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Orte in der Stadt - Kinder-Umwelt-Gesundheit

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<strong>Stadt</strong>planung und Verkehrspolitik genannt". Festgehalten wird, daß für e<strong>in</strong>e präventive <strong>Gesundheit</strong>spo-<br />

litik dieser "überdurchschnittliche personelle, <strong>in</strong>stitutionelle und f<strong>in</strong>anzielle Ressourcen zuwachsen müs-<br />

sen". Der Beschluß blieb ohne durchgreifende Wirkung. Daher sehe ich auch den neuen Beschluß <strong>der</strong><br />

<strong>Gesundheit</strong>sm<strong>in</strong>isterkonferenz (GMK) 95 mit Skepsis.<br />

• <strong>Gesundheit</strong>sbezogener <strong>Umwelt</strong>schutz und Geschichte des ÖGD: <strong>Gesundheit</strong>sbezogener Um-<br />

weltschutz war e<strong>in</strong>e <strong>der</strong> wichtigen Aufgaben des ÖGD seit 1935. Nur nannte man sie früher schlicht<br />

Ortshygiene. 96 Der ÖGD eigentlich seit <strong>der</strong> 3. Durchführungsverordnung (DVO) zum GVG von 1935<br />

e<strong>in</strong>en umfassenden Auftrag: den Schutz <strong>der</strong> <strong>Umwelt</strong> und <strong>der</strong> <strong>Gesundheit</strong>. Denn die <strong>Gesundheit</strong>sver-<br />

waltung hat neben dem Naturschutz die älteste Aufgabe im <strong>Umwelt</strong>schutz 97 :<br />

§ 24 Re<strong>in</strong>haltung von Boden und Luft; Wohnungshygiene<br />

(1) Das <strong>Gesundheit</strong>samt muß allen Verhältnissen, die für die Re<strong>in</strong>haltung des Bodens und <strong>der</strong> Luft <strong>in</strong> Betracht<br />

kommen, se<strong>in</strong>e Aufmerksamkeit zuwenden.<br />

(2) Se<strong>in</strong>e Ärzte haben darauf zu achten, daß <strong>in</strong> den Ortschaften und <strong>der</strong>en Umgebung, <strong>in</strong>nerhalb und außerhalb<br />

<strong>der</strong> Wohnungen o<strong>der</strong> sonstiger zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmter Räume gesundheitswidrige<br />

Zustände sich nicht entwickeln und, sofern solche vorhanden s<strong>in</strong>d, ihre Beseitigung anzuregen.<br />

(3) Bei Wohnungen haben sie zu prüfen, ob diese den baupolizeilich festgelegten gesundheitlichen Vorschriften,<br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e den gesundheitlichen Anfor<strong>der</strong>ungen an Licht und Luft, genügen.<br />

§ 25 Begutachtung von Baupolizeiverordnungen und Ortsbebauungsplänen, Mitwirkung bei <strong>der</strong> Handhabung<br />

<strong>der</strong> Baupolizei.<br />

Das <strong>Gesundheit</strong>samt hat für se<strong>in</strong>en Amtsbezirk die Baupolizeiverordnungen vor ihrem Erlaß und die Ortsbebauungspläne<br />

vor ihrer endgültigen Festsetzung vom Standpunkt <strong>der</strong> öffentlichen <strong>Gesundheit</strong>spflege zu b egutachten<br />

und etwaige Ausstehungen vorz ubr<strong>in</strong>gen.<br />

§ 27 Geme<strong>in</strong>nützige Bestrebungen auf dem Gebiet <strong>der</strong> Wohnungshygiene, Errichtung von (Arbeiterund)<br />

Werkswohnungen, hat das <strong>Gesundheit</strong>samt anzuregen und zu unterstützen. 98<br />

Unsere Städte könnten an<strong>der</strong>s aussehen, Fehlentwicklungen hätten vermieden werden können, wenn<br />

das öffentliche <strong>Gesundheit</strong>swesen diese Aufgabe wahrgenommen hätte.<br />

• <strong>Umwelt</strong>bezogene <strong>Gesundheit</strong>sberichterstattung (GBE) 99 :Der <strong>Gesundheit</strong>sbericht des Bundes<br />

beschränkt sich auf e<strong>in</strong>e höchste Priorität von Themen und läßt manche Krankheitsarten, <strong>Gesundheit</strong>s-<br />

gefährdungen o<strong>der</strong> Formen des <strong>Gesundheit</strong>sverhalten aus. 100 <strong>Stadt</strong>, Ort, Verhältnisse, Nachhaltigkeit<br />

kommen bezeichnen<strong>der</strong>weise im Index nicht vor. Der Aufbau des Berichts macht deutlich, daß die Mög-<br />

lichkeiten <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>entwicklung nicht berücksichtigt s<strong>in</strong>d, die Verhältnisse im Wohnumfeld gesundheits-<br />

för<strong>der</strong>nd zu gestalten. Die Ressorttrennung von <strong>Gesundheit</strong> und <strong>Stadt</strong> macht sich bemerkbar. Gesund-<br />

heitsbelastungen aus den Ressorts <strong>Stadt</strong>, Verkehr, Familie, Landwirtschaft und Energie s<strong>in</strong>d auf das<br />

Verhalten e<strong>in</strong>geschränkt. Die Verhältnisprävention und die salutogenetische Sicht wird ausgeklammert,<br />

die das Lebensumfeld bee<strong>in</strong>flussen und för<strong>der</strong>n können.<br />

Beschrieben s<strong>in</strong>d die Auswirkungen von <strong>Gesundheit</strong>sbelastungen durch <strong>Umwelt</strong>faktoren, die <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Ressortschiene <strong>Umwelt</strong> vorhanden s<strong>in</strong>d: unerwünschte Stoffe <strong>in</strong> <strong>der</strong> Nahrung und im Tr<strong>in</strong>kwasser, Au-<br />

ßenluft 101 , Lärm 102 . Wohnungsverhältnisse wird <strong>der</strong> Überschrift: Risikomerkmale <strong>der</strong> sozialen Lage<br />

zugeordnet. Dabei bleibt das Wohnumfeld unberücksichtigt. <strong>Orte</strong> unter gesundheitspolitischer Perspek-<br />

tive s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong> Thema des <strong>Gesundheit</strong>sberichts. Beschrieben s<strong>in</strong>d Risikomerkmale <strong>der</strong> Arbeitsumwelt,<br />

94<br />

24./25.Okt.1991 Wiesbaden<br />

95<br />

74. <strong>Gesundheit</strong>sm<strong>in</strong>isterkonferenz am 21./22.06.2001 <strong>in</strong> Bremen TOP Aktionsprogramm „<strong>Umwelt</strong> und <strong>Gesundheit</strong>“<br />

96<br />

Retzgen, Bernd-Joachim: <strong>in</strong>: Gesunde Städte. Tagung 1989, S.129<br />

97<br />

BADURA/ LENK <strong>in</strong>: 1986, S.169<br />

98<br />

GVG, 3.DVO nach: Das GRÜNE GEHIRN, 8.Erg.<br />

99<br />

<strong>Gesundheit</strong>sbericht für Deutschland. 1998<br />

100<br />

<strong>Gesundheit</strong>sbericht für Deutschland. Kurzfassung. 1998, S. 3<br />

101<br />

<strong>Gesundheit</strong>sbericht für Deutschland. 1998, S.134-138<br />

102<br />

<strong>Gesundheit</strong>sbericht für Deutschland. 1998, S. 139-142<br />

20

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