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Orte in der Stadt - Kinder-Umwelt-Gesundheit

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nach dem BNatSchG 526 bed<strong>in</strong>gt. Erfor<strong>der</strong>lich ist e<strong>in</strong>e Beteiligung und e<strong>in</strong>e Fachplanung, die zwar die<br />

Natur schützt, <strong>in</strong>dem e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>griff vermieden wird (z.B. e<strong>in</strong> Fuldaarm formal geschützt wird), dieses je-<br />

doch auf Kosten <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>hygiene und <strong>der</strong> menschlichen <strong>Gesundheit</strong> geschieht. (z.B. Verschlechterte<br />

Durchlüftung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> und erhöhter Lärmpegel).<br />

• Beteiligungsrecht für <strong>Gesundheit</strong>sför<strong>der</strong>ung: Nicht nur Mediz<strong>in</strong>-Fachleute, son<strong>der</strong>n sehr wohl<br />

auch Initiativen, Selbsthilfegruppen, Vere<strong>in</strong>e für gesundheitsför<strong>der</strong>nde Lebenswelt und gesunde Le-<br />

bensweise (wie <strong>der</strong> BUND und das Bündnis <strong>Umwelt</strong> und <strong>Gesundheit</strong> für Deutschland) sowie Initiativen<br />

aus naturheilkundlich und ganzheitlich orientierten Heilberufen sollten zu wichtigen Fragen e<strong>in</strong>bezogen<br />

und gehört werden. Mit dem § 29 Bundesnaturschutzgesetz erhielt <strong>der</strong> Naturschutz e<strong>in</strong>en gesetzlichen<br />

Rahmen für die bürgerschaftliche Beteiligung und wurde <strong>in</strong> <strong>der</strong> Fläche wirksam. In <strong>der</strong> Folge entstand<br />

nicht nur Laienfachwissen, son<strong>der</strong>n auch e<strong>in</strong> fachlich qualifizierter Apparat <strong>in</strong> Behörden und Wissen-<br />

schaft.<br />

Der <strong>Gesundheit</strong>sschutz o<strong>der</strong> -för<strong>der</strong>ung s<strong>in</strong>d bislang ke<strong>in</strong> Grund zur Verbandsbeteiligung, man kann<br />

zwar zu Lärm etwas sagen, aber das ist ohne Bedeutung. Das Beteiligungsrecht ist auf die Frösche<br />

reduziert, die <strong>Gesundheit</strong> des Menschen ist für <strong>Umwelt</strong>verbände ke<strong>in</strong> Recht. Für die <strong>Gesundheit</strong>s-<br />

för<strong>der</strong>ung sollte e<strong>in</strong> vergleichbarer rechtlicher Rahmen durchgesetzt werden. Die demokratische Beteili-<br />

gung zu gesundheitsför<strong>der</strong>nden Lebensbed<strong>in</strong>gungen und zum gesundheitlichen <strong>Umwelt</strong>schutz kann<br />

vergleichbar <strong>der</strong> Beteiligung <strong>in</strong> Natur- und <strong>Umwelt</strong>schutzfragen e<strong>in</strong>geführt werden.<br />

E<strong>in</strong> Beteiligungsrecht für die menschliche <strong>Gesundheit</strong> sollte für Verbände als Strategie durchgesetzt<br />

werden vergleichbar § 29 BNatSchG. Gleichzeitig würde die Legitimation von Gruppen geklärt, wer<br />

denn für die <strong>Gesundheit</strong>sbelange legitimiert ist. Bei den <strong>Umwelt</strong>verhältnissen wäre e<strong>in</strong>e Verbesserung<br />

recht unkompliziert, es braucht nur das Recht <strong>der</strong> § 29-er-Verbände auf die Schutz und För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

menschlichen <strong>Gesundheit</strong> ausgedehnt zu werden.<br />

• Querschnitt <strong>der</strong> Verwaltung: Schäfer/ Lau legten e<strong>in</strong> ausführliches Gutachten im Rahmen des<br />

TAB-Forschungsprojektes <strong>Umwelt</strong> und <strong>Gesundheit</strong> zur planungsrechtlichen Seite von <strong>Gesundheit</strong> vor.<br />

Sie stellen e<strong>in</strong>e Reihe von zentralen Fragen wie: Warum f<strong>in</strong>det <strong>Gesundheit</strong> nur mit großen Schwierig-<br />

keiten E<strong>in</strong>gang <strong>in</strong> an<strong>der</strong>e Politikbereiche wie vor allem <strong>Umwelt</strong>, Soziales und <strong>Stadt</strong>entwicklung? 527<br />

Auf jeden Fall muß etwas geschehen, um <strong>Gesundheit</strong> und <strong>Umwelt</strong>, Agenda 21 und die WHO-<br />

Bemühungen zusammenzuführen und um e<strong>in</strong>en Paradigmenwechsel e<strong>in</strong>zuläuten. Es darf nicht länger<br />

se<strong>in</strong>, dass Ernährung eben Sache des Landwirtschaftsm<strong>in</strong>isteriums ist und die M<strong>in</strong>isterien für Gesund-<br />

heit und <strong>Umwelt</strong> müssen sich da raus halten. Auch das Verkehrsm<strong>in</strong>isterium muß sich mit Gesund-<br />

heitsför<strong>der</strong>ung befassen und sich an dem Paradigmenwechsel beteiligen. Es ist begrüßenswert, dass<br />

<strong>in</strong>zwischen die beiden Bundesm<strong>in</strong>isterien <strong>Gesundheit</strong> und <strong>Umwelt</strong> e<strong>in</strong>en Zusammenarbeit im Quer-<br />

schnitt begonnen haben.<br />

Die <strong>in</strong>tersektorale Zusammenarbeit bietet gerade als Koalition von verschiedenen Fachpolitiken bzw.<br />

verschiedenen Fachprogrammen wie gesunde <strong>Stadt</strong>, Agenda 21 und soziale <strong>Stadt</strong>entwicklung o<strong>der</strong><br />

Quartiersmanagement beson<strong>der</strong>e Chancen, auf <strong>der</strong> lokalen Ebene mit Bürgern und für Bürger e<strong>in</strong>e<br />

526 Bundesnaturschutzgesetz<br />

527 Schäfer/ Lau 1999, S. 173<br />

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