Untitled - VDSt zu Bremen
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B. Tagungsdurchführung<br />
1. Allgemeines. Nach der Ankunft der Teilnehmer erfolgt die Überprüfung der Vollzähligkeit nach der<br />
Anmeldeliste. Die Tagungsteilnehmer sind auf allgemeine Punkte hin<strong>zu</strong>weisen, wie besondere Verhaltensregeln<br />
in der Herberge, Schließzeit und ähnliches.<br />
Die Teilnehmerlisten sind dreimal aus<strong>zu</strong>füllen. Es empfiehlt sich, entweder per Durchschlag <strong>zu</strong> arbeiten<br />
oder die einmalige Ausfertigung später <strong>zu</strong> fotokopieren, da es dann keine Schwierigkeiten geben kann.<br />
Bei der Verabschiedung ist es im allgemeinen angebracht, der Heimleitung eine Aufmerksamkeit <strong>zu</strong>kommen<br />
<strong>zu</strong> lassen.<br />
Im Anschluß an die Tagung sollte auf jeden Fall eine gemeinsame Aussprache über den Tagungsverlauf<br />
folgen, mit Kritik und Verbesserungsvorschlägen.<br />
2. Einnehmen der Tagungsbeiträge. Bald nach der Ankunft sind die Tagungsbeiträge ein<strong>zu</strong>sammeln,<br />
möglichst bündelweise. Für nicht erschienene, aber verbindlich angemeldete Bundesbrüder wird der<br />
Tagungsbeitrag ebenfalls eingezogen, da die Unterbringung im allgemeinen nach der Anmeldestärke<br />
bezahlt werden muß. Die Tagungsleitung ist ebenfalls verpflichtet, den Tagungsbeitrag <strong>zu</strong> zahlen. Die<br />
Einnahmen sind <strong>zu</strong> quittieren und als Belege ab<strong>zu</strong>heften.<br />
3. Reisekostenrückerstattung. Den Teilnehmer an Veranstaltungen des HPA werden grundsätzlich<br />
die Fahrkosten erstattet, die durch die Teilnahme an der Veranstaltung verursacht worden sind.<br />
Der Erstattungsbetrag umfaßt höchstens die Fahrkosten einer Bahnfahrt zweiter Klasse zwischen<br />
Hochschul- und Tagungsort, die dem Berechtigten bei Bahnbenut<strong>zu</strong>ng entstanden sein würden.<br />
Schnell<strong>zu</strong>g<strong>zu</strong>schläge werden grundsätzlich nicht erstattet. Ausnahmen werden auf Antrag in Fällen<br />
gewährt, in denen eine andere Verbindung unmöglich oder un<strong>zu</strong>mutbar war. Das gleiche gilt für die<br />
Benut<strong>zu</strong>ng von Liegewagen.<br />
Bei Benut<strong>zu</strong>ng eines Zweirades werden 4 Pfg./km, eines PKW für den Fahrer 0,125 DM/km, für<br />
2 Insassen 0,19 DM/km und für drei 0,25 DM/km, erstattet.<br />
Sämtliche Ausgaben müssen quittiert werden. Neben dem Namen des Berechtigten sind auch die<br />
Namen eventueller Mitfahrer, die gefahrene Strecke und die gefahrenen Kilometer auf den Quittungen<br />
auf<strong>zu</strong>führen. Sämtliche Namen sind anhand der Teilnehmerliste <strong>zu</strong> kontrollieren.<br />
Bei Bahnbenutzern empfiehlt es sich, DM 10,- vom aus<strong>zu</strong>zahlenden Betrag als Pfand ein<strong>zu</strong>behalten,<br />
um <strong>zu</strong> erreichen, daß die Fahrkarten im Anschluß an die Tagung schnell und vollständig an die Geschäftsstelle<br />
gesandt werden.<br />
Werden die Fahrkosten einmal nicht während der Tagung erstattet, sollen alle Bundesbrüder eines<br />
Bundes im Anschluß an die Fahrt einen gemeinsamen Antrag stellen, in dem alles Notwendige nach<br />
den obigen Anforderungen angegeben ist und dem die Bahnfahrkarten beigefügt sind.<br />
4. Verhalten bei Schwierigkeiten. Unvorhergesehene Komplikationen ergeben sich im Laufe einer<br />
Tagung relativ häufig. Es können hier keine Rezepte für den Einzelfall gegeben werden, aber dennoch<br />
gibt es einige Dinge, die häufiger auftreten. Besonderes Gewicht ist auf die rechtzeitige abendliche<br />
Rückkehr der Bundesbrüder <strong>zu</strong>r Herberge <strong>zu</strong> legen, da man andernfalls nur auf das Wohlwollen der<br />
Heimleitung angewiesen ist und die Verspäteten möglicherweise nicht mehr eingelassen werden.<br />
Es läßt sich nie vermeiden, daß einige Bundesbrüder <strong>zu</strong>viel Alkohol trinken. Sollte es mit ihnen Schwierigkeiten<br />
geben, so ist das Wichtigste, die Ruhe <strong>zu</strong> bewahren und sicher und bestimmt auf<strong>zu</strong>treten.<br />
Für den Fall, daß die Bettwäsche beschmutzt wird oder in anderer Weise Schaden angerichtet wird,<br />
haben die betreffenden Bundesbrüder für die Reinigung bzw. Wiedergutmachung selbst auf<strong>zu</strong>kommen.<br />
Vor der Abreise sollten in jedem Fall gemeinsam mit dem Heimleiter die Stuben durchgesehen werden,<br />
damit es hier im nachhinein keine unliebsamen Überraschungen gibt.<br />
Sollten einige Bundesbrüder unentschuldigt Tagungsveranstaltungen fernbleiben, ist es durchaus angebracht,<br />
Geldstrafen <strong>zu</strong> verhängen, etwa durch Einbehalten eines bestimmten Betrages (z. B. DM 10,-)<br />
bei der Fahrkostenerstattung. Es ist darauf hin<strong>zu</strong>weisen, daß <strong>zu</strong> der Tagung der Besuch jeder Veranstaltung<br />
gehört, <strong>zu</strong>mal hier neben den Geldern des Verbandes auch öffentliche Gelder in großem Maße<br />
aufgewandt würden.<br />
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