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BayernLB-Konzern – Überblick - Geschäftsbericht 2009 ...

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(24) Leasinggeschäfte<br />

Gemäß IAS 17 werden Leasingverhältnisse in Finanzierungsleasing und Operating Leasing unterteilt.<br />

Die Klassifizierung der Verträge erfolgt in Abhängigkeit von der Verteilung der wirtschaftlichen<br />

Risiken und Chancen aus dem Leasinggegenstand. Werden im Wesentlichen alle mit dem<br />

Eigentum verbundenen Risiken und Chancen auf den Leasingnehmer übertragen, wird das<br />

Leasingverhältnis als Finanzierungsleasing eingestuft.<br />

<strong>BayernLB</strong>-<strong>Konzern</strong> als Leasinggeber<br />

Im Fall des Finanzierungsleasings erfolgt der Ausweis als Forderung gegenüber dem Leasingnehmer<br />

in Höhe des Nettoinvestitionswerts. Die vom Leasingnehmer erhaltenen Leasingzahlungen<br />

werden in einen Zins­ und einen Tilgungsanteil aufgegliedert. Der Zinsanteil wird periodengerecht<br />

als Zinsertrag ausgewiesen, der Tilgungsanteil reduziert erfolgsneutral die Forderung.<br />

Beim Operating Leasing wird das Leasingobjekt mit den fortgeführten Anschaffungskosten als<br />

Finanzinvestition gehaltene Immobilie bzw. im Sachanlagevermögen bilanziert. Die erhaltenen<br />

Leasingraten werden in den Sonstigen Erträgen und die planmäßigen und außerplanmäßigen<br />

Abschreibungen im Verwaltungsaufwand ausgewiesen.<br />

<strong>BayernLB</strong>-<strong>Konzern</strong> als Leasingnehmer<br />

Beim Finanzierungsleasing werden der Leasinggegenstand als Finanzinvestition gehaltene Immobilie<br />

bzw. als Sachanlagevermögen und die Verpflichtung gegenüber dem Leasinggeber als Verbindlichkeit<br />

ausgewiesen. Die zu zahlenden Leasingraten werden in einen Zins­ und Tilgungsanteil<br />

aufgeteilt. Der Zinsanteil wird im Zinsergebnis erfasst, während der Tilgungsanteil zur Reduzierung<br />

der ausgewiesenen Verbindlichkeit führt.<br />

Die vom <strong>BayernLB</strong>­<strong>Konzern</strong> im Rahmen des Operating Leasing zu leistenden Leasingraten werden<br />

im Verwaltungsaufwand erfasst.<br />

(25) Steuern<br />

Tatsächliche Ertragsteueransprüche und ­verpflichtungen wurden mit den aktuell gültigen Steuer­<br />

sätzen berechnet. Ertragsteuerforderungen bzw. Ertragsteuerverpflichtungen werden insoweit<br />

angesetzt, als mit einer Erstattung bzw. Zahlung zu rechnen ist.<br />

Latente Ertragsteueransprüche und ­verpflichtungen ergeben sich aus unterschiedlichen Wertansätzen<br />

eines bilanzierten Vermögenswertes oder einer Verpflichtung und dem jeweiligen steuerlichen<br />

Wertansatz. Hieraus resultieren in der Zukunft voraussichtliche Ertragsteuerbelastungsund<br />

­entlastungseffekte, die als temporäre Differenzen bezeichnet werden. Latente Steuern werden<br />

angesetzt, soweit kein Ansatzverbot besteht. Sie werden für jedes Unternehmen, das in den<br />

<strong>Konzern</strong>abschluss einbezogen wird, mit den jeweils einschlägigen Ertragsteuersätzen bewertet,<br />

deren Gültigkeit für die Periode der Umkehrung der temporären Differenzen aufgrund in Kraft<br />

getretener oder bereits verabschiedeter Steuergesetze zu erwarten ist.<br />

<strong>BayernLB</strong> . <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2009</strong>

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