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BayernLB-Konzern – Überblick - Geschäftsbericht 2009 ...

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zwischen Eigenkapital­ und Fremdkapitalinstrumenten unterschieden. Eigenkapitalinstrumente<br />

werden als wertgemindert betrachtet, wenn ihr Fair Value dauerhaft oder signifikant unter die<br />

Anschaffungskosten gesunken ist. Fremdkapitalinstrumente gelten als wertgemindert, wenn der<br />

Fair Value unter den (fortgeführten) Anschaffungskosten liegt und mit einem zum Bilanzstichtag<br />

eingetretenen Verlust künftiger Zins­ oder Tilgungszahlungen gerechnet wird. Entfallen die<br />

Gründe für eine Wertminderung, wird für Fremdkapitalinstrumente eine unmittelbare Wertaufholung<br />

erfolgswirksam bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen und der<br />

Unterschiedsbetrag zum Fair Value erfolgsneutral in der Neubewertungsrücklage ausgewiesen.<br />

Wertaufholungen bei Eigenkapitalinstrumenten erfolgen unmittelbar erfolgsneutral zugunsten<br />

der Neubewertungsrücklage. Finanzinstrumente der Kategorie „Available­for­Sale“ sind im<br />

Wesentlichen in den Posten Barreserve und Finanzanlagen enthalten.<br />

Finanzielle Verbindlichkeiten (Liabilities measured at amortised cost):<br />

Zu den finanziellen Verbindlichkeiten zählen Finanzinstrumente, die nicht Handelszwecken dienen<br />

und für die nicht die Fair Value Option angewendet wird. Sie werden zu fortgeführten Anschaffungskosten<br />

bewertet. Die laufenden Ergebnisse werden im Zinsaufwand gezeigt. Die Finanzinstrumente<br />

dieser Kategorie werden insbesondere in den Bilanzposten Verbindlichkeiten gegenüber<br />

Kreditinstituten/Kunden, Verbriefte Verbindlichkeiten sowie Nachrangkapital ausgewiesen.<br />

Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Cash Flows<br />

aus den jeweiligen Vermögenswerten erloschen sind oder wenn der <strong>Konzern</strong> im Wesentlichen<br />

alle Chancen und Risiken übertragen hat. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn<br />

die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind.<br />

Fair Value<br />

Beim Fair Value (beizulegender Zeitwert) eines Finanzinstruments handelt es sich um den Betrag,<br />

zu dem dieses zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen<br />

Geschäftspartnern getauscht werden könnte.<br />

Zur Ermittlung des Fair Value wird <strong>–</strong> soweit möglich <strong>–</strong> auf den auf einem aktiven Markt gemäß<br />

IAS 39 AG 71 notierten Preis (z. B. Börsenpreis) zurückgegriffen. Für Finanzinstrumente wird ein<br />

Markt als aktiv angesehen, wenn notierte Preise leicht und regelmäßig von einer Börse, einem<br />

Händler oder ähnlichem verfügbar sind und diese Preise tatsächliche und sich regelmäßig ereignende<br />

Markttransaktionen zwischen sachverständigen, vertragswilligen und unabhängigen<br />

Geschäftspartnern repräsentieren.<br />

Sofern kein aktiver Markt vorhanden ist, wird der Fair Value mittels Bewertungsmethoden ermittelt,<br />

zu denen unter anderem Bewertungsmodelle auf Basis von Discounted Cash Flow­Verfahren<br />

sowie indikative Bewertungskurse zählen. Ziel hierbei ist, den Transaktionspreis festzustellen,<br />

der sich am Bewertungsstichtag zwischen sachverständigen, vertragswilligen und unabhängigen<br />

Geschäftspartnern ergeben hätte. Ein inaktiver Markt ist durch stark eingeschränkte Handelsvolumina,<br />

sehr große Geld­/Briefspannen bzw. erhöhte Schwankungsbreiten bei indikativen Kursen<br />

gekennzeichnet. Die Inaktivität der Märkte bezogen auf das ABS­Portfolio der Bank bestand im<br />

Berichtsjahr wie im Vorjahr unverändert fort.<br />

<strong>BayernLB</strong> . <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2009</strong>

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