BayernLB-Konzern – Überblick - Geschäftsbericht 2009 ...
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Auswirkung geänderter und neuer IFRS<br />
Im Berichtsjahr waren erstmals Änderungen der Standards IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“,<br />
IAS 23 „Fremdkapitalkosten“, IAS 32 „Finanzinstrumente: Darstellung“, IAS 39 „Finanzinstrumente:<br />
Ansatz und Bewertung“, IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“ sowie die Änderungen aus<br />
dem so genannten jährlichen Verbesserungsprozess des IASB im <strong>BayernLB</strong><strong>Konzern</strong> zu berücksichtigen.<br />
Die Änderungen des IFRS 8 „Geschäftssegmente“, die erstmals in der Berichtsperiode eines<br />
am 1. Januar <strong>2009</strong> oder danach beginnenden Geschäftsjahres verpflichtend anzuwenden sind,<br />
wurden von der <strong>BayernLB</strong> bereits vorzeitig freiwillig angewandt.<br />
Kern der Änderungen des IAS 1 sind die Erweiterung der Gewinn und Verlustrechnung um die<br />
direkt im Eigenkapital erfassten Ergebnisbestandteile zu einer sog. Gesamtergebnisrechnung<br />
sowie bestimmte Modifikationen zur Darstellung der Bilanz und der Eigenkapitalentwicklung.<br />
Während sich die Anwendung des geänderten IAS 1 auf die Darstellung der Abschlussbestandteile<br />
des <strong>BayernLB</strong><strong>Konzern</strong>s auswirkt, sind in Bezug auf die übrigen geänderten Standards keine<br />
wesentlichen Auswirkungen auf den <strong>Konzern</strong>abschluss zu verzeichnen. Gleiches gilt für die im<br />
Berichtsjahr erstmals anzuwendenden Änderungen der Interpretation IFRIC 9 „Neubeurteilung<br />
eingebetteter Derivate“ sowie für die neu herausgegebenen Interpretationen IFRIC 12 „Dienst <br />
leistungs konzessionsvereinbarungen“, IFRIC 13 „Kundenbindungsprogramme“ und IFRIC 14<br />
„IAS 19 <strong>–</strong> Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestdotierungsverpflichtungen<br />
und ihre Wechselwirkungen“.<br />
Von einer vorzeitigen Anwendung der geänderten oder neu herausgegeben und durch die EU<br />
Kommission in europäisches Recht übernommenen Standards und Interpretationen, die ab dem<br />
Geschäftsjahr 2010 oder zu einem späteren Zeitpunkt verpflichtend anzuwenden sind, wurde<br />
zulässigerweise abgesehen. Dies betrifft im Wesentlichen Änderungen an den für die <strong>BayernLB</strong><br />
grundsätzlich einschlägigen Standards IAS 27 „<strong>Konzern</strong> und Einzelabschlüsse“, IAS 32 „Finanzinstrumente:<br />
Darstellung“, IAS 39: „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“, IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“,<br />
Änderungen aus dem jährlichen Verbesserungsprozess des IASB<br />
(Stand: 16. April <strong>2009</strong>) sowie die Interpretationen IFRIC 15 „Verträge über die Errichtung von<br />
Immobilien“, IFRIC 16 „Absicherung einer Nettoinvestition in einem ausländischen Geschäftsbetrieb“,<br />
IFRIC 17 „Sachdividenden an Anteilseigner“ und IFRIC 18 „Übertragung von Vermögenswerten<br />
durch einen Kunden“.<br />
Diese Standards und Interpretationen werden voraussichtlich ab dem Zeitpunkt umgesetzt werden,<br />
ab dem sie verpflichtend anzuwenden sind. Wesentliche Auswirkungen auf den <strong>Konzern</strong>abschluss<br />
werden hieraus nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erwartet.<br />
(2) Änderungen gegenüber dem Vorjahr<br />
Die Ergebnisse aus zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten oder Veräußerungsgruppen<br />
waren bisher im sonstigen Ergebnis enthalten. Seit dem Berichtsjahr erfolgt der<br />
Ausweis als Zusatzinformation zu den in den Notes enthaltenen Erläuterungen der einzelnen<br />
Posten zur Gewinn und Verlustrechnung.<br />
<strong>BayernLB</strong> . <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />
› Jahresabschluss des <strong>BayernLB</strong>-<strong>Konzern</strong>s Notes<br />
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