BayernLB-Konzern – Überblick - Geschäftsbericht 2009 ...
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zwischen Eigenkapital und Fremdkapitalinstrumenten unterschieden. Eigenkapitalinstrumente<br />
werden als wertgemindert betrachtet, wenn ihr Fair Value dauerhaft oder signifikant unter die<br />
Anschaffungskosten gesunken ist. Fremdkapitalinstrumente gelten als wertgemindert, wenn der<br />
Fair Value unter den (fortgeführten) Anschaffungskosten liegt und mit einem zum Bilanzstichtag<br />
eingetretenen Verlust künftiger Zins oder Tilgungszahlungen gerechnet wird. Entfallen die<br />
Gründe für eine Wertminderung, wird für Fremdkapitalinstrumente eine unmittelbare Wertaufholung<br />
erfolgswirksam bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen und der<br />
Unterschiedsbetrag zum Fair Value erfolgsneutral in der Neubewertungsrücklage ausgewiesen.<br />
Wertaufholungen bei Eigenkapitalinstrumenten erfolgen unmittelbar erfolgsneutral zugunsten<br />
der Neubewertungsrücklage. Finanzinstrumente der Kategorie „AvailableforSale“ sind im<br />
Wesentlichen in den Posten Barreserve und Finanzanlagen enthalten.<br />
Finanzielle Verbindlichkeiten (Liabilities measured at amortised cost):<br />
Zu den finanziellen Verbindlichkeiten zählen Finanzinstrumente, die nicht Handelszwecken dienen<br />
und für die nicht die Fair Value Option angewendet wird. Sie werden zu fortgeführten Anschaffungskosten<br />
bewertet. Die laufenden Ergebnisse werden im Zinsaufwand gezeigt. Die Finanzinstrumente<br />
dieser Kategorie werden insbesondere in den Bilanzposten Verbindlichkeiten gegenüber<br />
Kreditinstituten/Kunden, Verbriefte Verbindlichkeiten sowie Nachrangkapital ausgewiesen.<br />
Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Cash Flows<br />
aus den jeweiligen Vermögenswerten erloschen sind oder wenn der <strong>Konzern</strong> im Wesentlichen<br />
alle Chancen und Risiken übertragen hat. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn<br />
die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind.<br />
Fair Value<br />
Beim Fair Value (beizulegender Zeitwert) eines Finanzinstruments handelt es sich um den Betrag,<br />
zu dem dieses zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen<br />
Geschäftspartnern getauscht werden könnte.<br />
Zur Ermittlung des Fair Value wird <strong>–</strong> soweit möglich <strong>–</strong> auf den auf einem aktiven Markt gemäß<br />
IAS 39 AG 71 notierten Preis (z. B. Börsenpreis) zurückgegriffen. Für Finanzinstrumente wird ein<br />
Markt als aktiv angesehen, wenn notierte Preise leicht und regelmäßig von einer Börse, einem<br />
Händler oder ähnlichem verfügbar sind und diese Preise tatsächliche und sich regelmäßig ereignende<br />
Markttransaktionen zwischen sachverständigen, vertragswilligen und unabhängigen<br />
Geschäftspartnern repräsentieren.<br />
Sofern kein aktiver Markt vorhanden ist, wird der Fair Value mittels Bewertungsmethoden ermittelt,<br />
zu denen unter anderem Bewertungsmodelle auf Basis von Discounted Cash FlowVerfahren<br />
sowie indikative Bewertungskurse zählen. Ziel hierbei ist, den Transaktionspreis festzustellen,<br />
der sich am Bewertungsstichtag zwischen sachverständigen, vertragswilligen und unabhängigen<br />
Geschäftspartnern ergeben hätte. Ein inaktiver Markt ist durch stark eingeschränkte Handelsvolumina,<br />
sehr große Geld/Briefspannen bzw. erhöhte Schwankungsbreiten bei indikativen Kursen<br />
gekennzeichnet. Die Inaktivität der Märkte bezogen auf das ABSPortfolio der Bank bestand im<br />
Berichtsjahr wie im Vorjahr unverändert fort.<br />
<strong>BayernLB</strong> . <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2009</strong>