PDF-Dokument zum Download - Thüringer Landesmedienanstalt
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3 ÜBErBlIcK ÜBEr Das ForschUNGsFElD<br />
campus-sender und aus-, Fortbildungs- und Erprobungs kanäle,<br />
Bürger rundfunk in Niedersachsen und Bremen<br />
Campus-Radios oder -TV-Sender konzentrieren sich auf Studierende und studienbezogenen<br />
Themen . Sie sind als zusätz liche, das Hochschulstudium begleitende<br />
Bildungs instrumente konzipiert (vgl . Willers 2002: 9) . Aus-, Fortbildungs- und<br />
Erprobungs kanäle (AFEK) sind nur in Sachsen und Bayern zu finden . Sie dienen<br />
auch als Bildungs instrumente, sind aber vor rangig für an gehende Journalisten<br />
aus gelegt . Daneben bieten sie medien pädagogi sche Programme für Kinder und<br />
Jugend liche an (vgl . ebd .: 10) .<br />
Der Bürger rundfunk in Niedersachsen und Bremen stellt wiederum ein Verbindungs<br />
modell aus NKL und OK dar . Insbesondere auf Grund des er weiterten<br />
Aufgaben spektrums der OK und der ver minderten Radikalität der NKL lässt<br />
sich eine zunehmende Konvergenz beider Konzepte beobachten . Niedersachsen<br />
hat 2001, Bremen 2005 die Konsequenz daraus gezogen und die recht liche<br />
Unterschei dung zwischen beiden Bürger rundfunk konzepten auf gehoben (vgl .<br />
Niedersächsi sches Landes medien gesetz 2007: § 27–31; Bremisches Landesmedien<br />
gesetz 2005: § 39–44; ALM 2008: 316 f .) .<br />
Campus-Sender und Aus-, Fortbildungs- und Erprobungs kanäle stellen also<br />
Sonderfälle des Bürger rundfunks dar, die sich durch eine spezielle Zielgruppenfokussie<br />
rung, die Hervorhe bung der Medien kompetenzförde rung und eine begrenzte<br />
Ver brei tung aus zeichnen . Im Fokus dieses Forschungs projektes steht<br />
daher die Untersuchung von NKL und OK . Die benannten Sonderfälle werden<br />
aus besagten Gründen ver nachlässigt . Im Folgenden werden OK und NKL unter<br />
dem Oberbegriff „Bürger rundfunk“ subsummiert .<br />
3.1.3 Die normativen Funktionen des Bürger rundfunks<br />
Die Legitima tion der Bürger rundfunksender leitet sich, wie eingangs er läutert,<br />
vor ranging von der Notwendig keit ab, einen Ausgleich zu den Defiziten der<br />
Medien öffentlich keit zu leisten . In erster Linie gilt es dabei, einen offenen Zugang<br />
für Themen und Akteure zu gewährleisten, um die normative Transparenzfunk<br />
tion der Öffentlich keit zu er füllen . Dieses über geordnete Ziel des Bürgerrundfunks<br />
spiegelt sich in den normativen Funktionen 18 des Bürger rundfunks<br />
wider . In unter schied licher Gewich tung ver fügen im Allgemeinen sowohl OK als<br />
auch NKL über folgende grundsätz liche normative Funktionen:<br />
18 Unter normativen Funktionen werden die Funktionen ver standen, die gesetz lich<br />
fest gelegt sind oder von den Institu tionen selbst fest gelegt werden .<br />
artikulations funk tion<br />
3.1 BÜrGEr rUNDFUNK<br />
Die Bürger rundfunksender bieten jedem Bürger gemäß seines in Artikel 5 GG<br />
fest gehaltenen Rechts auf freie Meinungs äuße rung die Möglich keit der selbst<br />
ver antwor teten Artikula tion und Selbst darstel lung . Sie ver stehen sich dabei als<br />
lokale Meinungs foren, die allen Bürgern des jeweiligen Ver breitungs gebietes<br />
Zugangs offen heit gewähren . Es wird keine Zensur aus geübt (vgl . TLM 2004: 16;<br />
TLM 2008: 27; Buchholz 2003: 75; ALM 2008: 310) .<br />
Auf diese Weise wird dem Bürger nach Engesser eine „kommunikative“ oder<br />
auch „öffent liche“ Teilhabe an der Medien öffentlich keit ermög licht (vgl . Engesser<br />
2008: 66) . Diese Teilhabe stellt die prakti sche Umset zung des an gesprochenen<br />
normativen Transparenz anspruchs dar .<br />
Partizipations funk tion<br />
Neben dieser „kommunikativen“ oder „öffent lichen“ Teilhabe bieten die Bürgerrundfunksender<br />
die Möglich keit der direkten Teilnahme an Prozessen der öffentlichen<br />
Meinungs bildung . Die Partizipations funk tion geht deut lich über die bloße<br />
Artikula tion zur individuellen Selbst darstel lung hinaus und bezieht sich dezidiert<br />
auf gesellschafts bezogene Themen (vgl . TLM 2004: 11, 16 f .; ALM 2008: 316) .<br />
Partizipa tion ist dabei definiert als „die freiwilligen Handlun gen der Bürger mit<br />
dem Ziel, politi sche Sach- und Personal entschei dungen auf ver schiedenen Ebenen<br />
des politi schen Systems zu beeinflussen oder unmittel bar an derartigen<br />
Entschei dungen mitzu wirken“ (Gabriel & Brettschneider 1998: 286) . Davon ausgeschlossen<br />
sind Handlun gen, die nicht intendiert Einfluss ausüben oder durch<br />
staat liche Zwänge vor gegeben sind (vgl . ebd .) . Partizipations forscher wie Scherer<br />
und Hagen fassen Partizipa tion noch weiter als „Handeln […], das die Durchset<br />
zung von Interessen und die Befriedi gung von Bedürfnissen <strong>zum</strong> Ziel hat“ .<br />
(TLM 2004: 17; vgl . dazu auch Scherer 1998: 171 ff .; Hagen 1999: 63 ff .) .<br />
Die Partizipations funk tion beschreibt damit die Möglich keit, über die reine<br />
Artikula tion hinaus politisch zu partizipieren . Sie geht damit, sofern sie erfüllt<br />
wird, über die Transparenz funk tion als normativen Mindestanspruch an eine<br />
funktionierende Öffentlich keit hinaus .<br />
Ergänzungs- und ausgleichs funk tion<br />
NKL noch stärker als OK kommt die Aufgabe zu, Nutzern zu ermög lichen, gezielt<br />
Themen und Positionen zu behandeln, die in den professionellen Medien<br />
nicht oder nur unzu reichend behandelt werden, und Personen gruppen anzu spre-<br />
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