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Untitled - VDSt zu Bremen

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3.3. Die politische Entwicklung im geteilten Deutschland<br />

Bundesrepublik (Grundgesetz, Föderalismus, parlamentarische Demokratie, freie Marktwirtschaft,<br />

Recht und Rechtsschutz, Bundeswehr)<br />

DDR (Verfassung, Zentralismus, Volksdemokratie, staatliche Planwirtschaft, Ideologisierung von<br />

Recht und Rechtssprechung, Nationale Volksarmee, Gesellschaft für Sport und Technik).<br />

3.4. Übernationale Einrichtungen und Zusammenschlüsse<br />

UNO (Charta der Menschenrechte)<br />

NATO – SEATO<br />

Warschauer Pakt<br />

Konferenz der blockfreien Staaten<br />

EWG – EFTA – COMECON<br />

3.5. Deutsches Volkstum<br />

Entwicklung des deutschen Volkstums bis <strong>zu</strong>r Gegenwart<br />

Deutsche Volksgruppen außerhalb des geschlossenen deutschen Sprachraumes in Europa und den<br />

anderen Kontinenten<br />

Soziale und kulturelle Unterstüt<strong>zu</strong>ng<br />

Schutz und Rechte von Minderheiten (Nordschleswig, Südtirol, Siebenbürgen)<br />

3.6. Arbeit und soziale Verantwortung<br />

Verhältnis Arbeitnehmer – Arbeitgeber<br />

Aufgabe und Verantwortung der Gewerkschaften<br />

Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand<br />

Betriebsverfassung<br />

Mitbestimmung des Arbeitnehmers<br />

Berufsfortbildung, Umschulung am Arbeitsplatz<br />

Probleme durch fortschreitende Automatisierung<br />

Elektronische Datenverarbeitung<br />

Alterssicherung<br />

Arbeitszeitverkür<strong>zu</strong>ng – Freizeitgestaltung<br />

Arbeitsschutz – Umweltschutz<br />

Gastarbeiter<br />

3.7. Hochschulpolitik<br />

Hochschulgesetze, Hochschulverfassungen,<br />

Hochschulreform – Studienreform<br />

Studienbeschränkung – Numerus clausus<br />

Einfluß der Studentenschaft auf das Hochschulleben (Entwicklung seit 1965)<br />

4. Praktischer Fuxengrundriß<br />

Die Verbandstagung 1969 in Berlin hat diesen praktischen Fuxengrundriß, der in einzelnen Punkten<br />

noch erläutert werden soll, verabschiedet und ihn <strong>zu</strong>r Grundlage für die Abhaltung der praktischen<br />

Fuxenstunden bestimmt.<br />

Sinn und Zweck eines praktischen Fuxengrundrisses ist es, dem Fuxmajor eine Richtlinie für seine Arbeit<br />

<strong>zu</strong> geben. Daneben soll er aber auch so ausführlich sein, daß jeder, der ihn liest, sich über Aufbau,<br />

Geschichte und wesentliche Aufgaben unseres Verbandes und seiner Bünde informieren kann. Aus diesem<br />

Grunde wurden den einzelnen Themen kurze Erläuterungen hin<strong>zu</strong>gefügt, die als Anhaltspunkte für eine<br />

Vertiefung dienen sollen.<br />

Der Verband der Vereine Deutscher Studenten ist der Auffassung, daß die aufgezählten Themen eine<br />

Minimalforderung darstellen, deren Beherrschung wir von einem Bundesbruder, der endgültig in unserem<br />

Verband aufgenommen werden will, verlangen müssen. Denn es hat wenig Sinn, in unserem Verband aktiv<br />

<strong>zu</strong> sein, ohne sich in seiner Geschichte, seinem Aufbau und seinen Formen aus<strong>zu</strong>kennen. Der Fuxenunterricht<br />

soll deshalb in seinem praktischen Teil hauptsächlich informativen Charakter haben, jedoch auch<br />

einige Formen erläutern, ohne die ein fruchtbares Zusammenleben in einer Korporation nicht möglich ist.<br />

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