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BayernLB-Konzern – Überblick - Geschäftsbericht 2009 ...

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Zur Ermittlung der Risikovorsorge werden im <strong>BayernLB</strong>­<strong>Konzern</strong> die Kundenbeziehungen grund­<br />

sätzlich quartalsweise analysiert. Für einzelne wesentliche Kreditengagements werden Einzelwertberichtigungen<br />

gebildet, wenn objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen, die<br />

Auswirkung auf die erwarteten künftigen Zahlungseingänge haben. Als objektive Hinweise gelten<br />

dabei insbesondere folgende Kriterien:<br />

• Ratingnote 19 und schlechter auf einer 25­stufigen Ratingskala<br />

• Zins­, Tilgungsrückstand oder Überziehung von > 30 Tagen<br />

• Zwangsprolongationen<br />

• Umschuldung von anderen Banken<br />

• Stundung(­santrag)<br />

• Bonitätsbedingte Restrukturierung oder Sanierung<br />

• Stillhaltevereinbarungen<br />

• Verschlechterung des Sicherheitenwertes<br />

• Bilanzielle Überschuldung bzw. Unterdeckung<br />

• Länderspezifische Hinweise<br />

Die Höhe der Einzelwertberichtigung bemisst sich als Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert<br />

der Forderung und dem nach der Discounted Cash Flow­Methode unter Verwendung des<br />

ursprünglichen Effektivzinssatzes berechneten Barwert der künftig erwarteten Zahlungseingänge.<br />

Veränderungen der Zahlungserwartung führen zu Zuführungen zur bzw. Auflösungen von Risikovorsorge.<br />

Die Veränderung des Barwerts der künftig erwarteten Zahlungseingänge im Zeitablauf<br />

(sog. Unwinding) wird als Zinsertrag ausgewiesen; die tatsächlich eingegangenen Zinszahlungen<br />

werden danach nicht im Zinsergebnis erfasst, sondern als Tilgung betrachtet. Für Portfolios aus<br />

homogenen, einzeln nicht wesentlichen Forderungen werden pauschalierte Einzelwertberichtigungen<br />

auf Basis einer kollektiven Risikobewertung gebildet. Diese werden ebenfalls unter den<br />

Einzelwertberichtigungen ausgewiesen.<br />

Für wesentliche und nicht wesentliche Forderungen, für die bei Einzelbetrachtung kein Wertberichtigungsbedarf<br />

festgestellt und keine pauschalierte Einzelwertberichtigung gebildet wurde,<br />

werden bonitätsbezogene Portfoliowertberichtigungen auf Basis historischer Ausfallwahrscheinlichkeiten<br />

und Verlustquoten ermittelt. Dabei wird ein Verfahren angewendet, das auf Parametern<br />

beruht, die aus der Basel II­Systematik abgeleitet sind und die regelmäßig überprüft werden.<br />

Die Abbildung von Länderrisiken (Transferrisiken und allgemeine politische Risiken) erfolgt ebenfalls<br />

über die Bildung einer Portfoliowertberichtigung auf Basis länderrisikospezifischer Ausfallwahrscheinlichkeiten<br />

und Verlustquoten, sofern diese Risiken nicht bereits über die Einzelwertberichtigungen<br />

berücksichtigt wurden.<br />

Uneinbringliche Forderungen werden ausgebucht; dies erfolgt grundsätzlich als Verbrauch<br />

bereits gebildeter Einzelwertberichtigungen. Forderungsausfälle, für die bisher keine bzw. keine<br />

ausreichenden Einzelwertberichtigungen gebildet wurden, werden zu Lasten der bestehenden<br />

Portfoliowertberichtigungen (Verbrauch) gebucht. In gleicher Höhe erfolgt eine Zuführung zur<br />

Portfoliowertberichtigung, die in der Risikovorsorge im Kreditgeschäft als Direktabschreibung<br />

ausgewiesen wird.<br />

<strong>BayernLB</strong> . <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2009</strong>

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