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Untitled - VDSt zu Bremen

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4. Besuch einer Anstalt für geistig oder körperlich Behinderte oder einer Erziehungsanstalt<br />

Referenten: Sozial- oder Innenministerium oder direkt über die Anstalt.<br />

5. Vortrag und Diskussion mit einem Vertreter der Kirche<br />

Referenten über die Landeskirchen, Studentenpfarrämter, Kloster.<br />

III. Allgemeine Themen<br />

z. B. als<br />

– Referat eines Aktiven über ein allgemein interessierendes Thema aus seinem Studiengebiet oder<br />

Hobby<br />

– Vortrag eines Alten Herren aus seinem Beruf oder Hobby<br />

– wissenschaftliche Vorträge<br />

– Werksbesichtigungen bzw. Besichtigungen allgemein (Industriebetriebe, Flughafen, Städte, Brauereien<br />

usw.)<br />

Allgemeine Hinweise:<br />

Die meisten Adressen der angeführten Verbände und Organisationen sind im Telefonbuch <strong>zu</strong> finden.<br />

Viele der genannten Veranstaltungen sind relativ leicht <strong>zu</strong> organisieren, da die aufgezählten Gruppen<br />

meist selbst daran interessiert sind, ihre Public Relations <strong>zu</strong> pflegen.<br />

Sollten die einen oder anderen Veranstaltungen mit Hilfe oder durch Vermittlung eines Alten Herren<br />

durchgeführt werden können, sollte man diese Unterstüt<strong>zu</strong>ng auf jeden Fall in Anspruch nehmen.<br />

C. Schriftführung<br />

A. Der mit der Schriftführung beauftragte Chargierte wird im folgenden als ” Schriftwart“ bezeichnet.<br />

Aufgrund seiner Aufgabenstellung ist eine besonders enge Zusammenarbeit mit dem Erstchargierten<br />

(Senior) notwendig. Der Schriftwart verfügt über die gesamte eingehende Post und verteilt sie an die<br />

übrigen Chargierten. Dabei empfiehlt es sich, Ablagekästchen für die einzelnen Chargen an<strong>zu</strong>schaffen,<br />

in die der Schriftwart die Post gibt. Selbstverständlich muß auf jedem Brief das Eingangsdatum verzeichnet<br />

sein sowie ein Vermerk, wann er beantwortet oder sonstwie bearbeitet wurde. Jedes Schreiben<br />

muß fristgerecht beantwortet werden ! (Frist, wenn kein Termin genannt wird, zwei bis vier<br />

Wochen !) Der Schriftwart heftet die Eingänge und die Durchschläge des ausgehenden Briefwechsels in<br />

Ordnern ab. – Nebenbei: Selbstverständlich muß von jedem Brief ein Durchschlag oder eine<br />

Abschrift abgeheftet werden. – Beim Abheften wird man <strong>zu</strong>nächst große Sachgruppen bilden wie<br />

<strong>zu</strong>m Beispiel: Verband der Vereine Deutscher Studenten, Örtlicher Korporationsring, Altherrenbund<br />

usw. Dann heftet man alle Schriftstücke, die <strong>zu</strong> diesen Gruppen gehören, gleich ob Ein- oder Ausgang,<br />

chronologisch geordnet unter den geschaffenen Stichworten ab. Zu oberst wird das neueste Schriftstück<br />

sein, <strong>zu</strong>unterst das älteste, damit man den zeitlichen Ablauf des Briefwechsels von Beginn an verfolgen<br />

kann. –<br />

Für große Veranstaltungen – Stiftungsfest, Winterfest, öffentliche Vorträge o. ä. – führt der Schriftwart<br />

eine Liste von Ehrengästen, die eingeladen werden sollen. Zu diesem Personenkreis gehören: der<br />

Rektor oder Präsident der Hochschule(n), die Dekane der Fakultäten (Leiter der Fachbereiche), Professoren,<br />

von denen man weiß, daß sie derartige Veranstaltungen besuchen, der Kanzler der Universität,<br />

der Oberbürgermeister und die Bürgermeister der Universitätsstadt, die Kommandeure und Standortältesten<br />

der Bundeswehr- oder Bundesgrenzschutzeinheiten, die in der Nähe des Hochschulortes<br />

stationiert sind, und schließlich die übrigen Korporationen eines Hochschulortes. Dabei ist <strong>zu</strong> beachten,<br />

daß letztere verschieden angeredet werden. Hier einige Beispiele:<br />

Einem hochwohllöblichen Corps . . . ,<br />

Einer verehrlichen Landsmannschaft (Turnerschaft) im CC . . . ,<br />

Einer verehrlichen Burschenschaft . . . ,<br />

Einem verehrlichen . . . er Wingolf,<br />

Einem verehrlichen Akademischen Turnverbindung . . . (BdSt:) Einem(r) ehrenfesten . . .<br />

Sämtliche Einladungen, die an den eigenen Bund gerichtet sind, müssen grundsätzlich,<br />

gleich ob Zu- oder Absage, beantwortet werden !<br />

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