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Hamburger Kulturwirtschaftsbericht 2006 - Creative.NRW

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5.4.2 / SPENDEN UND SPONSORING 380<br />

In Hamburg gibt es kaum eine öffentliche Kultureinrichtung oder ein öffent-<br />

lich gefördertes privates Kulturangebot, die sich ausschließlich auf öffentliche<br />

Zuwendungen stützt. Konnte man vor wenigen Jahren noch „auf Zuruf“ Förderer<br />

gewinnen, so ist heute angesichts des steigenden Wettbewerbs ein planvolles<br />

und systematisches Herangehen unerlässlich. Dies hat auch unmittelbare markt -<br />

wirtschaftliche Auswirkungen. Denn zum einen formieren sich Dienstleister, die<br />

den Kulturschaffenden professionelle Unterstützung bei der Akquisition von<br />

Fördermitteln anbieten. Zum anderen hinterlassen die Anforderungen an Kultureinrichtungen,<br />

zusätzlich zu öffentlichen Zuwendungen auch private Fördermittel<br />

einzuwerben, erste Spuren in deren betrieblicher Organisation. Mehr und mehr<br />

richten <strong>Hamburger</strong> Kultureinrichtungen Mitarbeiterstellen für Konzeption und<br />

Koordination eines Fundraising ein.<br />

Dass im Zusammenhang mit Spenden und Sponsoring unternehmerische Ziele<br />

verfolgt werden, ist beim Spenden legitim und beim Sponsoring Pfl icht. 381 Dennoch<br />

ist häufi g zu beobachten, dass zum einen Spender neben einem Spendennachweis<br />

noch zusätzlich eine öffentliche Kenntlichmachung ihrer Förderung<br />

verlangen; dieses Begehren widerspricht den Vorgaben, die an Spenden ge bun -<br />

den sind. Zum anderen erfahren Sponsoren immer wieder, dass sich Kulturschaffende<br />

schwer damit tun, ihnen einen dem Sponsoring-Volumen angemessenen<br />

Raum für eine öffentliche Kenntlichmachung ihres Beitrages zu gewähren.<br />

Hier ist es erforderlich, dass Kulturschaffende die steuerrechtlichen Erfordernisse<br />

an ein Sponsoring anerkennen und sich mit dem Sponsor über die erforderliche<br />

Form der Kenntlichmachung abstimmen.<br />

Spenden<br />

Spenden sind Ausgaben zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, wissenschaftlicher<br />

und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke. 382 Sie<br />

sind ein Zeichen Bürgerschaftlichen Engagements, weil hier Privatpersonen und<br />

Unternehmen unmittelbar gemeinnützige Zwecke unterstützen. Spenden können<br />

als Finanz-, Sach- oder auch „Zeit“-Spende erfolgen. Vielfach wird von Verbänden<br />

und gemeinnützigen Organisationen kritisiert, dass die öffentliche Hand die<br />

Unternehmen bei Sachspenden mit dem vollen Steuersatz belaste. Angesichts<br />

des steigenden Bedarfs an Hilfsgütern auch im Kulturbereich könnte die Politik<br />

Unternehmen zu mehr Sachspenden ermutigen, wenn sie den Steuersatz spürbar<br />

senken würde.<br />

380_ Materialien und Quellen zum Bereich Spenden und Sponsoring: u.a.<br />

Heusser, Wittig, Stahl: Kulturengagement von Unternehmen. Ergebnisse<br />

einer Umfrage bei kulturell engagierten Unternehmen in Deutschland,<br />

Österreich und der Schweiz sowie Anregungen für einen übergreifenden<br />

Diskurs. Hrsg.: Schweizerisches Institut für Kunstwissenschaft und<br />

Roland Berger Strategy Consultants, München 03/2004 | Sponsor<br />

Visions 2005 | Aus Fundraising Professionell: Spendenbilanz ausgewählter<br />

Organisationen 2001-2004<br />

381_Andernfalls erkennen die Finanzbehörden das Sponsoring-Volumen<br />

nicht als Betriebsausgabe an. Dies hätte wiederum zur Folge, dass das<br />

Unternehmen jenen Betrag steuerlich nicht geltend machen kann.<br />

382_Diese können die Spender bis zu einer bestimmten Gesamthöhe<br />

steuerlich geltend machen. Zur Vorlage beim Finanzamt erhalten sie<br />

dafür einen entsprechenden Nachweis vom Spendenempfänger.<br />

Spenden sind steuerlich als Sonderausgaben abzugsfähig. Neben<br />

119<br />

Geldzuwendungen gilt dieses auch für Sachzuwendungen mit Ausnahme<br />

von Nutzungen und Leistungen. Grundsätzlich sind Spenden bis zur<br />

Höhe von insgesamt 5% des Gesamtbetrages der Einkünfte im Jahr<br />

abzugsfähig. Bei Zuwendungen aus einem Betriebsvermögen gilt alter -<br />

nativ ein Höchstbetrag von 2% der Summe der gesamten Umsätze und<br />

der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter. Für wissenschaftliche<br />

und als besonders förderungswürdig anerkannte (u.a.<br />

kulturelle) Zwecke erhöht sich der Prozentsatz von 5% um weitere<br />

5%-Punkte auf 10%. Überschreitet eine Einzelzuwendung von<br />

mindestens 25.565 eur zur Förderung also besonders förderungswürdig<br />

anerkannter kultureller Zwecke die genannten Höchstgrenzen, kann sie<br />

über mehrere Veranlagungszeiträume abgezogen werden<br />

(Quelle: Spenden, Sponsoring, Werbung - Ein Leitfaden für Kunst und<br />

Kultur, herausgegeben vom Kulturkreis der deutschen Wirtschaft und des<br />

Instituts für Kultur- und Medienmanagement Hamburg, 2005).

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