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3 ÜBErBlIcK ÜBEr Das ForschUNGsFElD<br />

campus-sender und aus-, Fortbildungs- und Erprobungs kanäle,<br />

Bürger rundfunk in Niedersachsen und Bremen<br />

Campus-Radios oder -TV-Sender konzentrieren sich auf Studierende und studienbezogenen<br />

Themen . Sie sind als zusätz liche, das Hochschulstudium begleitende<br />

Bildungs instrumente konzipiert (vgl . Willers 2002: 9) . Aus-, Fortbildungs- und<br />

Erprobungs kanäle (AFEK) sind nur in Sachsen und Bayern zu finden . Sie dienen<br />

auch als Bildungs instrumente, sind aber vor rangig für an gehende Journalisten<br />

aus gelegt . Daneben bieten sie medien pädagogi sche Programme für Kinder und<br />

Jugend liche an (vgl . ebd .: 10) .<br />

Der Bürger rundfunk in Niedersachsen und Bremen stellt wiederum ein Verbindungs<br />

modell aus NKL und OK dar . Insbesondere auf Grund des er weiterten<br />

Aufgaben spektrums der OK und der ver minderten Radikalität der NKL lässt<br />

sich eine zunehmende Konvergenz beider Konzepte beobachten . Niedersachsen<br />

hat 2001, Bremen 2005 die Konsequenz daraus gezogen und die recht liche<br />

Unterschei dung zwischen beiden Bürger rundfunk konzepten auf gehoben (vgl .<br />

Niedersächsi sches Landes medien gesetz 2007: § 27–31; Bremisches Landesmedien<br />

gesetz 2005: § 39–44; ALM 2008: 316 f .) .<br />

Campus-Sender und Aus-, Fortbildungs- und Erprobungs kanäle stellen also<br />

Sonderfälle des Bürger rundfunks dar, die sich durch eine spezielle Zielgruppenfokussie<br />

rung, die Hervorhe bung der Medien kompetenzförde rung und eine begrenzte<br />

Ver brei tung aus zeichnen . Im Fokus dieses Forschungs projektes steht<br />

daher die Untersuchung von NKL und OK . Die benannten Sonderfälle werden<br />

aus besagten Gründen ver nachlässigt . Im Folgenden werden OK und NKL unter<br />

dem Oberbegriff „Bürger rundfunk“ subsummiert .<br />

3.1.3 Die normativen Funktionen des Bürger rundfunks<br />

Die Legitima tion der Bürger rundfunksender leitet sich, wie eingangs er läutert,<br />

vor ranging von der Notwendig keit ab, einen Ausgleich zu den Defiziten der<br />

Medien öffentlich keit zu leisten . In erster Linie gilt es dabei, einen offenen Zugang<br />

für Themen und Akteure zu gewährleisten, um die normative Transparenzfunk<br />

tion der Öffentlich keit zu er füllen . Dieses über geordnete Ziel des Bürgerrundfunks<br />

spiegelt sich in den normativen Funktionen 18 des Bürger rundfunks<br />

wider . In unter schied licher Gewich tung ver fügen im Allgemeinen sowohl OK als<br />

auch NKL über folgende grundsätz liche normative Funktionen:<br />

18 Unter normativen Funktionen werden die Funktionen ver standen, die gesetz lich<br />

fest gelegt sind oder von den Institu tionen selbst fest gelegt werden .<br />

artikulations funk tion<br />

3.1 BÜrGEr rUNDFUNK<br />

Die Bürger rundfunksender bieten jedem Bürger gemäß seines in Artikel 5 GG<br />

fest gehaltenen Rechts auf freie Meinungs äuße rung die Möglich keit der selbst<br />

ver antwor teten Artikula tion und Selbst darstel lung . Sie ver stehen sich dabei als<br />

lokale Meinungs foren, die allen Bürgern des jeweiligen Ver breitungs gebietes<br />

Zugangs offen heit gewähren . Es wird keine Zensur aus geübt (vgl . TLM 2004: 16;<br />

TLM 2008: 27; Buchholz 2003: 75; ALM 2008: 310) .<br />

Auf diese Weise wird dem Bürger nach Engesser eine „kommunikative“ oder<br />

auch „öffent liche“ Teilhabe an der Medien öffentlich keit ermög licht (vgl . Engesser<br />

2008: 66) . Diese Teilhabe stellt die prakti sche Umset zung des an gesprochenen<br />

normativen Transparenz anspruchs dar .<br />

Partizipations funk tion<br />

Neben dieser „kommunikativen“ oder „öffent lichen“ Teilhabe bieten die Bürgerrundfunksender<br />

die Möglich keit der direkten Teilnahme an Prozessen der öffentlichen<br />

Meinungs bildung . Die Partizipations funk tion geht deut lich über die bloße<br />

Artikula tion zur individuellen Selbst darstel lung hinaus und bezieht sich dezidiert<br />

auf gesellschafts bezogene Themen (vgl . TLM 2004: 11, 16 f .; ALM 2008: 316) .<br />

Partizipa tion ist dabei definiert als „die freiwilligen Handlun gen der Bürger mit<br />

dem Ziel, politi sche Sach- und Personal entschei dungen auf ver schiedenen Ebenen<br />

des politi schen Systems zu beeinflussen oder unmittel bar an derartigen<br />

Entschei dungen mitzu wirken“ (Gabriel & Brettschneider 1998: 286) . Davon ausgeschlossen<br />

sind Handlun gen, die nicht intendiert Einfluss ausüben oder durch<br />

staat liche Zwänge vor gegeben sind (vgl . ebd .) . Partizipations forscher wie Scherer<br />

und Hagen fassen Partizipa tion noch weiter als „Handeln […], das die Durchset<br />

zung von Interessen und die Befriedi gung von Bedürfnissen <strong>zum</strong> Ziel hat“ .<br />

(TLM 2004: 17; vgl . dazu auch Scherer 1998: 171 ff .; Hagen 1999: 63 ff .) .<br />

Die Partizipations funk tion beschreibt damit die Möglich keit, über die reine<br />

Artikula tion hinaus politisch zu partizipieren . Sie geht damit, sofern sie erfüllt<br />

wird, über die Transparenz funk tion als normativen Mindestanspruch an eine<br />

funktionierende Öffentlich keit hinaus .<br />

Ergänzungs- und ausgleichs funk tion<br />

NKL noch stärker als OK kommt die Aufgabe zu, Nutzern zu ermög lichen, gezielt<br />

Themen und Positionen zu behandeln, die in den professionellen Medien<br />

nicht oder nur unzu reichend behandelt werden, und Personen gruppen anzu spre-<br />

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