Hamburger Kulturwirtschaftsbericht 2006 - Creative.NRW
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5.4.2 / SPENDEN UND SPONSORING 380<br />
In Hamburg gibt es kaum eine öffentliche Kultureinrichtung oder ein öffent-<br />
lich gefördertes privates Kulturangebot, die sich ausschließlich auf öffentliche<br />
Zuwendungen stützt. Konnte man vor wenigen Jahren noch „auf Zuruf“ Förderer<br />
gewinnen, so ist heute angesichts des steigenden Wettbewerbs ein planvolles<br />
und systematisches Herangehen unerlässlich. Dies hat auch unmittelbare markt -<br />
wirtschaftliche Auswirkungen. Denn zum einen formieren sich Dienstleister, die<br />
den Kulturschaffenden professionelle Unterstützung bei der Akquisition von<br />
Fördermitteln anbieten. Zum anderen hinterlassen die Anforderungen an Kultureinrichtungen,<br />
zusätzlich zu öffentlichen Zuwendungen auch private Fördermittel<br />
einzuwerben, erste Spuren in deren betrieblicher Organisation. Mehr und mehr<br />
richten <strong>Hamburger</strong> Kultureinrichtungen Mitarbeiterstellen für Konzeption und<br />
Koordination eines Fundraising ein.<br />
Dass im Zusammenhang mit Spenden und Sponsoring unternehmerische Ziele<br />
verfolgt werden, ist beim Spenden legitim und beim Sponsoring Pfl icht. 381 Dennoch<br />
ist häufi g zu beobachten, dass zum einen Spender neben einem Spendennachweis<br />
noch zusätzlich eine öffentliche Kenntlichmachung ihrer Förderung<br />
verlangen; dieses Begehren widerspricht den Vorgaben, die an Spenden ge bun -<br />
den sind. Zum anderen erfahren Sponsoren immer wieder, dass sich Kulturschaffende<br />
schwer damit tun, ihnen einen dem Sponsoring-Volumen angemessenen<br />
Raum für eine öffentliche Kenntlichmachung ihres Beitrages zu gewähren.<br />
Hier ist es erforderlich, dass Kulturschaffende die steuerrechtlichen Erfordernisse<br />
an ein Sponsoring anerkennen und sich mit dem Sponsor über die erforderliche<br />
Form der Kenntlichmachung abstimmen.<br />
Spenden<br />
Spenden sind Ausgaben zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, wissenschaftlicher<br />
und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke. 382 Sie<br />
sind ein Zeichen Bürgerschaftlichen Engagements, weil hier Privatpersonen und<br />
Unternehmen unmittelbar gemeinnützige Zwecke unterstützen. Spenden können<br />
als Finanz-, Sach- oder auch „Zeit“-Spende erfolgen. Vielfach wird von Verbänden<br />
und gemeinnützigen Organisationen kritisiert, dass die öffentliche Hand die<br />
Unternehmen bei Sachspenden mit dem vollen Steuersatz belaste. Angesichts<br />
des steigenden Bedarfs an Hilfsgütern auch im Kulturbereich könnte die Politik<br />
Unternehmen zu mehr Sachspenden ermutigen, wenn sie den Steuersatz spürbar<br />
senken würde.<br />
380_ Materialien und Quellen zum Bereich Spenden und Sponsoring: u.a.<br />
Heusser, Wittig, Stahl: Kulturengagement von Unternehmen. Ergebnisse<br />
einer Umfrage bei kulturell engagierten Unternehmen in Deutschland,<br />
Österreich und der Schweiz sowie Anregungen für einen übergreifenden<br />
Diskurs. Hrsg.: Schweizerisches Institut für Kunstwissenschaft und<br />
Roland Berger Strategy Consultants, München 03/2004 | Sponsor<br />
Visions 2005 | Aus Fundraising Professionell: Spendenbilanz ausgewählter<br />
Organisationen 2001-2004<br />
381_Andernfalls erkennen die Finanzbehörden das Sponsoring-Volumen<br />
nicht als Betriebsausgabe an. Dies hätte wiederum zur Folge, dass das<br />
Unternehmen jenen Betrag steuerlich nicht geltend machen kann.<br />
382_Diese können die Spender bis zu einer bestimmten Gesamthöhe<br />
steuerlich geltend machen. Zur Vorlage beim Finanzamt erhalten sie<br />
dafür einen entsprechenden Nachweis vom Spendenempfänger.<br />
Spenden sind steuerlich als Sonderausgaben abzugsfähig. Neben<br />
119<br />
Geldzuwendungen gilt dieses auch für Sachzuwendungen mit Ausnahme<br />
von Nutzungen und Leistungen. Grundsätzlich sind Spenden bis zur<br />
Höhe von insgesamt 5% des Gesamtbetrages der Einkünfte im Jahr<br />
abzugsfähig. Bei Zuwendungen aus einem Betriebsvermögen gilt alter -<br />
nativ ein Höchstbetrag von 2% der Summe der gesamten Umsätze und<br />
der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter. Für wissenschaftliche<br />
und als besonders förderungswürdig anerkannte (u.a.<br />
kulturelle) Zwecke erhöht sich der Prozentsatz von 5% um weitere<br />
5%-Punkte auf 10%. Überschreitet eine Einzelzuwendung von<br />
mindestens 25.565 eur zur Förderung also besonders förderungswürdig<br />
anerkannter kultureller Zwecke die genannten Höchstgrenzen, kann sie<br />
über mehrere Veranlagungszeiträume abgezogen werden<br />
(Quelle: Spenden, Sponsoring, Werbung - Ein Leitfaden für Kunst und<br />
Kultur, herausgegeben vom Kulturkreis der deutschen Wirtschaft und des<br />
Instituts für Kultur- und Medienmanagement Hamburg, 2005).