.<br />
4. Einladung und Anmeldung. Spätestens vier Wochen vor Beginn der Tagung sind die Einladungen<br />
und die Tagungsprogramme an die Bünde und die Mitglieder des Verbandsvorstandes <strong>zu</strong> versenden.<br />
Programme sind ebenfalls an die Referenten <strong>zu</strong> verschicken.<br />
Die Einladungen müssen insbesondere Angaben über die Meldefrist und den Tagungsbeitrag enthalten.<br />
Letzterer sollte so festgesetzt werden, daß er die Herbergskosten im wesentlichen abdecken kann. Bei<br />
längeren Tagungen ist dies allerdings nicht möglich.<br />
Die Meldefrist sollte zwei Wochen vor Tagungsbeginn abgelaufen sein, damit bei einzelnen Bünden<br />
noch nachgefragt werden kann. Für nicht rechtzeitig abgegebene Meldungen können Strafen verhängt<br />
werden.<br />
Steht die endgültige Teilnehmerzahl fest, ist das Tagungsheim davon <strong>zu</strong> unterrichten. Außerdem ist<br />
es günstig, bei der Geschäftsstelle Namensschilder für die Teilnehmer an<strong>zu</strong>fordern.<br />
5. Finanzierung. Vor Beginn der Tagung sind Formulare für Teilnehmerlisten bei der HPA-Geschäftsstelle<br />
an<strong>zu</strong>fordern. Die Finanzierung der Tagung ist sicher<strong>zu</strong>stellen. Anhand eines ungefähren Finanzplanes<br />
ist bei der HPA-Kasse ein Vorschuß an<strong>zu</strong>fordern, damit die Reisekostenrückerstattung noch<br />
auf der Tagung vorgenommen werden kann. Die Kosten für Referenten und Herberge sowie andere<br />
größere Summen werden im allgemeinen auf Rechnung überwiesen.<br />
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