BayernLB-Konzern – Überblick - Geschäftsbericht 2009 ...
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(24) Leasinggeschäfte<br />
Gemäß IAS 17 werden Leasingverhältnisse in Finanzierungsleasing und Operating Leasing unterteilt.<br />
Die Klassifizierung der Verträge erfolgt in Abhängigkeit von der Verteilung der wirtschaftlichen<br />
Risiken und Chancen aus dem Leasinggegenstand. Werden im Wesentlichen alle mit dem<br />
Eigentum verbundenen Risiken und Chancen auf den Leasingnehmer übertragen, wird das<br />
Leasingverhältnis als Finanzierungsleasing eingestuft.<br />
<strong>BayernLB</strong>-<strong>Konzern</strong> als Leasinggeber<br />
Im Fall des Finanzierungsleasings erfolgt der Ausweis als Forderung gegenüber dem Leasingnehmer<br />
in Höhe des Nettoinvestitionswerts. Die vom Leasingnehmer erhaltenen Leasingzahlungen<br />
werden in einen Zins und einen Tilgungsanteil aufgegliedert. Der Zinsanteil wird periodengerecht<br />
als Zinsertrag ausgewiesen, der Tilgungsanteil reduziert erfolgsneutral die Forderung.<br />
Beim Operating Leasing wird das Leasingobjekt mit den fortgeführten Anschaffungskosten als<br />
Finanzinvestition gehaltene Immobilie bzw. im Sachanlagevermögen bilanziert. Die erhaltenen<br />
Leasingraten werden in den Sonstigen Erträgen und die planmäßigen und außerplanmäßigen<br />
Abschreibungen im Verwaltungsaufwand ausgewiesen.<br />
<strong>BayernLB</strong>-<strong>Konzern</strong> als Leasingnehmer<br />
Beim Finanzierungsleasing werden der Leasinggegenstand als Finanzinvestition gehaltene Immobilie<br />
bzw. als Sachanlagevermögen und die Verpflichtung gegenüber dem Leasinggeber als Verbindlichkeit<br />
ausgewiesen. Die zu zahlenden Leasingraten werden in einen Zins und Tilgungsanteil<br />
aufgeteilt. Der Zinsanteil wird im Zinsergebnis erfasst, während der Tilgungsanteil zur Reduzierung<br />
der ausgewiesenen Verbindlichkeit führt.<br />
Die vom <strong>BayernLB</strong><strong>Konzern</strong> im Rahmen des Operating Leasing zu leistenden Leasingraten werden<br />
im Verwaltungsaufwand erfasst.<br />
(25) Steuern<br />
Tatsächliche Ertragsteueransprüche und verpflichtungen wurden mit den aktuell gültigen Steuer<br />
sätzen berechnet. Ertragsteuerforderungen bzw. Ertragsteuerverpflichtungen werden insoweit<br />
angesetzt, als mit einer Erstattung bzw. Zahlung zu rechnen ist.<br />
Latente Ertragsteueransprüche und verpflichtungen ergeben sich aus unterschiedlichen Wertansätzen<br />
eines bilanzierten Vermögenswertes oder einer Verpflichtung und dem jeweiligen steuerlichen<br />
Wertansatz. Hieraus resultieren in der Zukunft voraussichtliche Ertragsteuerbelastungsund<br />
entlastungseffekte, die als temporäre Differenzen bezeichnet werden. Latente Steuern werden<br />
angesetzt, soweit kein Ansatzverbot besteht. Sie werden für jedes Unternehmen, das in den<br />
<strong>Konzern</strong>abschluss einbezogen wird, mit den jeweils einschlägigen Ertragsteuersätzen bewertet,<br />
deren Gültigkeit für die Periode der Umkehrung der temporären Differenzen aufgrund in Kraft<br />
getretener oder bereits verabschiedeter Steuergesetze zu erwarten ist.<br />
<strong>BayernLB</strong> . <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2009</strong>