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Textbuch zur Auslandsakademie Afrique en ... - Cusanuswerk

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114<br />

Zwisch<strong>en</strong> Kral und Kabinett<br />

G<strong>en</strong>der Profile in Kamerun<br />

von MELITTA NAUMANN-GODÓ<br />

amerun ist eine multikulturelle<br />

Gesellschaft mit einem Mosaik an ethnisch<strong>en</strong><br />

Grupp<strong>en</strong>, die von Region zu<br />

Region sehr stark variier<strong>en</strong>. Im Hinblick auf<br />

diese Hunderte von Ethni<strong>en</strong> mit ihr<strong>en</strong> eig<strong>en</strong><strong>en</strong><br />

Sprach<strong>en</strong>, die zudem christlich<strong>en</strong>, muslimisch<strong>en</strong><br />

und d<strong>en</strong> traditionell<strong>en</strong> afrikanisch<strong>en</strong><br />

Glaub<strong>en</strong>srichtung<strong>en</strong> angehör<strong>en</strong>, ist<br />

es schwierig, „das kamerunische“ G<strong>en</strong>der-<br />

Profil ausfindig zu mach<strong>en</strong>. Trotz der Vielzahl<br />

an Kultur<strong>en</strong> ist ein Aspekt in ganz<br />

Kamerun weit verbreitet, nämlich die<br />

Bedeutung, die man lokal<strong>en</strong> Tradition<strong>en</strong><br />

beimisst. Das wiederum beeinflusst die Stellung<br />

der kamerunisch<strong>en</strong> Frau, da Tradition<strong>en</strong><br />

niemals so viel Schutz gewähr<strong>en</strong> wie<br />

moderne Gleichstellungsgesetze.<br />

Trotz verfassungsmäßiger Bestimmung<strong>en</strong>,<br />

die die Rechte der Frau<strong>en</strong> anerk<strong>en</strong>n<strong>en</strong>,<br />

g<strong>en</strong>ieß<strong>en</strong> Frau<strong>en</strong> de facto nicht die gleich<strong>en</strong><br />

Rechte und Privilegi<strong>en</strong> wie Männer. Zwar<br />

hab<strong>en</strong> nach bürgerlichem Recht Männer<br />

und Frau<strong>en</strong> theoretisch geseh<strong>en</strong> die gleich<strong>en</strong><br />

Rechte und Pflicht<strong>en</strong>, doch der<br />

Begriff Diskriminierung selbst ist nicht einmal<br />

rechtlich definiert und gewisse Teile<br />

des Zivilrechts sind Frau<strong>en</strong> geg<strong>en</strong>über voreing<strong>en</strong>omm<strong>en</strong>.<br />

D<strong>en</strong>noch gewährt es d<strong>en</strong><br />

Frau<strong>en</strong> mehr Gleichstellung als das<br />

Gewohnheitsrecht, das wes<strong>en</strong>tlich diskriminier<strong>en</strong>der<br />

ist, da in viel<strong>en</strong> Region<strong>en</strong> Frau<strong>en</strong><br />

gewohnheitsmäßig als das Eig<strong>en</strong>tum der<br />

Ehemänner betrachtet werd<strong>en</strong>. Da Bräuche<br />

und Tradition<strong>en</strong> vielerorts unantastbar<br />

sind, werd<strong>en</strong> Gesetze, die die Rechte von<br />

Frau<strong>en</strong> schütz<strong>en</strong>, schlichtweg ignoriert. In<br />

praxi hat dies dann <strong>zur</strong> Folge, dass die Frau<strong>en</strong><br />

d<strong>en</strong> Männern geg<strong>en</strong>über erheblich<br />

b<strong>en</strong>achteiligt sind, sowohl was die elem<strong>en</strong>tar<strong>en</strong><br />

Bedürfnisse bezüglich Gesundheit,<br />

Ernährung und Bildung betrifft, als auch<br />

insbesondere d<strong>en</strong> Zugang zu <strong>en</strong>tscheidungstrag<strong>en</strong>d<strong>en</strong><br />

Position<strong>en</strong> in der Arbeitswelt<br />

und Politik.<br />

Familie und Tradition<br />

Polygynie ist per Gesetz und Tradition<br />

erlaubt, Polyandrie hingeg<strong>en</strong> ausdrücklich<br />

nicht. Im Jahre 1991 lebt<strong>en</strong> 39% der kamerunisch<strong>en</strong><br />

Frau<strong>en</strong> in polygam<strong>en</strong> Eh<strong>en</strong>. Zwar<br />

beträgt das Mindestalter für eine Heirat 15<br />

Jahre bei Mädch<strong>en</strong> und 18 bei Männern,<br />

doch wird das in viel<strong>en</strong> ländlich<strong>en</strong> Gebiet<strong>en</strong><br />

missachtet. Sowohl verfrühte als auch<br />

Zwangseh<strong>en</strong> sind in abgeleg<strong>en</strong><strong>en</strong> Gebiet<strong>en</strong><br />

öfter die Regel als die Ausnahme: Die Mädch<strong>en</strong><br />

könn<strong>en</strong> und werd<strong>en</strong> häufig schon mit<br />

12 Jahr<strong>en</strong> geg<strong>en</strong> ihr<strong>en</strong> Will<strong>en</strong> verheiratet.

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