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BayernLB-Konzern – Überblick - Geschäftsbericht 2009 ...

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Zeitpunkt bilanziell erfasst, ab dem das bilanzierende Unternehmen Vertragspartei wird und zu<br />

den vereinbarten Leistungen bzw. Gegenleistungen berechtigt oder verpflichtet ist. Dabei werden<br />

Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten (Regular Way Contracts) grundsätzlich,<br />

Derivate immer zum Handelstag bilanziert.<br />

Alle Finanzinstrumente, einschließlich der derivativen Finanzinstrumente, werden gemäß IAS 39<br />

in der Bilanz angesetzt und den Bewertungskategorien zugeordnet. Die erstmalige Erfassung der<br />

Finanzinstrumente erfolgt mit dem Fair Value, der in aller Regel den Anschaffungskosten entspricht.<br />

Die Folgebewertung der Finanzinstrumente richtet sich nach der Zugehörigkeit zu den Bewertungskategorien,<br />

die wie folgt unterschieden werden:<br />

Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten<br />

(Financial Assets and Liabilities at Fair Value through Profit or Loss):<br />

Hierzu zählen die zu Handelszwecken gehaltenen Finanzinstrumente und Derivate, die nicht die<br />

Voraussetzungen des Hedge Accounting gemäß IAS 39 erfüllen (Held­for­Trading) sowie nicht<br />

zu Handelszwecken gehaltene Finanzinstrumente, für welche die Fair Value Option angewendet<br />

wird (erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte Finanzinstrumente).<br />

• Zu Handelszwecken gehaltene Finanzinstrumente und Derivate der Kategorie „Held­for­Trading“:<br />

Die Bewertung erfolgt zum Fair Value; die Bewertungsergebnisse werden im Ergebnis aus der<br />

Fair Value Bewertung erfasst. In diesem Posten werden grundsätzlich auch die realisierten und<br />

laufenden Ergebnisse gezeigt. Die laufenden Ergebnisse der Derivate, die in wirtschaftlichen<br />

Hedge­Beziehungen stehen, werden im Zinsüberschuss erfasst. Zu den Derivaten in wirtschaftlichen<br />

Hedge­Beziehungen zählen Derivate zur Absicherung von Geschäften der Fair Value<br />

Option und Derivate in sonstigen wirtschaftlichen Sicherungsbeziehungen. Diese Derivate erfüllen<br />

nicht die Voraussetzungen des Hedge Accounting gemäß IAS 39. Sie dienen der Risikosteuerung<br />

und wurden nicht zu Handelszwecken abgeschlossen. Die Finanzinstrumente der Kategorie<br />

„Held­for­Trading“ werden in den Bilanzposten Handelsaktiva und Handelspassiva ausgewiesen.<br />

• Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte Finanzinstrumente (sog. Fair Value<br />

Option):<br />

Die Fair Value Option wird angewendet, um bewertungsbedingte Inkongruenzen zu verringern<br />

bzw. zu beseitigen oder die Trennung eingebetteter, trennungspflichtiger Derivate zu vermeiden.<br />

Darüber hinaus wird die Fair Value Option für ein Portfolio von Finanzinstrumenten<br />

genutzt, dessen Management auf Fair Value­Basis gemäß einer dokumentierten Risikomanagement­<br />

oder Anlagestrategie erfolgt. Die Bewertung erfolgt zum Fair Value. Die Bewertungsergebnisse<br />

werden im Ergebnis aus der Fair Value Bewertung, die laufenden Ergebnisse im Zinsüberschuss<br />

erfasst. Die als Fair Value Option designierten Finanzinstrumente (insbesondere<br />

strukturierte Emissionen und Verbindlichkeiten mit eingebetteten Derivaten) sind im Wesentlichen<br />

in den Posten Forderungen an Kreditinstitute/Kunden oder Finanzanlagen bzw. Verbindlichkeiten<br />

gegenüber Kreditinstituten/Kunden, Verbriefte Verbindlichkeiten und Nachrangkapital<br />

enthalten.<br />

<strong>BayernLB</strong> . <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2009</strong>

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