Untitled - VDSt zu Bremen
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VII. Abkommen mit anderen studentischen<br />
Verbänden<br />
A. Das Heidelberger Abkommen<br />
zwischen Deutscher Burschenschaft (DB) und Verband der Vereine Deutscher Studenten (V<strong>VDSt</strong> [KV]):<br />
1. Die vorgenannten Verbände im CDK stellen eine weitgehende Übereinstimmung in ihrer Tradition und<br />
in ihrer Zielset<strong>zu</strong>ng fest, ihre Verbandsglieder <strong>zu</strong> verantwortungsbewußten Staatsbürgern <strong>zu</strong> erziehen.<br />
2. Sie wissen sich einig in dem gemeinsamen Wollen, für die Erhaltung unseres Staates und die Wiedervereinigung<br />
Deutschlands ein<strong>zu</strong>treten.<br />
3. Überzeugt von der Notwendigkeit und der Bedeutung allgemeiner staatspolitischer Meinungs- und<br />
Willensbildung, kommen die unterzeichneten Korporationsverbände überein, bei der staatsbürgerlichen<br />
Erziehung und Bildung ihrer Mitglieder <strong>zu</strong>sammen<strong>zu</strong>arbeiten, das heißt, sich <strong>zu</strong> unterstützen,<br />
Erfahrungen aus<strong>zu</strong>tauschen und gemeinsame Wirkungsmöglichkeiten wahr<strong>zu</strong>nehmen.<br />
4. Diese Koordinierung betrifft sowohl die Verbände an sich als auch besonders die Bünde an den einzelnen<br />
Universitäten und Hochschulen.<br />
5. Der Anschluß weiterer Korporationsverbände an dieses Abkommen liegt im Interesse der Unterzeichneten.<br />
Heidelberg, den 19. März 1955<br />
Deutsche Burschenschaft Verband der Vereine Deutscher Studenten<br />
(Ratifiziert auf der VT 1955)<br />
B. Das Freundschafts- und Arbeitsabkommen<br />
zwischen dem Wingolfsbund (WB) und dem Verband der Vereine Deutscher Studenten (VVDST [KV]):<br />
1. Auf Grund ihrer gemeinsamen geistigen Grundhaltung sind beide Verbände bestrebt, in ihren Verbindungen<br />
staatsbürgerliche Bildungsarbeit <strong>zu</strong> treiben mit dem Ziel, ihre Bundesbrüder <strong>zu</strong> politisch<br />
aufgeschlossenen Menschen <strong>zu</strong> erziehen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe werden beide Verbände gemeinsame<br />
Arbeitstagungen und die örtlichen Verbindungen beider Verbände gemeinsame Veranstaltungen<br />
durchführen.<br />
2. In hochschulpolitischen Angelegenheiten wünschen beide Verbände sowohl im Convent Deutscher Korporationsverbände<br />
(CDK) als auch auf örtlicher Basis gemeinsam <strong>zu</strong> handeln. Vor interkorporativen<br />
Zusammenkünften sollen daher erforderlichenfalls Vorbesprechungen zwischen den beiderseitigen Vertretern<br />
stattfinden. Beide Verbände werden daneben verbandsseitig wie auf örtlicher Ebene gemeinsame<br />
Wirkungsmöglichkeiten im Hochschulraum, insbesondere in der studentischen Selbstverwaltung,<br />
suchen.<br />
3. Die örtlichen Verbindungen beider Verbände wollen darüber hinaus durch Veranstaltungen gesellschaftlicher<br />
und geselliger Art ein nachbarliches Verhältnis herstellen und sich, soweit möglich, gegenseitig<br />
freundschaftliche Unterstüt<strong>zu</strong>ng gewähren.<br />
4. Zur Durchführung dieses Abkommens werden die Leitungen beider und die Senioren der Verbindungen<br />
beider Verbände die erforderlichen Absprachen miteinander treffen.<br />
5. Das Abkommen tritt mit der Ratifizierung durch die <strong>zu</strong>ständigen Organe der beiden Verbände in<br />
Kraft. Die erfolgte Ratifizierung ist dem anderen Verband jeweils mit<strong>zu</strong>teilen.<br />
Hannover, den 3. Mai 1955<br />
Wingolfsbund Verband der Vereine Deutscher Studenten<br />
(Ratifiziert auf der VT 1955)<br />
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