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Orte in der Stadt - Kinder-Umwelt-Gesundheit

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3.5. Strategie gesundheitsför<strong>der</strong>nde <strong>Orte</strong> durch Recht, Verwaltung<br />

118<br />

und Politik<br />

In <strong>der</strong> Planung ist e<strong>in</strong>e verän<strong>der</strong>te Denkweise festzustellen: 520 Wohnen, Arbeiten, Versorgen, Erholen<br />

und Bildung werden als Funktionen aufgeführt, die <strong>in</strong> <strong>der</strong> „<strong>Stadt</strong> <strong>der</strong> kurzen Wege“ Berücksichtigung<br />

f<strong>in</strong>den sollen. "Zur <strong>Stadt</strong> <strong>der</strong> kurzen Wege gehört auch die Stärkung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>teile." Diese Ziele bedür-<br />

fen <strong>der</strong> Verortung <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>planung, wenn sie realisiert werden sollen. <strong>Stadt</strong>planung soll <strong>Orte</strong> für so-<br />

ziale Infrastruktur beschreiben und ihnen e<strong>in</strong>en Platz <strong>in</strong> <strong>der</strong> Planung geben. In Anbetracht <strong>der</strong> Zukunfts-<br />

aufgaben <strong>der</strong> Kommunen s<strong>in</strong>d <strong>Stadt</strong>teil- und Dorfzentren gerade prädest<strong>in</strong>iert, wichtige Beiträge zu<br />

leisten.<br />

Es besteht Bedarf, das Planungsrecht um die <strong>Gesundheit</strong>sför<strong>der</strong>ung zu erweitern. Die <strong>Stadt</strong> soll das Ziel<br />

haben, im BauGB die <strong>Gesundheit</strong> <strong>der</strong> Bevölkerung nicht nur zu schützen, son<strong>der</strong>n auch zu för<strong>der</strong>n.<br />

• Rechtliche Strategie: Es gibt ke<strong>in</strong>e Legaldef<strong>in</strong>ition von <strong>Gesundheit</strong> und ke<strong>in</strong>e auf das Städtebau-<br />

recht anwendbare Def<strong>in</strong>ition von <strong>Gesundheit</strong>. 521 . Schäfer/ Lau schlagen vor, <strong>Gesundheit</strong>sför<strong>der</strong>ung als<br />

Rechtsbegriff etablieren und <strong>in</strong>s Recht <strong>der</strong> Bundesrepublik e<strong>in</strong>führen. 522 BauGB § 35 sollte um Ge-<br />

sundheit erweitert und die BauNVO auf weitere Regelungen geöffnet werden. 523<br />

<strong>Orte</strong> im <strong>Stadt</strong>teil und Dorf sollen das Ziel e<strong>in</strong>er nachhaltigen Entwicklung gemäß Raumordnungsgesetz<br />

verfolgen. "Leitvorstellung bei <strong>der</strong> Erfüllung <strong>der</strong> Aufgabe (...) ist e<strong>in</strong>e nachhaltige Raumentwicklung, die<br />

die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit se<strong>in</strong>en ökologischen Funktionen <strong>in</strong> E<strong>in</strong>-<br />

klang br<strong>in</strong>gt und zu e<strong>in</strong>er dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung führt. (ROG § 1 Abs. 2)<br />

Dabei s<strong>in</strong>d u.a.: die freie Entfaltung <strong>der</strong> Persönlichkeit <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaft und <strong>in</strong> <strong>der</strong> Verantwor-<br />

tung gegenüber künftigen Generationen zu gewährleisten.<br />

Die Grundsätze <strong>der</strong> Raumordnung s<strong>in</strong>d im S<strong>in</strong>ne <strong>der</strong> Leitvorstellung e<strong>in</strong>er nachhaltigen Raumentwick-<br />

lung (...) anzuwenden. (2) Grundsätze <strong>der</strong> Raumordnung s<strong>in</strong>d: Im Gesamtraum <strong>der</strong> Bundesrepublik<br />

Deutschland ist e<strong>in</strong>e ausgewogene Siedlungs- und Freiraumstruktur zu entwickeln. Die Funktions-<br />

fähigkeit des Naturhaushalts im besiedelten und unbesiedelten Bereich ist zu sichern. In den jeweiligen<br />

Teilräumen s<strong>in</strong>d ausgeglichene wirtschaftliche, <strong>in</strong>frastrukturelle, soziale, ökologische und kulturelle Ver-<br />

hältnisse anzustreben." (ROG § 2)<br />

Das Raumordnungsgesetz ist e<strong>in</strong>e geeignete Grundlage, um <strong>Gesundheit</strong>sför<strong>der</strong>ung rechtlich zu stär-<br />

ken. Denn zu e<strong>in</strong>er freien Entfaltung <strong>der</strong> Persönlichkeit <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaft gehören <strong>Orte</strong>, an denen<br />

sich diese entwickeln kann, dazu gehören sowohl Siedlungs- als auch Freiräume.<br />

• Artikelgesetz/ Ma<strong>in</strong>stream<strong>in</strong>g: <strong>Gesundheit</strong>sför<strong>der</strong>ung tangiert vielfältig an<strong>der</strong>e Fachgebiete außer-<br />

halb des <strong>Gesundheit</strong>swesens, <strong>in</strong> dem gesundheitsför<strong>der</strong>nde Verhältnisse ohneh<strong>in</strong> nicht verankert ist.<br />

E<strong>in</strong>e wirksame gesundheitsför<strong>der</strong>liche Politik benötigt jedoch "klare und ausgewiesene Verantwortungs-<br />

520<br />

Raumordnung <strong>in</strong> Deutschland.2. Aufl. 1996, S. 37; Szenarien ....<br />

521<br />

Schäfer/ Lau 1999, S. 12 -14 <strong>Gesundheit</strong> als Rechtsbegriff, S. 25<br />

522<br />

Schäfer/ Lau 1999, S.1, 2, 4, 5, S. 168<br />

523<br />

Schäfer/ Lau 1999, S. 166 Lei<strong>der</strong> macht Schäfer/ Lau <strong>in</strong> dem 1999 für das Baum<strong>in</strong>isterium erstellt Gutachten ke<strong>in</strong>e Vorschläge zur Implementierung<br />

von <strong>Gesundheit</strong>. Dieses Papier wird im Zusammenhang mit <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>er Kommission zur Bauleitplanung angeführt.

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