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Untitled - VDSt zu Bremen

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F. Sat<strong>zu</strong>ng der Ferdinand-Friedensburg-Stiftung e. V.<br />

§ 1<br />

Name und Sitz<br />

Der Verein hat den Namen ” Ferdinand-Friedensburg-Stiftung e. V.“ und hat seinen Sitz in Norderstedt.<br />

Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.<br />

§ 2<br />

Zweck<br />

Der Verein dient ausschließlich der Persönlichkeitsbildung und Stärkung des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewußtseins<br />

der studentischen Jugend an den Hochschulen u. a. durch Abhaltung von Arbeitstagungen,<br />

Seminaren und Diskussionsabenden, der Förderung wissenschaftlicher staatspolitischer Arbeiten<br />

sowie der Beschaffung politisch bildender Literatur.<br />

Der Zweck des Vereins ist unmittelbar gemeinnützig und nicht auf Erwerb eingestellt.<br />

Seine Zweckförderung wird von den Mitgliedern des Verbandes der Vereine Deutscher Studenten (V<strong>VDSt</strong>)<br />

getragen.<br />

§ 3<br />

Mitgliedschaft<br />

Mitglied kann jeder werden, der den Verein in seinen Bestrebungen unterstützt und fördern will.<br />

Eintrittserklärungen sind dem Verband schriftlich <strong>zu</strong> übermitteln. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt,<br />

Ausschluß oder Tod. Über die Aufnahme und den Ausschluß entscheidet der Vorstand. Gegen<br />

dessen Entscheid ist die Berufung an die Mitgliederversammlung möglich. Beiträge werden durch die<br />

Mitgliederversammlung festgelegt.<br />

1) Die Mitgliederversammlung<br />

2) Der Vorstand<br />

§ 4<br />

Organe des Vereins<br />

§ 5<br />

Mitgliederversammlung<br />

Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal jährlich <strong>zu</strong>sammen. Sie wird vom Vorstand unter Bekanntgabe<br />

der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens 2 Wochen schriftlich einberufen. Außerdem<br />

muß sie auf Antrag von einem Fünftel der Mitglieder des Vereins einberufen werden. Über Beschlüsse<br />

der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift an<strong>zu</strong>fertigen und von einem Vorstandsmitglied <strong>zu</strong><br />

unterzeichnen.<br />

Die Mitgliederversammlung wählt und entlastet den Vorstand. Sie wählt ferner zwei Kassenprüfer. Sie<br />

bestimmt die Mitgliedsbeiträge, genehmigt den vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplan und gibt die<br />

Richtlinien für die Arbeit des Vereins.<br />

Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlußfähig. Sie entscheidet in der Regel<br />

mit einfacher Mehrheit. Jedes Mitglied kann sich durch schriftliche Vollmacht vertreten lassen. Ein Beschluß<br />

der Mitgliederversammlung, der eine Änderung der Sat<strong>zu</strong>ng des Vereins <strong>zu</strong>m Gegenstand hat,<br />

bedarf einer Mehrheit von 2/3 der erschienenen Mitglieder. Auf Antrag hat geheime Abstimmung <strong>zu</strong><br />

erfolgen.<br />

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