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Untitled - VDSt zu Bremen

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VII. Abkommen mit anderen studentischen<br />

Verbänden<br />

A. Das Heidelberger Abkommen<br />

zwischen Deutscher Burschenschaft (DB) und Verband der Vereine Deutscher Studenten (V<strong>VDSt</strong> [KV]):<br />

1. Die vorgenannten Verbände im CDK stellen eine weitgehende Übereinstimmung in ihrer Tradition und<br />

in ihrer Zielset<strong>zu</strong>ng fest, ihre Verbandsglieder <strong>zu</strong> verantwortungsbewußten Staatsbürgern <strong>zu</strong> erziehen.<br />

2. Sie wissen sich einig in dem gemeinsamen Wollen, für die Erhaltung unseres Staates und die Wiedervereinigung<br />

Deutschlands ein<strong>zu</strong>treten.<br />

3. Überzeugt von der Notwendigkeit und der Bedeutung allgemeiner staatspolitischer Meinungs- und<br />

Willensbildung, kommen die unterzeichneten Korporationsverbände überein, bei der staatsbürgerlichen<br />

Erziehung und Bildung ihrer Mitglieder <strong>zu</strong>sammen<strong>zu</strong>arbeiten, das heißt, sich <strong>zu</strong> unterstützen,<br />

Erfahrungen aus<strong>zu</strong>tauschen und gemeinsame Wirkungsmöglichkeiten wahr<strong>zu</strong>nehmen.<br />

4. Diese Koordinierung betrifft sowohl die Verbände an sich als auch besonders die Bünde an den einzelnen<br />

Universitäten und Hochschulen.<br />

5. Der Anschluß weiterer Korporationsverbände an dieses Abkommen liegt im Interesse der Unterzeichneten.<br />

Heidelberg, den 19. März 1955<br />

Deutsche Burschenschaft Verband der Vereine Deutscher Studenten<br />

(Ratifiziert auf der VT 1955)<br />

B. Das Freundschafts- und Arbeitsabkommen<br />

zwischen dem Wingolfsbund (WB) und dem Verband der Vereine Deutscher Studenten (VVDST [KV]):<br />

1. Auf Grund ihrer gemeinsamen geistigen Grundhaltung sind beide Verbände bestrebt, in ihren Verbindungen<br />

staatsbürgerliche Bildungsarbeit <strong>zu</strong> treiben mit dem Ziel, ihre Bundesbrüder <strong>zu</strong> politisch<br />

aufgeschlossenen Menschen <strong>zu</strong> erziehen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe werden beide Verbände gemeinsame<br />

Arbeitstagungen und die örtlichen Verbindungen beider Verbände gemeinsame Veranstaltungen<br />

durchführen.<br />

2. In hochschulpolitischen Angelegenheiten wünschen beide Verbände sowohl im Convent Deutscher Korporationsverbände<br />

(CDK) als auch auf örtlicher Basis gemeinsam <strong>zu</strong> handeln. Vor interkorporativen<br />

Zusammenkünften sollen daher erforderlichenfalls Vorbesprechungen zwischen den beiderseitigen Vertretern<br />

stattfinden. Beide Verbände werden daneben verbandsseitig wie auf örtlicher Ebene gemeinsame<br />

Wirkungsmöglichkeiten im Hochschulraum, insbesondere in der studentischen Selbstverwaltung,<br />

suchen.<br />

3. Die örtlichen Verbindungen beider Verbände wollen darüber hinaus durch Veranstaltungen gesellschaftlicher<br />

und geselliger Art ein nachbarliches Verhältnis herstellen und sich, soweit möglich, gegenseitig<br />

freundschaftliche Unterstüt<strong>zu</strong>ng gewähren.<br />

4. Zur Durchführung dieses Abkommens werden die Leitungen beider und die Senioren der Verbindungen<br />

beider Verbände die erforderlichen Absprachen miteinander treffen.<br />

5. Das Abkommen tritt mit der Ratifizierung durch die <strong>zu</strong>ständigen Organe der beiden Verbände in<br />

Kraft. Die erfolgte Ratifizierung ist dem anderen Verband jeweils mit<strong>zu</strong>teilen.<br />

Hannover, den 3. Mai 1955<br />

Wingolfsbund Verband der Vereine Deutscher Studenten<br />

(Ratifiziert auf der VT 1955)<br />

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